Unterhalt für Minderjährige nach Auszug

  • Hallo, ich hoffe wir finden hier Hilfe, da die "offiziellen" Stellen leider keine große Hilfe sind.


    Die Situation:


    Meine Freundin, 17 Jahre, ist im Mai zu Hause ausgezogen, oder eher rausgeschmissen worden, seit dem wohnt sie bei mir. Ihre Eltern leisten keinen Unterhalt, sie macht momentan ein unbezahltes Praktikum während sie versucht auf die Schnelle einen neuen Ausbildungsplatz zu bekommen, da der alte leider nicht mehr möglich ist durch die entstandene Situation (Führerschein wäre nötig gewesen den die Familie zahlen wollte).
    Ich (19) mache momentan ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, verdiene also auch nur 280€/mtl. plus Kindergeld.


    Wir haben bereits Hilfe beim Jugendamt gesucht, die Bearbeiterin war völlig zufrieden, dass die Mutter meiner Freundin sich einverstanden erklärt hat monatlich 100 Euro zu zahlen (obwohl sie das Kindergeld komplett einbehalten). Angekommen ist bisher noch nichts.


    Das Geld reicht unterm Strich also vorne und hinten nicht, Hilfe von Amtswegen kann man vergessen.
    Also unsere Frage: Welche Rechte haben wir? Was steht uns zu und was nicht? Für schnelle Hilfe wären wir dankbar, da am Ende des Geldes immer zu viel Monat übrig ist :)


    Vielen Dank schonmal

  • Ihr solltet nochmal mit dem Jugendamt sprechen denn deine Freundin ist ja noch nicht volljährig und müßtet dort auch angeben das die Eltern keinen Unterhalt leisten und auch das KIndergeld nicht ausgezahlt wird.Ansonsten könnt ihr euch auch an die Familienkasse wenden und das Kindergeld beantragen.

  • Danke für die Antwort


    Beides haben wir beim Jugendamt angegeben, darauf wurde uns geantwortet, dass das Kindergeld der Mutter zusteht. Da ich mittlerweile auch gegenteiliges gelesen habe haben wir einen neuen Termin. Is halt nur Mist weil es wirklich drängt. Wie sollen wir uns verhalten wenn uns wieder das gleiche gesagt wird?


    Familienkasse steht schon fest im Terminplan ^^
    Das Kindergeld wäre ja ein wichtiger Fortschritt.

  • Das Kindergeld bekommt derjenige der das Kind unterhält und in eurem Fall ist das ja nicht die Mutter denn deine Freundin wohnt ja nicht mehr zu Hause sondern bei dir.Wenn ihr den Antrag bei der Familienkasse stellt solltet ihr unbedingt auch angeben das deine Freundin zu Hause rausgeschmissen worden ist und auch keinerlei Unterhalt erhält.Notfalls müßtet ihr euch an einen Anwalt wenden und die Mutter verklagen.

  • Also in eurem Fall - das ganze Programm; Wohngeld, staatliches Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Befreiung Krankenkassen(-zuzahlung), GEZ-Befreiung (das "läppert" sich sozusagen alles):


    Habt ihr denn wenigstens schon Wohngeld beantragt? Wenn nicht - sofort tun, auch hier zählt das Antragsdatum. Wohngeldrechner gibt es im Internet. Wenn deine Freundin praktisch Null Einkommen hat, würde ich deswegen bei der Familienkasse auch gleich nachhaken, ob sie als nicht mehr zu Hause lebende Kindergeldberechtigte nicht gleichzeitig auch noch Anspruch hat auf den Kindergeldzuschlag. Das wären auch noch einmal 140 Euro extra. Daneben gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse (falls es sich rechnet für euch, das ist nicht immer der Fall) und GEZ-Gebührenbefreiung, falls ihr angemeldet seid.

  • Also kurz wegen Wohngeld: Ich hab momentan eine Dienstwohnung, bezahlen muss ich zum Glück "nur" Betriebskosten. Ist aber Altbau, schlecht isoliert usw. auf die Abrechnung bin ich gespannt.


    Kindergeldkasse werden wir am Montag dazu nochmal befragen, heute werden wir nen Anwalt einschalten.


    Mal sehen was rauskommt, schonmal danke für die ganzen Vorschläge, ihr macht Mut ^^

  • Twisterbee
    Selbst wenn es sich wohnungsmäßig nur um Betriebskosten handelt, kannst du beim Wohngeldamt einen Antrag - wenigstens dafür - stellen; wirst ja sehen, was dabei herauskommt. Könnte mir vorstellen, dass nahezu die kompletten Betriebskosten übernommen werden.


    Das mit de Kindergeldzuschlag wäre schön zu wissen, also gib mal Bescheid, ob das auch bei eigenständigen, nicht mehr im Elternhaus Lebenden greift.