Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt

  • Hallo,


    Sozialleistungen sind 7 Tage geschützt. Zählt auch das Wochenende mit oder nur die Öffnungszeiten der Bank......Montag-Freitag.
    Habe am 30.06.09 meine Sozialleistung erhalten.
    Wann muß ich das Geld spätestens abheben?


    Gruß


    Sascha

  • Hallo!


    Wovor sollen denn Sozialleistungen 7 Tage geschützt sein. Ich lass mein Geld immer den ganzen Monat drauf und es ist immer noch da.
    Wenn du aber meinst, dass man es nicht pfänden kann, dann ist es auch nach 7 Tagen unpfändbar.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Wovor sollen denn Sozialleistungen 7 Tage geschützt sein. Ich lass mein Geld immer den ganzen Monat drauf und es ist immer noch da.
    Wenn du aber meinst, dass man es nicht pfänden kann, dann ist es auch nach 7 Tagen unpfändbar.


    Hmm ich glaub da haste dich vertan Schrader.
    Das Geld egal ob SozialGeld oder durch Arbeit ist 7Tage vor Kontopfändungen geschütz und danach kann der Gläubiger auch daran!
    Siehe diesen link:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d69d24bfca3d1f2cdbd5bdbb9efb9d7f&nr=38789&linked=pm&Blank=1

  • Hallo!


    Was es so alles gibt. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, musst der Schuldner einen Antrag stellen, das die Summe bis zur Pfändungsgrenze nicht gepfändet werden darf, auch nach 7 Tagen nicht.


    Zitat

    ......§ 850 k ZPO die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag des Schuldners von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung den jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Betrag im Umfang der Pfändungsfreigrenzen durch Entscheidung des Vollstreckungsgerichts freizustellen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Richtig.
    Das Gesetzt sieht vor das man innerhalb von 7Tagen alle Wichtigen Verbindlichkeiten wie zb. Miete, Strom usw. bezahlt hat und danach kann man diesen Antrag Stellen, sollte aber dieser Antrag nicht form und fristgerecht gellt worden seien is der Zug abgefahren und die Gläubiger können an dat Geld dran.


    lg

  • Hallo!


    Nun war ja die Frage, ob es 7 Werktage oder 7 Wochentage sind. Da im Gesetzestext steht, 7 Tage, sollte man davon ausgehen, dass also eine ganz Woche Zeit zum abheben des Geldes ist, also inklusive Samstag und Sonntag. Andernfalls hätte der Gesetzgeber auch geschrieben: 7 Werktage!


    chris 1986


    Ich finde dass du eine interessante Signatur hast!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ja ich denke mal das sich das auf Werktage bezieht, also Ohne den Sonntag.
    Aber i.d.R sind alle Geldeingänge,wichtigen, innerhalb von 7werktagen verbucht.


    @schrader
    Jo man muss sich ja ein wenig schützen, sonst heißt es," aber der ... hat das aber...."
    Aber der Link ist schon nicht schlecht die Seite hilft bei ca 90 % aller Probleme.


    Lg

  • danke, für die vielen Antworten.
    In meinem Fall hat die Bank mir meinen Dispo gekündigt und mir die gesamte Sozialleistung(Juni) zum Ausgleich des Sollsaldos einbehalten.
    Ich wollte heute meine Kontoauszüge überprüfen und die Sozialleistung komplett abheben.
    PUSTEKUCHEN....meine Kundenkarte wurde eingezogen (Kontoauszugsdrucker).
    Werde am Montag der Sparkasse einen Besuch machen.
    Schönes WE


    Sascha

  • Hallo!


    Ja das ist ja sicher keine Pfändung. Die Bank nimmt sich schnell alles was sie kriegen kann. Einen Schuldtitel gegen dich würde denen nicht viel nützen, das du ja Pfändungsfreigrenzen hast.
    Am besten ist, dass du dir das ALG2 bei einem Vertrauten aufs Konto überweisen lässt, oder in bar oder per Postscheck.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Zitat

    In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bzw. einem Monat zu beachten. Sollten Sie Zweifel haben, dass in Ihrem Fall die Frist beachtet wurde, überprüfen Sie dies bitte anhand der AGB, die in der Bank ausliegen. Zu einer vorfälligen Kreditrückzahlung sind Sie nicht verpflichtet.


    Ehrlich gesagt, du hast keine Chance gegen die Bank oder Sparkasse. Was sie dürfen, oder nicht dürfen ist hier nicht relevant. Sie machen es einfach. Weisst du eigentlich wie groß die Rechtsabteilungen von Banken und Versicherungen sind? Weisst du eigentlich wieviele externe Rechtskanzleien für eine Bank oder Versicherung arbeiten.
    Mein Tipp: du bist zwar 100% im Recht, aber einen Prozess wirst du nicht gewinnen. Zudem, denke ich, fehlen dir da die Mittel.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Nun, der Link war allgemein und bezog sich auf den Weg, wie ein Klageverfahren läuft, das führt, wie in deinem Falle zu Mißverständnissen, deshalb habe ich den entfernt.
    Wenn man dir die Kundenkarte einzieht, ist das natürlich Blödsinn, denn damit kannst du kein Geld abheben, wenn der Dispo gekündigt ist. Das ist aber üblich, wenn es eine Eurocard ist, oder wie die Dinger heißen, wo du im Kaufhaus mit bezahlen kannst, eine Kreditkarte. Das ist der normale Vorgang.
    Du bekommst dann eine neue Karte auf Guthabenbasis und solltest eine Rückzahlung vereinbaren, damit zeigst du den guten Willen. Nur, die Sozialleistungen können sie nicht einbehalten. Du solltest dort hin gehen, aber nicht alleine und dir erklären lassen, wovon du zurück zahlen sollst, wenn es einbehalten wird.

  • @ alle - ich finde es immer gut wie andere sich mit fremden Lorbeeren brüsten:


    Ein Hilfreicher Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/


    aber ich suche jetzt nicht aus meinen ganzen Beiträgen raus, wann und wie oft ich den hier schon reingestellt habe bevor jemand anderes sich hier überhaupt angemeldet hat!


    Fakt ist das mit Hilfe diese Links eigentlich alles beantworten könnte was hier so an Fragen aufkommt und es mich im Grunde nur immer wieder wundert wie wenig die Leute da rein schauen!


    Aber es gibt ja genug Dumme die das erledigen wenn man hier seine Frage aufmacht und man spart sich dadurch unendlich viel Zeit - oder ist es doch eher Faulheit und Bequemlichkeit???


  • Hallo,


    ich habe gründlich geschaut, aber zu meinem Thema ( Bank behält zum Ausgleich des Sollsaldos Sozialleistungen ein) habe ich unter diesem Link leider nichts gefunden.
    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.


    Gruß


    Sascha