Beiträge von carda

    hallo jalale


    danke für deine antwort!


    ja, diesen mehrbedarf von 17% habe ich auch schon beantragt aber da habe ich noch keinen bescheid. weiß auch nicht warum das da solange dauert. ich hatte jedenfalls alles ordnungsgemäß beantragt und abgegeben.... und in dem bescheid bzgl. der bekleidung stand davon auch nichts. ?


    gibt es eigentlich einen unterschied zwischen arge und landkreis? ich wohne nämlich in der ländlichen gegend und für mich ist somit der landkreis zuständig. aber hartzIV ist doch hartzIV und überall gleich, oder?


    LG

    Hallo!


    Kann mir vielleicht jemand weiter helfen und mir sagen, wie hoch der mehrbedarf für die babyerstausstattung ist und wie viel man für die schwangerschaftsbekleidung erhält? ich bin zz in der 17. woche schwanger und habe bereits beide anträge bei der agentur gestellt (1. schwangerschaft).


    mir wurde mündlich mitgeteilt, dass über die babyerstausstattung wohl erst zwei monate vor der entbindung entschieden werden soll. stimmt das? und wieviel zuschuss/mehrbedarf steht mir zu?


    letzte woche habe ich schon den bescheid bzgl. der schwangerschaftsbekleidung bekommen und mir wurden 80 € gewährt. ist das nicht bisschen wenig?


    ich bin da echt ratlos, habe schon viel im internet geguckt aber nie was gefunden. in manchen forums stand, dass mütter 500 € fürs baby und 200 € für die bekleidung bekommen haben.... also ich denke mir, dass 80 € zuwenig sind aber wenn ich gegen den bescheid widerspruch einlege, muss ich ihn ja auch irgendwie begründen können... oder soll ich mir sachen kaufen und den tatsächen mehraufwand einfordern? :confused: is für mich echt neuland. ware dankbar für jede antwort!!!!

    hallo ahorn
    deine termine beim amt mussst du leider einhalten. ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie dich komplett gekürzt haben. das ist leider kein einzelfall! die arge bzw die mitarbeiter nehmen keine rücksicht auf krankheiten, es ist ihnen egal. ich rate dir dringend schnellstmöglich zur arge zu gehen und zu hinterfragen was los ist. wenn du so große schwierigkeiten hast, würde ich dir auch empfehlen dich betreuen zu lassen. deine betreuer regeln sämtliche dinge für dich und sorgen dafür das deine gelder nicht gestrichen werden, dass du dich und deine wohnung nicht vernachlässigst und vieles mehr. über die betreuung entscheidet das amtsgericht in deinem bezirk, dieses stellt dir auch einen betreuer zur seite. es kann natürlich auch eine person deiner wahl zb. deine mutter als betreuerin für dich berufen werden.... vielleicht denkst du hierüber mal nach, so sparst du dir vielleicht den ärger mit den ämter und kannst dich auf dich konzentrieren
    gute besserung

    hallo jule
    also zunächst einmal möchte ich dir riesen Respekt aussprechen, dass du dein behindertes Kind pflegst und betreust! ich selbst habe eine behinderte Schwester.
    in der regel hängt die frage der arbeit damit zusammen wie schwer dein kind behindert ist und wie hoch der pflegaufwand ist. was kann dein kind alles? wie pflegst du es?
    ganz genau weiß ich, dass die pflegeperson einer behinderten person, der die pflegestufe III eingestuft wurde nicht arbeiten muss! bei der Pflegestufe I bin ich mir leider nicht sicher.
    liebe grüße