Alg2 nur als Darlehen

  • Hier ist der Wurm drin, nochmal, um den Wert einer Immobilie zu beziffern, geht das entweder über die Kaufpreissammlung bei den Gutachterausschüssen des Kreises oder über ein Gutachten vom Gutachterausschuss, wie will man denn sonst den Wert ermitteln?
    Die Arge kann nicht sagen, Sie haben Vermögen, basta.
    Ein Gutachten ist für die Arge kostenfrei, du selbst zahlst eine gewaltige Summe dafür.
    Wenn dann eine Summe genannt wird, müssen Kreditbelastungen und Freibeträge abgezogen werden.
    Danach hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, mittels einer Gegenrechnung und mit möglichst viel vergleichbaren Immobilien, alles andere ist Lotteriespielen.


    Hier ist eine interne Anweisung der BA an die Argen :


    Arbeitshilfe zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus- und Grundeigentum und zur Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss -


    Sollte es bei der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen nach SGB II zu einer Ablehnung wegen Vermögensberücksichtigung aus Immobilienbesitz kommen und der festgestellte Verkehrswert auf einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung basieren, ist dies im Bescheid deutlich zum Ausdruck zu bringen. Eine diesbezügliche Formulierung könnte wie folgt lauten:
    „Einen Verkehrswert für Ihren Haus- und Grundbesitz konnten Sie nicht nachweisen. Aus diesem Grunde habe ich zur Feststellung des Verkehrswertes eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der Ge-schäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingeholt. Die Auskunft erstreckt sich ausschließlich auf vergleichbare Haus- und Grundstücksobjekte ähnlicher Lage, ähnlichen Alters und ähnlicher Größe bzw. Mieteinnahmen (nur bei Mehrfamilienhäusern).“

  • Ich denke, dass wird ja dann entsprechend in der Klage vom Sozialgericht gefordert. Fakt ist nunmal, dass die Arge dies nicht tut. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass so etwas einmal durchprozessiert wird. Dauert halt nur etwas und fordert Geduld. Zumindest habe ich heute meinen Bescheid mit jeweiligen Berechnungen erhalten und dieser ist in Ordnung. Geld kriege ich zumindest und mit der Krankenkasse wird sich hoffentlich auch klären. Ich berichte auf jeden Fall weiter...

  • Um das mal zu rekonstruieren, beim Antrag hast du bestimmt auf einen dieser Fragebögen die Frage beantwortet, besitzen Sie Immobilien, wenn ja, wie hoch ist Belastung usw..Das hast du bestimmt angegeben, sonst wüßten die das nicht.
    Wenn du nun davon schreibst, daß die Belastungen so hoch sind, daß rechnerisch kein Vermögen dabei rum kommt, frage ich mich allen Ernstes, wie die Arge auf Vermögen kommt.
    Im übrigen muß auf dem Bescheid stehen, Sie haben ein Vermögen in Höhe von ..., davon sind abzuziehen...Kreditbelastungen und Freibeträge, deshalb gewähren wir ein Darlehen, oder so ähnlich.
    Wenn das auf dem Bescheid nicht steht, fehlt eine Begründung und damit ist der Bescheid schon mal fehlerhaft.
    Da hilft manchmal auch ein Gespräch mit dem Teamleiter/in, manch Sachbearbeiter ist nicht immer voll ausgebildet.

  • @ Bomi - also dass wird ja dann entsprechend in der Klage vom Sozialgericht gefordert das Sozialgericht fordert gar nichts, wer fordern kann bist Du bzw. Deine RA'in und wenn der Beschluss dahin gehend im Urteil ergeht muss e ARGE so verfahren.


    noch eine zweite Sache, Deine RA'in soll Deinem Mann und auch der Hausbank schreiben das Du nur bis zum gegenwärtigen Datum die Verluste mittragen wirst da Dein Mann scheinbar vorsätzlich die Veräusserung verzögert - damit wäre die Bank letztlich gezwungen Deinem Mann das Objekt unter dem Hintern wegzupfänden und sich für die durch die Verzögerung entstehenden Kosten nur noch an Ihn zu halten, ich denke as Deine RA'in zumindest über einen Kollegen aggieren sollte um in einem diesbezüglichen Verfahrn sogar als Zeugin für Dein Bemühen auftreten zu können.


    Deinem Mann muss dann auch klar sein das er letztlich diese Mehrksten selber zu verantworten und zu tragen hat, notfalls hilft auch ine presseveröffentlichung das Du für weitere entstehende Schulden aus dem verhalten Deines Mannes nicht aufzukommen bereit bist - ob Du es dann doch musst steht auf einem anderen Blatt, aber aus der Bedrängnis muss sich der gegnerische Anwalt dann auch erst mal wieder herausmanöverieren und ich denke mal das eienm Pflichtanwalt das hinterher auch egal ist ob er Dich mit dran kriegen kann oder nicht, der nimmt die Kohle mit die ihm durch Deinen Ex dann zusteht und das wars vermutlich. Kannst Dich ja mal mit der RA#in diesbezüglich beraten.


    Und bei dem Typen von der ARGE machste jetzt alles nur noch zur niederschrift und erklärst ihm das er die Mehrarbeit jetzt selbst zu verantworten hätte, weil Du auf doofe Bemerkungn und dumme Antworten keinen Bock hättest !


    ansonsten haste Dich ja schon klasse durchgerungen, Kopf hoch auch wenns nervt, es geht auch alles mal vorbei!