Zuzahlungsgrenze bei chronischer Erkrankung

  • Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...
    Es geht um folgendes Problem:
    Ich beziehe ALG II und da ist man für jede Ersparnis dankbar.
    Wegen einer Erkrankung, die ich seit Jahren habe, habe ich regelmäßig Arztbesuche, auch mehrmals pro Quartal.
    Da kommt mit Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnarzt und jetzt einem längeren Krankenhausaufenthalt ganz schön was zusammen.
    Dadurch ereiche ich natürlich regelmäßig die Belastungs/Zuzahlungsgrenze von 2% des Jahreseinkommens.
    Nun habe ich von meiner Krankenkasse ein Formular angefordert über den Nachweis einer bestehenden chronischen Erkrankungen, denn damit könnte die Zuzahlung auf 1% begrenzt werden.
    Das Formulat ist offensichtlich genormt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
    Ich habe das Formular vom ASrzt bereits ausfüllen lassen.
    Er hat die Diagnose eingetragen, und, wie erforderlich bescheinigt, daß die Erkrankung schon länger als ein Jahr besteht, daß ich regelmäßig in Behandlung bin, daß ein Ende nicht absehbar ist, und daß eine kontinuierlich Arzneitherapie erforderlich ist, ohne die eine Verschlimmerung, bzw Gefährdung bis hin zu lebensbedrohenden Komplikationen eintreten kann.
    Mehr verlangt das Formular nicht.
    Nun habe ich voller Erwartung das Formular bei meiner Kasse eingereicht.
    Aber ein junger Sachbearbeiter erklärte mir, der Antrag werde wahrscheinlich abgelehnt(eine endgültige Entscheidung steht noch aus).
    Es müsse eine schwerweigende chronische Erkrankung sein.
    Ich wies dann auf die Kriterien des Formulars hin, und daß mein Arzt alle geforderten Kriterien des Formulars bestätigt und bescheinigt.
    Auf meine Nachfrage, ob es denn eine Liste gebe,wo man nachschauen könnte, welche Erkrankungen anerkannt würden und welche nicht, wußte der Sachbearbeiter keine Antwort.
    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
    Gibt es eine Quelle, wo man nachlesen kann, was für Erkrankungen anerkannt werden, und welche nicht?
    Das kann dochnicht im willkürlichen Ermessen einer einzelnen Krankenkasse liegen.
    Das ist doch sicher einheitlich festgelegt, oder nicht?
    Ich würde mich über entsprechende Hilfe/Auskünfte sehr freuen...
    Danke.
    Liebe grüße
    nachfrager

  • Mein Sohn und ich sind auch befreit, müssen aber im vorrauß fürs Jahr 120 euro zuzahlen fürs ganze jahr. Das haben wir gemacht und die Befreiungskarten bekommen. Es geht nach Einkommen bei der Kasse mit deinen Chr. Krankheit. Da müsst nicht ne schwere Krankheit haben, dein Arzt hat dirs bestätigt. Ich verstehe deine Kassse nicht. LG:mad:

  • Wenn du von der Kasse eine Ablehnung mit dem Verweis auf eine vorhandene Liste chronischer Krankheiten bekommst, muß man dir dort auch Einsicht in die Liste gewähren bzw. dir mitteilen, wo du die findest. Ich habe für eine Freundin wegen derselben Sache mit der Kasse telefoniert; davon, dass eine solche Erkrankung "schwerwiegend" sein muss, war nicht die Rede. Vielleicht machst du dir einfach auch die Mühe und rufst mal bei einer anderen Krankenkasse an und erfragst als "allgemein Auskunftssuchende/r" die Kriterien. In der Regel sind die sehr auskunftsbereit.

  • Hallo,
    und vielen Dank für 'Eure Ratschläge.
    Ich werde das mal umsetzen und sehen, was meine Kasse dazu sagt..
    Sollte eine Entscheidung dann fallen, werde ich das hier noch mal bekannt geben.
    Jetzt schon mal danke.
    Liebe Grüße
    nachfrager

  • nachfrager
    Habe inzwischen noch mal unsere Unterlagen herausgesucht. Es gibt Unterschiede zwischen 1%iger und 2%iger Belastungsgrenze jährlich. Anscheinend spielt es doch eine Rolle, wie schwerwiegend eine Erkrankung ist, denn im Falle meines Sohnes haben die uns geschrieben, dass unsere Belastungsgrenze bei nur 1% Zuzahlung jährlich liegt, "da im Falle Ihres Sohnes XXX eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt...". Warum "gaby" soviel zuzahlen mußte weiß ich nicht. Bei mir waren es 42,12 €.