Anrechnung vion Strom und WW Guthaben?

  • Hallo Leute,


    könnt ihr mir evtl. sagen ob sich ein Guthaben bei der Jahresabrechnung von Warmwasser und Strom auf den Regelsatz angerechnet wird? Da ich sehr sparsam bin und aber zur Zeit recht hohe Abschlagszahlungen leiste gehe ich davon aus das ich zum Jahresende mehr als 100,-Eur wieder zurückerstattet bekommen werde. Holt sich das Geld die Arge oder darf ich das behalten? Schließlich muß ich ja Strom und Warmwasser selbst aus meiner Regelleistung zahlen.


    MfG

  • Hallo!


    Keine Angst, derartige Geldzuflüsse zählen nicht als Einkommen. Das darfst du Anrechnungfrei behalten. Nur die Betriebskostenabrechnungen, auch Heizkosten und Lohnsteuerjahresausgleich zählen als Einkommen und werden verrechnet. Also beim Heizen brauchst du nicht sparsam sein!;)

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Salle!


    Ich habe ja ein smilies dahinter gesetzt. War durchaus ironisch gemeint. Aber ärgerlich ist es schon, wenn man was bei der Heizkostenabrechnung zurück bekommt und die Arge greift zu. Da fehlt der Anreiz zum sparen, zumal die Arge ja für evtl. Heizkostennachzahlungen aufkommt!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo, habe das Urteil auch gelesen. Ich bin gespannt, was die anderen ARGEn machen. Gerecht finde ich das nicht, man hat das ja aus dem Regelsatz bezahlt und wenn die Raten niedriger wären und man was nachzahlen muss, gibt die ARGE auch nichts dazu. Aber es gibt viele Urteile, wo das eine Gericht so sagt und das andere so. Das ist die liebe Gerechtigkeit in Deutschland. Wem es abgezogen wird, den würde ich nur raten klagt!!! Denn es kann nicht sein, dass die machen was sie wollen und der kleine Mann ist immer der Dumme. Der Richter, der das so entschieden hat, hat bestimmt den Beruf verfehlt oder ist gegen Hartz4 Empfänger.
    Viele Grüße