Verliere Job wegen ARGE

  • Hallo an Alle,


    ein tolles Forum habe ich hier entdeckt...


    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, habe endlich nach vielen Jahren einen Job als Bürokauffrau. Aber in einer anderen Stadt 65 km entfernt. Arbeite die ersten 3 Monate Teilzeit, danach Vollzeit. Wir haben das so gemacht , da ich davon ausging in 3 Monaten eine geeignete Wohnung in der Stadt meiner Arbeitsstelle zu finden. Würde ich nicht umziehen, könnte ich die Stelle nicht antreten, da mein 6 jähriges Kind in den Kiga bzw in die Schule gebracht, sowie abgeholt werden muss . Ich wäre von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr unterwegs - was halt nicht geht. Ziehe ich in die Nähe, so bleiben mir täglich 3 Stunden Weg erspart. Lässt sich dann auch mit den Kindern einrichten.
    Nun hat die ARGE von meinem jetztigen Wohnort natürlich dem Umzug zugestimmt. Die Arge aus der neuen Stadt stellt sich quer.... Natürlich muss die Wohnung angemessen sein. Es ist aber keine angemessene zu finden.!!! Die billigeren und kleineren Wohnungen sind für mich absolut o.K.Aber die Vermieter wollen uns [B][U]nicht mit 4 Personen[/U][/B], die Wohnung sei zu klein, bekomme ich immer zu hören. Selbst die Wohnungen in den schlimmsten Ghettos( bei Wohnbesichtigung rauchten 13-jährige Drogen auf den Flur) sind noch zu teuer. Das ist eben Köln!
    Jetzt habe ich eine Wohnung (natürlich mit WBS) gefunden, die mit 30 Euro über eine angemessene Wohnung liegt. Natürlich werde ich den Mehrbetrag übernehmen. Die Arge will die Angemessenheit der Wohnung nicht bestätigen - folglich bekomme ich keine Kaution und keine Umzugskosten. Da ich jahrelang arbeitslos war, habe ich kein Geld gespart, kann wirklich nicht selbst umziehen. Ab September kann ich nicht mehr arbeiten , da Vollzeit. Bin dann wieder arbeitslos, und der Staat muss für 4 Personen aufkommen. ´
    Müssen die sich immer strikt an ihre Anweisungen halten?Was ist mit Einzelfallentscheidungern?
    Ich möchte kämpfen, ich will nicht aufgeben, ich möchte arbeiten. Wie soll ich diesbezüglich agieren?


    Noch ein Problem taucht auf, und zwar: die haben mir ab Juli die Leistung ganz gestoppt. Ich muss erst mal eine Gehaltsabrechnung einreichen, dann wird neu berechnet ob und wieviel mir zusteht. Das dauert, wovon kann ich in der ´Zwischenzeit meine Miete usw. bezahlen? Es verzögert sich ja alles um mindestens 2 Wochen. Ab wann habe ich gar keinen Anspruch mehr und muss Wohngeld und Kinderbeihilfe beantragen? Wovon lebe ich in der Zwischenzeit??Ich habe solche Angst wie ich das alles bezahlen soll, (sollte ich lieber nicht arbeiten?!)
    Für jede Meinung und jeden Tipp bin ich Euch sehr dankbar. Jeder Tag zählt.
    mfg

  • Hallo weisnixe,


    da gibt es Ermessensspielräume! Gehe, wenn es dir möglich ist, persönlich zu der neuen ARGE und erläutere die Problematik so wie hier. Immer sachlich und freundlich.
    1. Geld: Es besteht die Möglichkeit ALG II als Darlehen zu bekommen, so dass du keine Probleme wegen der Miete bekommst. Erkläre, dass du sonst kein Geld zum Leben hast und du die Miete nicht zahlen kannst. Nimm zu diesem Zweck vorsorglich einen schriftlichen Antrag bezüglich dieses Darlehens mit. Es würde dann eine Ratenzahlung mit der ARGE vereinbart werden über das zuviel gezahlte Geld.
    2. Wohnung: Das ist etwas schwieriger. Wenn die Wohnung unangemessen ist, wird kein Umzug gezahlt und auch kein Kautionsdarlehen. Du kannst folgendes tun: Lass dir zukünftig, wenn es geht aus der Entfernung heraus, die Absage der Vermieter schriftlich geben. Zeige dem SB dein Bemühen und die Rückschläge und weise ihn darauf hin, dass du einfach keine angemessene Wohnung findest. Sage dass du natürlich weiter suchst, aber dir eben auch nicht viel Zeit bleibt. Der SB soll dir dann mal ein geeignetes Wohnungsangebot liefern. Eine höhere Miete bzw. Übernahme der verbundenen Kosten bei unangemessener Wohnung wird/kann er nicht bewilligen, weil er Ärger mit dem Chef bekommen könnte.
    Dabei kommt mir die Idee, dass du bei Erfolglosigkeit während des Gespräches mit dem SB den Teamleiter verlangen kannst um ihn zu fragen was du machen sollst. Der größere Ermessensspielräume.
    Viel Erfolg.


    LG, Jalale.

  • Danke für die Antwort,


    was soll ich für einen Antrag mitnehmen? Soll ich das einfach schriftlich formulieren? Aber wenn ich ein Darlehen beantrage, dann muss ich ja alles zurückbezahlen, nicht nur den Teil der zu viel war. Mir steht aber erst mal noch etwas zu, nur die Höhe muss ermittelt werden, was ja dauern wird. Oder ich schreibe folgendes:
    Sehr geehrte D....u. H..., hiermit beantrage ich Vorschussleistungen um meine Mietverpflichtungen usw begleichen zu können, da das Ermitteln meines Leistungssatzes etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die zu viel gezahlten Beträge werde ich Ihnen nach erfolgter Berechnung, umgehend überweisen.
    Ist das so o.k.?


    Dieses Schreiben richte ich an meine jetzige Arge, aber wenn ich einen Monat später umziehe, muss ich das noch mal an die Arge Köln senden? Kann ich einen Hartz IV Antrag schon stellen bevor ich mich in der neuen Stadt angemeldet habe? Sonst dauert das ja wieder und ich kann meine Miete in der neuen Wohnung nicht bezahlen. Und von wo bekomme ich so einen Blankoantrag, kann ich einfach in die Arge stolzieren und sagen ich will einen Antrag? Ah, ja bevor ich´s vergesse, ich hatte die Arge per Mail, um einen Vorsprachetermin gebeten, da ich berufstätig bin - der Mann hat mich angerufen und wollte mir auf keinen Fall einen geben, er meinte den bekommt man nur wenn man Anträge abgibt. Ich habe ihm gesagt ich arbeite täglich Vormittags, er wollte mir trotzdem keinen geben!!!!Ist das Rechtens?Noch eine Frage: Es kommt sicherlich mindestens eine Doppelmiete auf mich zu. Obwohl ich schon sofort , an dem Tag als ich den Arbeitsvertrag unterschrieb, meine Wohnung gekündigt habe, zum 31. August. Wenn ich z.B. am 15 Juli nach Köln ziehe mich dort anmelde und sofort Leistung beantrage, muss ja praktisch Köln Leistung bewilligen. Aber werden die das machen, wenn die Arge aus meinem alten Ort noch meine Miete oder so finanziert? Die Arge hier hatte mir mündlich versichert bei Umzug wegen Arb.aufnahme wird sie mir die Doppelmiete(also alte Wohnung) übernehmen. Aber ich glaub so langsam nichts mehr, weil das erste was die gemacht haben, war mir die Leistung ab dem Folgemonat zu stoppen.
    Viele Fragen, ich bitte um schnelle Antwort, dann kann ich morgen noch was in die Gänge leiten. Eile tut Not
    mfg

  • Hallo,


    also die Vollzeittätigkeit beginnt am 01.08.?
    Der Antrag auf eine vorläufige Weiterbewilligung stellst du einfach formlos, so wie du es formuliert hast, ist es ok, nur vielleicht solltest du es nicht "Vorschussleistung" nennen, sondern Leistungsfortzahlung bis du dein erstens Gehalt hast. Ein Vorschuss ist im SGB wieder was anderes.
    Das Geld was dir sowieso zusteht, musst du natürlich nicht zurück zahlen, auch wenn du ein Darlehen beantragst. Das wird dann ausgerechnet, und was zuviel geleistet wurde, zahlst du dann in Raten zurück.
    Ich würde in dem Antrag nicht anbieten gleich alles auf einmal zu bezahlen wenn dein erster Lohn da ist, weil du dann ja mit der nächsten Mietzahlung wieder Probleme bekommst. Deswegen meinte ich Darlehen beantragen und Ratenzahlung vereinbaren, das ziehen sie dir dann monatlich vom ALG II ab (sofern du noch aufstockende Leistung erhälst, ansonsten überweist du die Raten).
    Diesen Antrag stellst du jetzt bei der alten ARGE, und wenn du einen Neuantrag in Köln stellst, diesen Antrag dort dann auch stellen.


    Den Neuantrag für Köln kannst du dir im Netz runterladen, einfach auf die Homepage der ARGE Köln gehen. Was du da brauchst, weißt du ja. Dann maile dem SB in Köln nochmal und verlange einen Termin zur Antragsabgabe. Wenn du dann da hingehst, nimm Wohnungsangebote mit und lass dir gleich eine Wohnung schriftlich genehmigen. Antrag für Kautionsdarlehen dann auch abgeben (schriftlich und formlos).


    Lasse dir von deiner jetzigen ARGE schriftlich zusagen, dass sie deine alte Miete bis Ablauf des Mietvertrages übernehmen. Damit hat die neue ARGE nichts zu tun, die zahlen ab Anmeldung in Köln.
    Umzugskosten beantragst du bei der alten ARGE.


    Das ist natürlich alles ganz schön eng zeitlich, aber machbar. Den Termin in Köln solltest du möglichst nahe an den 15.07. legen, am besten am gleichen Tag noch Mietvertrag unterschreiben und ummelden. Das dann unverzüglich der ARGE nachreichen. Wenn da ein/zwei Tage zwischen liegen, ist das nicht so schlimm.


    Ich hoffe das war erstmal alles.
    LG, Jalale.

  • Meines Wissens nach MUSS die ARGE auch eine unangemessene Wohnung bezahlen, wenn nachweislich in einem bestimmten Zeitraum keine angemessene gefunden werden konnte. Also wie schon gesagt alle Absagen und alle dir zusagenden Wohnungsangebote sammeln und damit bei dem SB vorsprechen. Wenn er trotzdem eine nur leicht unangemessene Wohnung (z. B. wegen 30 Euro) ablehnt, dann verlange von ihm, dass er dir eine angemessene Wohnung vorlegt, da du trotz intensiver Bemühungen keine finden konntest. Ansonsten soll er dir die andere Wohnung bewilligen. Du kannst ihn ja auch noch darauf hinweisen, dass du ohne eine Wohnung in Köln in kurzer Zeit wieder arbeitslos wirst und ob das eher in seinem Sinn liegt.


    Ach ja, und frag ihn, ob die ARGE dir die Maklerkosten bezahlt, damit du eventuell doch noch eine angemessene Wohnung findest ... schließlich willst du dich ja um eine angemessene Wohnung bemühen.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

  • Hallo,


    super wie ihr mir helft. Also ich werde das ausdrucken und als Checkliste abhacken.
    Gesetz den Fall, dass sie die Wohnung nicht übernehmen, da sie ja um 20 Euro teuerer ist, natürlich werden dann die Kaution und die Umzugskosten nicht übernommen.
    Wenn ich dann trotzdem ohne Erlaubnis umziehe (meine Mama nimmt vieleicht einen Kredit für mich auf)und den Antrag trotzdem in Köln stellen, die bezahlen mir dann nur die angemessenen Wohnungskosten, oder gar nichts?!
    Wenn die Arge hier sich vorher verpflichtet die Mietkosten hier in dem alten Ort bis zur Beendigung des Mietverhältnises zu übernehmen, werden sie das auch tun wenn ich in eine Wohnung ziehe, die Köln nicht akzeptiert? Die könnten ja meinen: da der Umzug wegen nicht angemessener Wohnung, nicht genehmigt wird, werden sie mir die hier entstandenen Mehrkosten(Miete) nicht bezahlen.
    Oder?
    Ja wenn, wenn, wenn.......
    Ich muss alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, um sofort reagieren zu können wenn der Fall eintritt. Ich kann nicht mehr schlafen, auch nachts kreisen meine Gedanken, wie ich das alles bewerkstelligen soll. Es hängen ja schließlich 3 Kinder mit, die auch zum neuen Schuljahranfang in einer neuen Schule schon angemeldet sein müssen.
    Also bitte beantwortet mir auch diese Frage, wie ich vorgehen soll, Schritt für Schritt, wenn ich mit Hilfe von Mama den Umzug finanziere und trotzdem umziehe auch wenn Arge nein sagt. Ich will auf keinen Fall meine Arbeit verlieren.
    Danke schon mal für eure Mühe
    mfg

  • Hallo,


    wenn du in eine nicht genehmigte Wohnung ziehst, zahlen sie die Miete in angemessener Höhe. Du hast ja schließlich eine Umzugsgenehmigung, heisst sie können die Mietzahlung nicht auf die Höhe der alten Miete begrenzen (sofern diese überhaupt geringer war). Das Problem ist aber auch, dass du bei einer evtl. Nachzahlung der Heizkosten diese nicht voll übernommen bekommst.
    Wegen der Weiterzahlung der alten Miete solltest du deine ARGE fragen. Du solltest dir ja, wie schon erwähnt, sowieso schriflich zusichern lassen, dass sie das übernehmen. Dann fragst du gleich nach. Ich glaube aber nicht, dass das relevant ist. Nur die Umzugskosten werden dann wohl nicht übernommen.
    Aber versuche eine angemessene Wohnung zu finden, bzw. mit dem SB in Köln auszuhandeln, dass du eine Wohnung bewilligt bekommst. Und wenn du ihm zehn Wohnungsangebote in angemessener Größe, nur eben etwas zu hohen Miete vorlegst...


    Achso, bedenke, dass deine Mama dir kein Geld überweisen soll. Wenn sie helfen möchte, dann doch in bar. :)


    Berichte wie sich die Sache entwickelt.
    LG, Jalale.

  • Hallo noch mals,


    ich wollte ja zwischenberichten. Ich hatte alles schriftlich beantragt und um schriftliche Antwort gebeten. Die Arge in Köln hat mir prompt einen Termin gegeben und war auch sehr zuvorkommend. Der Termin ist am 22 Juni, mal sehen ob sie die billigste Wohnung, die trotzdem mit 30 € darüberliegt akzeptieren, ich hatte ihnen noch weitere 9 Angebote zugesand.
    Bei meiner alten Arge hatte ich Leistungsfortzahlung beantragt, was die mir ja vorher nicht gewähren wollten, jetzt aber bekomme ich doch erst mal 500 €, bis ich dann die Verdienstbescheinigung einreiche. Toll!! Klappt doch.
    Danke, an das Forum.
    Aber jetzt kommt etwas was ich nicht verstehe: meine Arbeitsberaterin hatte mir zugesagt, dasss sie im Falle eines Umzuges für die Mehrkosten, wie Doppelmiete aufkommen. Ich habe das letzte Woche schriftlich beantragt, habe aber von meinem Leistungssachbearbeiter eine Absage bekommen. Die lautet so:


    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 39 SGB II. Ab dem Zeitpunkt, wo sie nach Köln umziehen, bin ich nicht mehr für Sie örtlich zuständig und werde die Leistungen nach dem SGB II vollständig einstellen/aufheben müssen. Es ist gemäß § SGB II nicht möglich, Ihre jetzige Wohnung in (alte Stadt) weiter zu finanzieren, wenn Sie bereits Ihren gewöhnlichen Lebensaufenthalt in Köln haben.


    Also es fallen 1,5 doppelte Mieten an. Ich habe , wie bereits schon berichtet, die Wohnung vorsorglich sofort als ich den Arbeitsvertrag hatte, gekündigt zum 31 August. die neue Wohnung in Köln habe ich (wenn sie genehmigt wird) ab dem 16 Juli. Wie soll ich bitte die 1,5 Mieten aufbringen? Ich bin so schon knapp mit dem Geld, das wissen die.


    Ich bitte schnellstens um Tipps. Ich möchte erst mal sofort Widerspruch einlegen. Soll ich das per Einschreiben machen? Was schreibe ich da rein? Aber den Brief richte ich nicht an meinen Leistungssachbearbeiter, oder ?
    Danke schon mal im Voraus
    Liebe Grüße

  • Hallo weisnixe,


    tja, das ist problematisch. Prinzipiell ist es so, dass du dort Leistungen zu beantragen hast wo du gemeldet bist. Die mündliche Zusage für die Fortzahlung der Miete hatte mich gewundert, aber man weiß ja nie was alles möglich ist als Integrationshilfe. Der Widerspruch wird wahrscheinlich erfolglos sein, außerdem dauert es zu lange. Wende dich nochmal an Köln. Faxe die Ablehnung hin und beantrage die Meitübernahme durch die ARGE Köln. Sollte die abgelehnt werden und die Begründung rechtlich ok sein, beantrage ein Darlehen. Das wird bestimmt gewährt, da du dich ja durch die Arbeitsaufnahme "verschulden" musstest.
    Da bleibt leider wieder nur abwarten. Aber du hast ja gesehen, bisher hat alles geklappt.


    Ich drück dir die Daumen.
    Bis bald. LG, Jalale.

  • Hallo,


    ich hatte gedacht, dass diese Doppelmieten auch zu den Umzugskosten bzw.[U]weiteren anfallsenden Kosten [/U]gehören, die die Arge übernimmt. Ich habe von der Arge Köln folgendes Schreiben erhalten:


    "Sehr geehrte Frau Bla,


    Zunächst ist erforderlich, dass die ArGe Trala Ihrem Umzugswunsch zustimmt.
    Sobald das erfolgt ist können sie nach geegneten Wohnungen suchen und sich schriftliche Mietangebote von den Vermietern erstellen lassen. Mit diesem Mietangebot bitte ich Sie im zuständigen Standort der ArGe Köln vorzusprechen um die Einhaltung des Mietrichtwertes überprüfen zu lassen. Sollte das vorgelegte Angebot angemessen sein erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, mit der Sie Ihren Umzug in diese Wohnung von Ihrem Ansprechpartner in Trala genehmigen lassen können.


    Für die Übernahme der Kaution ist in Köln das Amt für Soziales und Senioren - Fachstelle Wohnen zuständig. Sie benötigen für die Beantragung einen Wohnberechtigungsschein sowie die Zustimmung aus Trala.


    Sobald die Fachstelle Wohnen auch der Kautiosnübernahme zugestimmt hat können Sie den Mietvertrag unterzeichnen und einen Neuantrag in Köln stellen. Inwieweit eine finanzielle Unterstützung zu Ihrem Lohn möglich ist hängt von den anfallenden Mietkosten und dem tatsächlichen Lohn ab und kann gerne im persönlichen Gespräch hier überschlägig vorab berechnet werden.


    Die Umzugskosten werden grdsl. Durch die abgebende Gemeinde getragen, renovierungskosten der Kölner Wohnung liegen in der Zuständigkeit der ArGe Köln. Alle weiteren anfallsenden Kosten trägt (bei Genehmigung) die ArGe Trala.
    Anbei sende ich Ihnen ein merblatt zum verfahren mit den geltenden Kölner Mietrichtwerten und den Adressen der ArGE Köln sowie der Fachstelle Wohnen."


    In diesem Blatt steht folgendes:
    (........)Im Übrigen wird auf die Einhaltung/Berücksichtigung evtl. Kündigungsfristen, die sich aus Ihrem aktuellen Mietvertrag ergeben, ausdrücklich hingewiesen. Eine doppelte Mietzahlung – für die alte und neue Wohnung – durch die ARGE Köln ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    Lassen Sie sich daher frühzeitig vor Abschluss des Mietvertrages beraten. Sprechen Sie – wenn Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen – bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter vor, ansonsten bei der Dienststelle, in dessen Bereich die Wohnung liegt, die Sie be-ziehen möchten.


    Da steckt ja doch noch Potential dahinter. Ich verstehe es so, dass Köln die Doppelmiete nicht übernimmt, sondern meine alte Arge, siehe Zitat oben "Die Umzugskosten werden grdsl. Durch die abgebende Gemeinde getragen, renovierungskosten der Kölner Wohnung liegen in der Zuständigkeit der ArGe Köln. Alle weiteren anfallsenden Kosten trägt (bei Genehmigung) die ArGe Trala.
    mfg

  • Noch mals Hallo,


    ich gebe nicht auf, ich habe ein bisschen gegoogelt und habe dies gefunden:


    Sozialgericht Frankfurt am Main
    Aktenzeichen: S 48 AS 21/06 ER
    Datum der Entscheidung: 19.01.06
    Paragraph: § 22 Abs. 3 SGB II
    Entscheidungsart: Beschluss
    Überschrift: Nicht zumutbar vermeidbare Kosten für Doppelmieten sind als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 SGB II von der ARGE zu übernehmen.
    Instanz 1: SG Frankfurt am Main - S 48 AS 21/06 ER
    Instanz 2:
    Instanz 3:
    Redaktioneller Leitsatz:
    Entscheidung: Beschluss


    Wie kann ich das am Besten zum Einsatz bringen?
    Danke


    mfg

  • Du wirst recht haben.
    Lege Widerspruch gegen die Ablehnung deiner jetzigen ARGE ein, mit Verweis auf das entsprechnde Urteil. Zitiere daraus diesen Satz:
    "Die von der Antragstellerin geltend gemachten Mietaufwendungen sind von der Antragsgegnerin allerdings als Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen."
    Begründe den Widerspruch damit, dass es dir nicht möglich ist die Arbeit aufzunehmen, wenn die Mietkosten der alten Wohnung nicht übernommen werden und weise darauf hin, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine Kündigung der Wohnung nicht erfolgen konnte, da du die Zusage zu der Arbeit ja erst kürzlich erhalten hast.
    Wichtig ist eben, dass deutlich wird, dass es sich bei der Restzahlung der Miete um Wohnungsbeschaffungskosten handelt, wie du ja selbst gesagt hast.


    Ich wünsch dir viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Hallo an alle,


    komme gerade von der Arge Köln. Ich habe ihr ja 10 Wohnunngsangebote zugeschickt. Das billigste lag mit 30 € darüber(Angemessenheit).
    Sie hat es mir nicht genehmigt, wollte auch nicht den Chef hinzuhohlen, da er auch nichts machen kann. Sie hat selber nach einer günstigeren Wohnung gesucht im net, konnte auch nichts finden, meinte sie kann es nachvollziehen , dass man nichts billigeres bekommt. Sie rief meine SB an, im alten Ort - die meint dann wird Umzug nicht übernommen, man kann es nicht ändern. Ich habe mir das mit der Ablehnung der Wohnung, schriftlich geben lassen.


    Also eine billigere Wohnung gibt es nicht, mir läuft die Zeit davon, ich wollte in den Ferien umziehen, da schulpflichtige Kinder, und ab 1. September müsste ich aufhören zu arbeiten. Ich kann nicht Kaution, Umzugskosten und Doppelmiete bezahlen, von meinem Teilzeitjob.


    Ich möchte den Amtsleiter in meiner alten Arge sprechen, bevor ich zum Sozialgericht gehe, was meint ihr?
    Vielleicht kann er ja was regeln, wenn er mir aber ablehnt, ist es o.k. wenn ich ihm sage, dass ich zum Sozialgericht gehen werde?


    Und ich möchte nichts als Darlehen, ich habe schon einen Kredit wegen dem Auto aufgenommen, ich werde sowieso nicht viel verdienen, ich kann das alles nicht zurück zahlen.


    Liebe Grüße und tausend Dank für eure Antworten, was würde ich nur machen ohne diese Foren....

  • Hallo, habe das Ganze nur kurz überflogen.


    Lass Dir von Deiner jetzigen ARGE eine Überbrückungshilfe/Eingliederungshilfe zahlen, denn es passiert in der Regel folgendes: zunächst werden die ALG II Leistungen gezahlt bis die ARGE Kenntnis davon erhält das Du eine Arbeitsstelle in Aussicht hast. Ab dem Tag an dem Du die Arbeit antritts wird damit argumentiert das Du aller Wahrscheinlichkeit durch das Einkommen (bei Teilzeit besteht eventuell noch ein Leistungsanspruch) aus der Hilfsbedürftigkeit heraus fällst, insbesondere wird darauf verwiesen das man einen Vorschuss beim Arbeitgeber auf die zu erbringende Arbeitsleistungen erfragen kann, was letztlich totaler Schwachmatismus ist weil Dir das geld dann am Monatsende für den kommenden Monat wieder fehlt, aber die gesetzlichen Bestimmungen sind so weil ALG II Leistungen ja im Voraus gezahlt werden.


    Mit der Überbrückungs/bzw. Eingliederungsbeihilfe die jedem zusteht und auf die man Dich bei korrekter Hilfeleistung im Grunde auch hätte aufmerksam machen können, aber die Politik hat auch hier während der Fussball WM dafür gesorgt das diese Änderung nicht allzusehr publik wurde und eine ungefragte Information nicht mehr erbracht werden muss, wäre jedem Bürger somit geholfen.


    Damit hättest Du auch weiterhin zunächst einmal die Mietleistung wie bisher.


    Punkt 2 ist, das auch die ARGE laut Ihren eigenen Texten (lies mal die Eingliederungsvereinbarung genau durch) alles Machbare auszuführen hat um die Leistungsbezieher aus dem gänzlichen Bezug von Staatlicher Hilfe zu bringen, wozu auch sicherlich eine zumutbarer (da zeitlich begrenzbare) Übernahme einer etwas höheren Miete zählen dürfte. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber Freiräume geschaffen indem er sogenannte "Kann-Bestimmungen" erlassen hat, die nicht wie bisweilen von etlichen ARGE'n nur so ausgelegt werden das man sie grundsätzlich ablehnen kann weil die Kasselage auf "leer" steht; sondern vielmehr besagt eine "Kann-Bestimmung" das man von Fall zu Fall - also Einzelfallprüfung über Höhe und Notwendigkeit entscheiden kann!


    Ich hoffe das Dir diese Info hilft und sollte der Sachbearbeiter sich als nicht kooperativ erweisen, lass Dich nicht abwimmeln, gebe Deinen Anspruch am Besten von vorne herein zur Niederschrift an (Du erhälst dann über die Vorsprache ein Schriftstück mit dem Inhalt Deines Begehrens und werde notfalls beim Leiter der ARGE vorstellig!


    Hoffe die Hinweise helfen Dir weiter !


    Gruss

  • Hallo,


    heute hat sich wieder etwas getan. Ich habe mit dem Amtsleiter meiner noch Arge telefoniert. Die Doppelmiete hier wird übernommen( obwohl ich dann schon in Köln gemeldet bin) und Umzugwagen wird bezahlt, obwohl die Wohnung in Köln nicht genehmigt wird, da sie ja mit 30 € zu teuer ist. Ein Darlehen für die Kaution können die mir aber nicht gewähren.


    Bei der Arge in Köln habe ich mit 4 verschiedenen SB telefoniert, da meine SB( die gesten die Wohnung abgelehnt hat) bis Freitag nicht im Hause ist. Sie wollten mir keine Vertretung nennen und auch nicht den Namen des Leiters. Sie hatten aber den Leiter selber gefragt, ob sie mir die Wohnung genehmigen (natürlich gesetz, dass ich den restlichen Betrag 30 € selber bezahle). Er hat es aber verneint, auch auf den Hinweis hin, ich würde meine Arbeit verlieren.
    Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich Widerspruch einlege und eventuell zum Sozielgericht gehe.
    Wenn ich Widerspruch einreiche, soll ich dass per Einschreiben mit Rückschein machen?
    Kann ich dann sofort zum Sozialgericht und eine einstweilige Anordnung beantragen, oder muss ich noch den Widerspruchbescheid abwarten?
    Wie gesagt, keine Behörde will mir die Kaution (selbst als Darlehen) gewähren!!!!
    Noch eine Frage, wenn ich trotzdem den Mietvertrag unterschreibe, wird mir dann erst Leistung gewährt wenn ich mich dort auch angemeldet habe? Ab wann kann ich den Antrag dort abgeben, ich möchte es eigentlich vorher schon machen, z.B. wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Sonst wird alles zu kanpp und ich stehe ohne Geld da. Ich kann ja die Anmeldung nachreichen.


    mfg

  • Hallo erstmal,


    ich muss sagen das es mich einwenig durcheinander bringt was ich lese ich hatte selber diese Wohnungsprobleme
    mit der ARGE.


    Dur führst einen Haushalt mit 4Personen = 90 qm² Wohnungsgrösse danach kannst du dir errechnen was deine Wohnung maximal kosten darf ca.600€ inkl. Heizkosten solange jede Wohnung unter diesen kosten sind egal ob 50 qm² oder 200 qm² dürfen sie dir die Wohnung nicht verweigern.


    Hab ich von meinem Anwalt gelernt.

  • Hallo,


    habe Widerspruch eingelegt. habe auch schon das Sozialgericht informiert. ich soll das faxen, damit das noch schneller geht, Originale nachsenden.


    Ich bekomme die wohnung tatsächlich nicht, da sie mit WBSchein ist, obwohl ich einen habe. Aber Wohnungsamt sagt die brauchen Bestätigung von Arge dass sie wenigstens die angemessenen Kosten übernehmen........


    liebe Grüße


    werde zwischenberichten

  • Das ist einfach unfassbar wie wenig kooperativ die ARGE in Köln ist. Zumal deine jetzige ARGE alles soweit in die Wege geleitet hat.
    Fahre nochmal nach Köln, verlange den Teamleiter oder gleich den Leiter der ARGE, bleibe so lange bis du den gesprochen hast. Lass dich nicht davon abschrecken, wenn sie mit Polizei drohen. Und wenn die Polizei dann da ist, erkläre denen deine Situation. Du hast schließlich nicht randaliert oder so. Die ARGE- Mitarbeiter missachten die Gesetze, zumindest schöpfen sie nicht ihre Möglichkeiten aus.
    Verlange von dem Teamleiter dir entweder eine angemessene Wohnung zu besorgen oder dir eine vorgeschlagene Wohnung zu bewilligen, und zwar sofort!


    Ich wünsch dir viel Durchhaltekraft.
    LG, Jalale.