Zwangsumzug durch ARGE, welche Leistungen stehen mir zu ?

  • Ich habe heute einen "netten " Brief meiner ARGE erhalten in dem es heisst :


    ...dass meine derzeitigen Unterkunftskosten das Maß der anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft nach Vorgaben meines Landkreises . Die derzeitigen Unterkunftskosten können längstens bis zum 01.02.2010 übernommen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung auf das angemessene Maß abgesenkt. Meine angemessenen Unterkunftskosten betragen 496,25 Euor / monatlich. "


    Gleichzeitig wird mir in diesem Brief mitgeteilt das bis zum o.g. Datum ein Wohnungswechsel stattfinden soll, in eine Kostengünstigere Wohnung.


    Im moment zahle ich 463,00 Euro Warmmiete und hatte eine Nebenkostennachzahlung von 371,00 Euro :( ( alle Mieter in meinem Haus müssen jährlich ordentlich nachzahlen habe ich jetzt herausgefunden ), die BK-Abrechnung wurde von der ARGE an meinen Vermieter gezahlt .


    Welche Leistungen kann ich denn beantragen bei der ARGE zwecks diesem o.g Umzug ?

  • Hallo!


    Schade dass es mit dem Job in der Schweiz nicht geklappt hat. Dann hättest du jetzt nicht diese Sorgen.
    Was mich nun allerdings wundert ist, dass du eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bist und die Miete angeblich zu hoch sein soll?
    Selbst wenn ich die 371 Euro Nebenkostennachzahlung durch 12 nehme (ist 30,91€) und sie dann auf deine augenblickliche Warmmiete von 364 Euro umlege, ist b.z.w. die fiktive Monatsmiete 394,91 warm.
    Das kann doch für 3 Personen niemals zu viel sein?


    Wie dem auch sei, hier mal ein Link, der genau erklärt, was dir bei einem Umzug alles zusteht:


    http://www.hartz4-umzug.de/


    Wenn ich das jetzt alles wiedergeben würde, würde das den Rahmen des Forums sprengen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!