Erreichbarkeit durch die ARGE

  • Hallo!


    Habe mal eine Frage bezüglich der Erreichbarkeit durch die ARGE:


    Seit dem 21.04.2009 bin ich nun krank geschrieben. Die ARGE (Arbeitsvermittlung) schickt mir Einladungsschreiben, die immer genau nach Ablauf des zurzeit gültigen Krankenscheines datiert sind. Seit dem 21.04.2009 habe ich keine Einladung zum Termin mehr wahrgenommen, da ich ja krank geschrieben bin und deshalb auch nicht erscheinen muss.


    Die ARGE hat natürlich versucht, von mir die Adresse/Adressen des/der behandelnden Arztes/Ärtzten, die genaue Diagnose sowie auch ein ärtztliches Attest zu bekommen, ferner muss mir eine Bettlägerigkeit bescheinigt werden, ansonsten muss ich zum Einladungstermin erscheinen.. Alles Unfug! Brauche keinerlei Angaben zu machen und schon gar nicht ein Attest irgendwelcher Form vorlegen!


    Jetzt versuchen Sie, mich telefonisch zu erreichen. Ich bin zwar zu Hause, gehe aber nicht an das Telefon, weil ich keine Lust habe, mich mit der Sachbearbeiterin der Arbeitsvermittlung der ARGE auseinander zu setzen.


    Meine Frage lautet dahingehend, ob ich tagsüber für die ARGE immer telefonisch erreichbar sein muss.


    Ich habe kein Gipsbein oder dergleichen, demnach muss und kann ich auch mal einkaufen gehen oder sonstige Sachen außer Haus erledigen, oder?


    Für Eure Mithilfe und Antworten vielen Dank!!! :)

  • Hallo!


    Na wenn du krankgeschrieben bist, solltest du schon mal daheim sein. Aber was ich nicht verstehe, warum hat den die Arge eine Telefonnummer von dir? Du bist nicht verpflichtet, deine Telefonnummer(n) anzugeben. Habe ich auch nicht gemacht. Alles schriftlich und per Post. Am Telefon gibt es nur Missverständnisse und darauf folgend Ärger.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Moin moin@all


    Also erstmal zu der Telefonnummer, du bist nicht verpflichtet in Irgendeiner art und weiße deine Telefonnummer und/oder deine Email Adresse anzugeben dies sind freiwillige angaben.


    Wenn du bis Tag X krank geschrieben bist und deine AU ans Job Center geschickt hast brauchst du keinerlei Termine, außer logischerweise Arzt Termine, nicht Wahrnehmen bis zu dem Tag wo du nicht weiter Krank geschrieben wirst und wenn das JC was von dir will sollen sie vorbei kommen oder dir alles per Post schicken.


    Was Allgemeines: Wenn du Krank bist, bist du Krank, dann hat sich auch das Amt, oder Später der Arbeitgeber dran zu halten.

    Lg




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    Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Moooment....Denkfehler:
    Wenn die gute Heike in einer normalen Arbeit arbeiten würde - oder krankfeiern, nech? - dann würde die ARGE ja nicht versuchen, sie zu erreichen.


    Zitat

    Die ARGE hat natürlich versucht, von mir die Adresse/Adressen des/der behandelnden Arztes/Ärtzten, die genaue Diagnose sowie auch ein ärtztliches Attest zu bekommen, ferner muss mir eine Bettlägerigkeit bescheinigt werden, ansonsten muss ich zum Einladungstermin erscheinen.. Alles Unfug!


    Am besten brauchst du dann auch nichts tun um Geld zu verdienen, mh?


    Zitat

    Ich habe kein Gipsbein oder dergleichen, demnach muss und kann ich auch mal einkaufen gehen oder sonstige Sachen außer Haus erledigen, oder?


    Was hast du denn ach so schwerwiegendes? *gugg* So schlimm kanns ja ned sein, wenn du statt zur ARGE einkaufen gehen kannst. Klingt arg nach 'sich drücken'.


  • weil ich keine Lust habe, mich mit der Sachbearbeiterin der Arbeitsvermittlung der ARGE auseinander zu setzen.
    Ich habe kein Gipsbein oder dergleichen, demnach muss und kann ich auch mal einkaufen gehen oder sonstige Sachen außer Haus erledigen, oder?


    Hallo,


    also das verstehe ich jetzt nun nicht, warum geht man dann nicht zur ARGE.


    OK, man ist Krankgeschrieben, kann auch mal Länger sein und solange man nicht Absolut Unbeweglich im Bett Liegen mus kann man doch hingehen.


    Es wird immer wieder über die Sachbearbeiter Gemeckert, sie brauchen so lange oder Sonstige Beschwerden, daran ist man dann selber schuld mit solchen Aktionen.
    Einfach mal den Guten willen zeigen und hingehen.


    Wer auf Einladungen mit Sturheit reagiert, muß mit Sturheit des Amtes rechnen.


    Gruß


    Tommy

  • 3heike
    Verstehe auch nicht, warum du nicht zur Arge gehen kannst. Eigentlich möchtest du doch nur nicht. Ich bin auch krankgeschrieben (nach OP) und dennoch zur Arge gefahren.


    Doch inzwischen verstehe ich die bei der Arge in dieser Hinsicht teilweise, denn bei meiner Ärztin hatte ich folgendes Erlebnis: Vor mir war ein junger Mann im "Behandlungszimmer" (keine 20 Jahre alt); die Ärztin war völlig entnervt, als ich hineinkam. Mir war es unangenehm, krank geschrieben zu werden; da schüttelte sie heftig den Kopf, hielt sich die Hände vors Gesicht. "Bitte, bitte nein. Sie sind gerade operiert:; womit ich ein Problem habe ist, wenn ein junger gesunder Mensch zu mir kommt und die zigste Krankschreibung möchte, weil er zum xten Male irgendeinen "Bus verpasst" haben will und irgendwelche "Sanktionen" befürchtet ..."


    So ist das, und solche Leute schüren das Negativbild der H-IV-Empfänger insgesamt in der Allgemeinheit. Denen ist es vermutlich egal, aber unsereins schämt sich. Es ist einfach nur schlimm.

  • Auch Mitarbeiter der ARGE Märkischer Kreis haben immer wieder Kunden zur Vorlage von Bettlägerigkeitsbescheinigungen nötigen wollen. Manche Mitarbeiter waren so dreist, dass sie sich nicht gescheut haben, Ärzte direkt anzurufen und zur Verletzung ihrer Schweigepflicht zu bedrängen.


    Rückfragen bei der Regionaldirektion und der BA in Nürnberg haben schnell gezeigt, dass dieses Vorgehen nie von der Weisungslage der Bundesagentur gedeckt war. Auch eine gesetzliche Grundlage hat nie bestanden.


    In der Fassung der Handlungsanweisungen der BA vom 20.04.2009 wird diese Vorgehensweise untersagt:


    "Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."
    ( Rz. 31.14a: Unzulässigkeit von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“)


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf