2 Hartz IVler- WG gründen?

  • hallo ihr lieben....


    ich hoffe ich nerv oder belästige euch nicht mit meinem thema....
    hoffe allerdings das ihr mir helfen bzw ein paar fragen beantworten könnt!


    ich (25) und ein freund (29) überlegen eine WG zu gründen....wir hätten auch schon eine wohnung in aussicht....


    jeder hätte sein eigenes zimmer....
    es gäbe nur ne gemeinschaftsküche und ein zimmer wäre noch übrig das man evtl als gemeinschaftswohnzimmer oder sonstiges nutzen könnte.....


    aber wie verhält es sich da mit dem amt?und den sozialleistungen?


    ich weiss alleine ist eine wohnung ohne BK etc bis 230€ möglich....
    und bei einem zwei personen haushalt 307€ ,aber zählt das auch für wohngemeinschaften?
    also die wohnung die wir haben können kostet 256€,was für 60m² super günstig ist!


    könnten wir den mietvertrag zusammen unterschreiben?
    oder nur einer und dann einen untermietvertrag aushandeln?


    hilfe ich hab so viele fragen.....^^
    die größte sorge die ich halt habe ist dass das amt uns nicht abkauft das wir KEIN paar sind
    und es dazu auch niemals kommen wird.....^^



    helft mir!^^


    schon mal danke im vorraus!:D

  • Das hatten wir schon öfter, hier nochmal die Versionen :


    Bedarfsgemeinschaft


    Hartz IV:
    Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.


    Bedarfsgemeinschaft
    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).


    Unter 25?
    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.


    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.


    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!


    Hartz IV & Wohngemeinschaften
    Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.


    Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!


    Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.

  • oh je....wie ich das beamten kauderwelsch nicht mag.... ^^
    aber wenn ich es um diese uhrzeit richtig verstehe,steht dem ganzem eigentlich nix im wege....
    und die kontosache etc bekommen wir schon hin!


    aber wie sieht es dann aus mit der kaution/miete...die würde übernommen werden?oO