Schwanger unter 25

  • Hallo!


    Ich bin 24 und mittlerweile im 5. Monat schwanger. Ich beziehe derzeit kein ALG II, habe dies aber beantragt, da Schwangeren nach der 12. SSW ja ein Mehrbedarf zusteht und durch das Rote Kreuz habe ich erfahren, dass man auch wenn man noch zu Hause wohnt, diese Regelleistung bekommen sollte. (Im Normalfall.)


    Mein Vermittler hat mir nun schon einiges erklärt, was die Größe der Wohnung, die Höhe der Gesamtmiete und so weiter betrifft. Nur leider kann mir keiner genau sagen, ab wann man eigentlich genau ausziehen darf. Denn irgendwo erzählen die beim Amt einem immer was anderes.


    Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

  • Hallo!


    Wenn du im 5. Monat schwanger bist, liegt ein sozialer Härtefall vor. Du hat also Anspruch auf eine angemessene Unterkunft, eine Erstausstattung und ALG2. Du kannst und solltest dir sofort eine eigene Wohnung suchen, denn bald bist du hochschwanger. Wer soll sich dann um alles kümmern? Die Arge kann sich in deinem Fall nicht quer stellen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Grundsätzlich steht Dir die freie Wahl des Wohnortes und damit auch der Wohnung zu.
    Im SGB II wird dies nicht eingeschränkt, jedoch der Begriff der Angemessenheit eingeführt. D.h. nur die Kosten für eine angemessene Wohnung werden übernommen. Was angemessen ist, hängt von den örtlichen Gegenbenheiten ab. Viele Landkreise verfügen daher über eine Richtlinie, die die Angemesenheit regelt. Dies heisst aber wiederum nicht, dass die dort gemachten Vorgaben 1 zu 1 gelten. Es ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Die Argen sehen dies erfahrungsgemäß oft anders, die Rechtsprechung bestätigt aber die Einzelfallregelung.
    Bei der Wohnungssuche sollte man möglich sehen, dass die Vorgaben eingehalten werden. In vielen Landkreises ist es aber so, dass dafür kaum Wohnraum zu bekommen ist. Man muss auch nicht jedes Wohnungsangebot annehmen. Es gibt Grenzen der Zumutbarkeit. Sollte kein Wohnraum für einen angmessenen Mietpreis verfügbar sein, sollte dies möglich an Beispielen nachgewiesen werden. Man sollte sich mehrere Mietangebote machen lassen und davon dann die 3 persönlichen Favoriten der Arge zur Entscheidung vorlegen. Die Arge kann einen EInzug nicht verhindern mit dem Hinweis darauf, die Angebote lägen alle über der Angemessenheit. Ich empfehle dann trotzdem den Einzug, zumal man sich durch die Schwangerschaft auf eine Härteregelung berufen kann. Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind dann auf alle Fälle für mindestens 6 Monate zu gewähren. Darüber hinausgehend kann es sein, dass die Arge die Leistung kürzt. Dann bleibt nur die Klage - mit großer Aussicht auf Erfolg.
    Bei der Angemessenheit der Miete unterscheidet die Arge nach Grundmiete und Betriebs- und Heizkosten. Die Größe der Wohnung spielt nur eine untergeordnete Rolle, sie dient als Berechnungsgrundlage. So kann ja z. B. eine große Wohnung insgesamt preiswerter sein als eine kleine, da die Grundmiete einschl. Betriebs- und Heizkosten geringer sind als bei der kleineren. Es zählen auch nicht die Einzelkosten (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten) sondern die Summe daraus. Erst wenn diese Gesamtmiete die Angemessenheit übersteigt, wird geprüft, woran dies liegt.(Kommentar: Die Argen machen dies selten, aber dies ist vom BSG so eindeutig bestätigt)
    Sollte die Grundmiete weit über der Angemessenheit laut Richtlinie liegen, kann es sein, dass diese dann nur bis zur Angemessenehit gezahlt wird. Bei den Betriebs- und Heizkosten ist dies anders. Hier hat die Arge die anfallenden und gezahlten Kosten voll zu übernehmen, da der Mieter(aber auch der Vermieter) in der Regel keinen Einfluss auf die Preise für Wärme, Müll, Wasser, Abwasser etc. hat. Nur in wenigen Fällen, wo der Mieter sich verschwenderisch verhält, darf die Arge die Kostenübernahme auf das Maß der Angemessenheit kürzen.
    Viel Erfolg bei der Wohnungssuche.