wie hoch babyerstausstattung und schwangerschaftsbekleidung

  • Hallo!


    Kann mir vielleicht jemand weiter helfen und mir sagen, wie hoch der mehrbedarf für die babyerstausstattung ist und wie viel man für die schwangerschaftsbekleidung erhält? ich bin zz in der 17. woche schwanger und habe bereits beide anträge bei der agentur gestellt (1. schwangerschaft).


    mir wurde mündlich mitgeteilt, dass über die babyerstausstattung wohl erst zwei monate vor der entbindung entschieden werden soll. stimmt das? und wieviel zuschuss/mehrbedarf steht mir zu?


    letzte woche habe ich schon den bescheid bzgl. der schwangerschaftsbekleidung bekommen und mir wurden 80 € gewährt. ist das nicht bisschen wenig?


    ich bin da echt ratlos, habe schon viel im internet geguckt aber nie was gefunden. in manchen forums stand, dass mütter 500 € fürs baby und 200 € für die bekleidung bekommen haben.... also ich denke mir, dass 80 € zuwenig sind aber wenn ich gegen den bescheid widerspruch einlege, muss ich ihn ja auch irgendwie begründen können... oder soll ich mir sachen kaufen und den tatsächen mehraufwand einfordern? :confused: is für mich echt neuland. ware dankbar für jede antwort!!!!

  • gute idee, danke.
    ich wollte ohnehin dort noch einen antrag stellen. mir wurde erzählt, dass ich dort auch etwa 300 € kriegen könnte und diese nicht bei der agentur angerechnet werden dürfen?

  • Hallo carda,


    die 300 € von der Caritas für die Erstasustattung des Babys werden nicht angerechnet, du wirst dann von der ARGE keinen Zuschuss für die Erstausstattung erhalten. Als Schwangere steht dir ein Mehrbedarf von 17% der Regelleistung monatlich zu. Das sind also ca. 50 € zusätzlich. So erkläre ich mir auch die 80 € die du erhalten hast, das war wahrscheinlich die Nachzahlung, denn der Mehrbedarf steht dir ab der 13. SSW zu. Eine einmalige Zahlung für Mehrbedarf gibt es meines Wissens nicht.


    LG, Jalale.

  • hallo jalale


    danke für deine antwort!


    ja, diesen mehrbedarf von 17% habe ich auch schon beantragt aber da habe ich noch keinen bescheid. weiß auch nicht warum das da solange dauert. ich hatte jedenfalls alles ordnungsgemäß beantragt und abgegeben.... und in dem bescheid bzgl. der bekleidung stand davon auch nichts. ?


    gibt es eigentlich einen unterschied zwischen arge und landkreis? ich wohne nämlich in der ländlichen gegend und für mich ist somit der landkreis zuständig. aber hartzIV ist doch hartzIV und überall gleich, oder?


    LG