Zwillinge Unterhalt

  • Hi,


    Ich bin im Januar Vater von gewünschten Zwillingen geworden...leider hat mich kurz nach der Geburt die Mutter samt den Neugeborenen verlassen, und ist 800km enfernt zu den Eltern gezogen.
    Da es meine wunschkinder waren habe ich natürlich und selbstverständlich die Anerkennung der Vaterschaft für die beiden unterschrieben...denn ich bin ja auch der Vater.
    Als es allerdings ums gemeinsame Sorgerecht ging stellte sie sich dann quer und meinte sie verlässt mich ja nun sowieso.
    Wir waren nicht verheiratet.....meine Wunschkinder sind nun weit weg von mir ...sehen ist so gut wie unmöglich.....ja es sind nicht immer die Männer die Bösen.


    Soviel zur vorgeschichte......


    Nun ist es so das ich momentan leider arbeitslos bin und sie nun Unterhaltsvorschuss bezieht für die Beiden süssen. Ich zahle freiwillig 20 € pro kind und Monat ab...mehr ist momentan nicht möglich bei meinen Finanziellen Verhältnissen.


    Nun bin ich zum Glück in einer Weiterbildung vom Arbeitsamt mit guten Aussichten auf eine Anstellung im Anschluss dieser......so das ich dann wenigstens die UV schulden dann beim Jugendamt anfangen kann ab zuzahlen.
    Wenn Ihre "Unterhalsvorschuss Zeit" abgelaufen ist..so stehen einem doch 900€ selbstbehalt zu oder??
    Gibt es da noch Freibeträge wie Fahrtkosten für mich oder wird radikal bei 900 "abgeschnitten"?
    Versteh mich bitte keiner falsch...es geht nicht ums drumherum drücken um den Unterhalt sondern dadrumm das ich mich frage wie das ganze denn mal später aussieht ....wenn ich jemandem neues kennenlerne und beschliesse diesen schritt kinder in die welt zu setzen noch einmal gehen will......davon kann man dann als kleine Familie ja nicht leben.....oder wird dann der Kindesunterhalt durch 3 kinder geteilt oder wie funktioniert das???
    Muss man das dann auch neu festsetzen lassen...also ich meine meine ex lässt unterhalt festsetzen und ich bin alleine....lerne wen kennen und ein neues Kind wird gezeugt...dann muss ich das doch neu festsetzen lassen oder?Oder geht das gar nicht???


    Ich hoffe ich langweile keinen damit und hoffe das mir evtl. jemand helfen kann.


    Grüsse
    Ehno
    Ich hätte nämlich so gerne eine Familie...aber die jetzige ist mir ja genommen worden.

  • Hallo!


    Richtig, als Arbeitnehmer ist dein Eigenbehalt gegenüber Unterhaltspflichtiger 900€. Als Nichterwerbstätiger sind es 770€. Die 900€ bleiben, da gibt es keine Möglichkeit irgend welche Freibeträge oder Sonderausgaben einzubauen. Und solltest du mal heiraten oder weitere Kind(er) haben, wird der Unterhaltsanspruch gegen deine Zwillinge natürlich neu berechnet.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Richtig, als Arbeitnehmer ist dein Eigenbehalt gegenüber Unterhaltspflichtiger 900€. Als Nichterwerbstätiger sind es 770€. Die 900€ bleiben, da gibt es keine Möglichkeit irgend welche Freibeträge oder Sonderausgaben einzubauen. Und solltest du mal heiraten oder weitere Kind(er) haben, wird der Unterhaltsanspruch gegen deine Zwillinge natürlich neu berechnet.

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    Okay ich dachte da werden noch Fahrtkosten mit einberechnet oder dergleichen...gibt ja auch zuschüsse von den Ämtern die ersten 6 Monate Fahrtkosten etc. das wird mir dann also alles mit einberechnet und abgezogen ?


    Zum Thema 2te Familie später.....ist dann also nicht finanziell der schock....da ein evtl. 3.tes kind den gleichen anspruch besitzt wie die ersten beiden, soll dann bedeuten der Betrag der von mir möglich ist zu zahlen wird dann nicht durch 2 sondern durch 3 Kinder aufgeteilt?
    Sind doch alle Kinder neuerdings gleichgestellt oder nicht ???


    Ich weiss Fragen über Fragen...sorry


    Grüsse


    Ehno

  • Hallo!


    Richtig, die Kinder sind alle gleichgestellt. Aber du bist ja dann auch noch der Mutter des neuen Kindes unterhaltspflichtig. Entweder als Ehefrau für immer oder als Partnerin für die ersten drei Jahre nach der Geburt. Das wird alles in allem ein teurer Spass.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich kann dir leider keinen Rat in der Hinsicht geben. Aber ich wollte mal als Frau sagen, das ich das von der Mutter deiner Kinder richtig mies finde! Den Kindern zuliebe sollte man da doch eine Einigung finden können :(
    Da ihr nicht verheiratet wart hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Aber du hast ein Umgangsrecht! Das solltest du auf jeden Fall irgendwie warnehmen, wie es nur möglich ist.

  • Ich kann dir leider keinen Rat in der Hinsicht geben. Aber ich wollte mal als Frau sagen, das ich das von der Mutter deiner Kinder richtig mies finde! Den Kindern zuliebe sollte man da doch eine Einigung finden können :(
    Da ihr nicht verheiratet wart hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Aber du hast ein Umgangsrecht! Das solltest du auf jeden Fall irgendwie warnehmen, wie es nur möglich ist.



    Danke dir für das mitgefühl...es ist so das sie sagte ich kann jederzeit die Kinder sehen....wenn ich mir eine Unterkunft für die nacht leisten kann..da ja eine Fahrtstrecke rund 7std. dauern....und sie mich nicht bei sich übernachten lässt......gestern erst habe ich sie am telefon gefragt ob ich denn nicht mal ein aktuelles Foto bekommen kann.....ihre Antwort: Wenn ich es für richtig halte bekommst du eins sonst nicht!


    Ich hatte auch nach den Untersuchungsterminen der beiden gefragt....da kam nur .....die müsse ich nicht wissen, denn sie ginge ja schliesslich mit den Jungs dahin und nicht ich.


    Im endeffekt komme ich mir fasst schon wie nen Spender vor.........:(


    Liebe Grüsse
    Ehno

  • Das ist wirklich ne blöde Situation :(
    §1684 Abs. 2 Satz 1, BGB " Die Eltern haben alles zu unterlassenm was das Verhältnis des Kindes zum jeweiligen anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert."
    §1686 BGB "Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
    Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht."


    Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich denke du solltest dich da nochmal gut beraten lassen! Ich find das ist schon fast Schikane.
    Im Grunde geht es ihr nicht um die Kinder, das ist nur Rache. Was auch immer da zwischen euch passiert ist, sie sollte sich echt mal bewusst werden, das man sowas nicht auf dem Rücken der Kinder austrägt!

  • Doriel
    Danke dir für Deine Antwort....ja es ist Schikane und sie trägt es auf dem Rücken der Kinder aus.
    Bein Familiengericht werde ich bestimmt nichts erreichen...da sie ja sagt ich dürfte sie sehen.....wobei sie genau weiss das die Bedingungen von mir nicht zu erfüllen sind ...Hotel etc.
    Das sie mir keine Termine nennt oder mir am Telefon nur sagt den Kindern geht es gut....mehr kommt da nicht von Ihr ist ja kaum beweisbar......da es eben immer nur per Telefon ist.


    Und vorgefallen ist folgendes......sie wollte zuerst noch keine Kinder.....dann auf einmal doch.....sie zieht dann so wie abgesprochen zu mir in meine Wohnung (Eigentum meiner eltern...wohne umsonst) die auch gross genug ist.
    Nun hat sie auch gemacht aber kurz vor der Geburt gings los.....sie will die Kinder da bekommen wo auch Ihre Mutter ist..beistand etc.
    Ich meinte OK kommen sie dort zur Welt....ist ja egal wo letztendlich....also wir redeten von dort bekommen dann ab zu uns (mir) wieder nach hause.
    Tja das ist leider nie passiert stattdessen das was ich oben bereits geschrieben habe.....feierabend.


    Meine schmerzhafte schlussfolgerung:
    Sie wollte nie wirklich zu mir ziehen.


    Und nun macht sie mir das leben zur Hölle da sie halt weiss.....hehe er wollt ja immer Kinder.


    Ich durft mir auch solche sachen anhören wie: Also wäre es andersrum das du die Kinder hätest würde ich mir schnell in der nähe meiner Kinder eine Wohnung suchen und in deren nähe ziehen.


    Leicht gesagt von Ihr....da diese Situation für Sie ja nie eintreten würde.
    Vorallem kann ich ja auch mal eben 800km umziehen und mir schnell ne wohnung mieten.....sehr utopisch.
    Selbst wenn dies gehen würde....würde ich dort erstmal alleine sitzen ohne irgendjemanden (Freunde,Familie)und kann dann alle 14 taqe, wenn es denn Ihre Laune grade zulässt, meine Kinder sehen.


    Ich finde es leicht gesagt von Ihr, zumal sie ja noch behauptet....wenn ich meine Kinder lieben würde...dann wäre das alles möglich.
    Sie stellt sich quasi hin und grinst....sagt sehen kannst du Sie.......wie du des machst.....ist dein Ding ....da kann ich ja nichts
    für...


    Schöne Wochenmitte wünscht
    Ehno.

  • Puh, das ist wirklich sehr schwierig. Ich würde dir spontan den Vorschlag machen, das du über die Gespräche Tagebuch führst und eventuell versucht Zeugen dabei zu haben. Man kann ein Besuchsrecht auch über das Gericht festlegen lassen und dann muss auch sie sich daran halten! Feststeht, das ihr Verhalten zumindest zum Teil nicht gerade gemäß §1684 Abs. 2 Satz 1 abläuft. Lass dich mal beim Jugendamt auch dazu noch beraten!
    Im Grunde versucht sie dir nur ein schlechtes Gewissen einzureden. Wenn du es einrichten kannst, fahre auf jeden Fall hin und besuche die kleinen. Denn wenn du Erfolg haben willst, musst du nachweisen können, das du dich bemühst soweit zu fahren, um die Kinder zu sehen! Sprich die Termine unbedingt immer mit der Mutter ab und dokumentiere das!
    Dokumentation ist im Moment das Machtmittel was du hast, Zeugen sind immer noch ein I-Tüpfelchen mehr und wichtig!
    Ich drück dir die Daumen :)

  • Hallo!


    Ab hier geht es nun ans Eingenachte und verlässt damit die Grunglagen des Forums.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!