Unterhaltspflicht für mein Vater nach der ertsen Ausbildung ?

  • Hallo,
    Ich (20) schliesse meine Ausbildung im September nach 2 Jahren erfolgreich ab.
    Nun möchte ich an einer Fachoberschule mein Fach-Abi machen (1-jährig).


    Also sieht die Laufbahn wie folgt aus:
    MItelschule mit Realschulabschluss --> Berufsschule mit Berufsabschluss --> Fachoberschule mit Abitur


    Nun geht die Fachoberschule im August los und ich gelte wieder als "Schüler"
    ist mein Vater für das Jahr an der Fachoberschule Unterhaltspflichtig?


    BaFög bekomme ich nicht, da mein Vater zu viel Gehalt bekommt.


    Des Weiteren lebe ich mit meiner Freundin in einem eigenen Haushalt ca. 50 KM Entfernung zum Vater und ca. 100 KM zur Mutter.
    Die Fachoberschule ist Kostenlos.


    Sollten noch Eckdaten fehlen, bin ich gerne bereit diese zu ergänzen.
    MfG
    GenetiX

  • Hallo!


    Deine Eltern sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für Dich unterhaltspflichtig!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Deine Eltern sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für Dich unterhaltspflichtig!


    Schrader


    danke für die schnelle Antwort...
    gibt es dort nicht die Regelung das die Eltern nur solange pflichtig sind, bis man eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat? :confused:


    bin total durcheinander was das angeht :-(

  • Hallo!


    Wenn die Kinder die wirtschaftliche Selbstständigkeit schon vor dem 25. Lebensjahr erreichen, entfällt die Unterhaltspflicht natürlich. Wirtschaftlich selbstständig heisst, dass man für sein Lebensunterhalt selber sorgen kann, ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zusein. DIe Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 25. Lebensjahr.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Wenn die Kinder die wirtschaftliche Selbstständigkeit schon vor dem 25. Lebensjahr erreichen, entfällt die Unterhaltspflicht natürlich. Wirtschaftlich selbstständig heisst, dass man für sein Lebensunterhalt selber sorgen kann, ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zusein. DIe Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 25. Lebensjahr.


    Schrader


    ach so... also is es nicht unbedingt anhand einer abgeschlossenen Berufsausbildung festzumachen?
    im Volksmund sagt man ja: "Wenn das Kind eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung hat, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig". :confused:

  • Hallo Lirafe!



    Zitat

    Ich sehe und kenne das anders als Schrader 170. Eltern müssen ihren Kindern nur eine Ausbildung finanzieren.


    Ja, aber wenn das Kind nach der Ausbildung arbeitslos ist oder einen zweiten Bildungsweg bestreitet, ohne finanziell auf eigenen Beinen zustehen, müssen die Eltern bis zum 25. Lebensjahr ran. So war es bei meiner Tochter. Es geht hier nicht um die Finanzierung der Ausbildung(en), sondern um die Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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