Private Krankenkasse

  • Meine Altersrente beträgt € 526.- inkl. Krankenkassenzuschuss und Pflegeversicerung..Für meine private Krankenkasse zale ich im sog. Standardtarif (Leistungen wie bei der GKV) € 413.-
    Die Kasse bot mir als Alternative den Basistarif an für € 618.- !! Meine PKV hat mir mitgeteilt, dass es bei ihr keinen günstigeren Tarif gibt. Wechsel in eine andere private Krankenkasse lt. Aussage div. Versicherungsmakler nicht möglich. Ich bin Diabetiker Typ 2.
    Das Sozialamt ist nicht zuständig und will oder kann nicht helfen. Wer hat Erfahrung?

  • Hallo !
    Ich habe gerade Hartz IV beantragt und meine Frau und ich sind in der privaten Kraneknversicherung. Nun gibt es von der Arge nur einen Zuschuß. Wenn ich meine Krankenversicherung bezahle bleibt kein Geld zum Leben.
    Welche Möglichkeiten gibt es um den vollen Krankenversicherungsbeitrag zu bekommen.


    mfg
    hja

  • Hallo!
    Das Landessolzialgericht hat am 30.06.2009 unter AZ: L 2 SO 2529/09 entschrieden, dass die Arge den vollen Beitrag (reduzierten Beitrag wegen Hartz IV9 zum Basistarif in der Kranekn,- und Pflegeversicherung übernehmen muß.


    Ich hoffe, dass diese Gute Nachricht vielen hilft
    hja

  • Hallo!


    In der Regel übernimmt die ARGE nur die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe(ca. 130 Euro). Möglicherweise könntest Du im Basistarif verbleiben, wenn die üblichen GKV-Kostensätze (ca. 150 Euro) nicht überschritten werden. Aber:
    Im Basistarif der privaten Krankenversicherung, der grundsätzlich in Frage kommt, kostet eine Versicherung im Jahr 2009 maximal 569,63 Euro im Monat. Wer allerdings Hartz IV empfängt, der zahlt nur die Hälfte, nämlich 284,82 Euro. Nun die 130 Euro von der Arge als Zuschuss, das entspricht dem Zuschuss, der auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Was bleibt, ist allerdings eine Finanzierungslücke. Und die beträgt immerhin 155 Euro.
    Letztlich bleibt ihr auf diese Kosten sitzen, denn seit dem 01.01.2009 gilt dummerweise:
    Wenn jemand privat versichert ist, in soziale Not gerät und Hartz IV empfängt, kann er dennoch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Er bleibt Mitglied der privaten Krankenversicherung.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!



    Zitat

    Das Landessolzialgericht hat am 30.06.2009 unter AZ: L 2 SO 2529/09 entschrieden, dass die Arge den vollen Beitrag (reduzierten Beitrag wegen Hartz IV9 zum Basistarif in der Kranekn,- und Pflegeversicherung übernehmen muß.


    Stimmt, kannte das Urteil bis jetzt eben auch nicht. Damit ist meine Antwort hinfällig. Dann geh zur Arge und lege mit Begründung auf die Urteile des Landesgerichts Baden-Württemberg Einspruch ein.
    Es besteht ja die Möglichkeit das die Bundesanstalt Einspruch erhebt und die Sache zur Wiedervorlage vor dem Bundessozialgericht kommt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!