Einkommensanrechnung Ex-Partner

  • Hallo,
    ich hab folgendes Frage: Ein Freund von mir hat mit seiner Freundin eine Eigentumswohnung gekauft. Er steht im Grundbuchamt als Besitzer dieser Wohnung. Die beiden haben sich vor fast 2 Jahren getrennt, leben aber noch in dieser Wohnung zusammen, da diese erst 2011 verkauft werden kann (ohne Verluste zu machen). Die beiden haben getrennte Zimmer, nur Küche, Bad und Esszimmer werden gemeinsam benutzt. Nun ist die Ex-Freundin seit November letzten Jahres arbeitslos, also ALG II kann bald beantragt werden. Kann mir jemand sagen, wie das geregelt ist mit dem Einkommen, Eigentumswohnung etc.? Wird das Einkommen bzw. die Eigentumswohnung vom Ex-Freund mit angerechnet? Muss er dazu überhaupt Angaben machen? Oder muss was Schriftliches gemacht werden, wo hervorgeht, dass beide nicht in einem eheänlichen Verhältnis leben (das ist wirklich so). Vielleicht gibt es ja jemand, der auch so eine Erfahrung gemacht hat. DANKE!

  • Ich würde auch sagen, dass das dann eine Wohngemeinschaft wäre.
    Aber in der Wohnung muss wirklich alles getrennt werden. Auch die Dinge im Kühlschrank.
    Die Wohnung wird ihr dann warscheinlich im Vermögen irgendwie mit angerechnet, wenn die aber angemessen ist und da sie als MIete ja keine Kosten verursacht fürs Amt, KANN davon abgesehen werden. Sie würde dann halt keinen Mietzuschuss bekommen.

  • Hallo Zusamman,
    könnt Ihr mir bitte auch weiterhelfen, ich habe ein ähnliches Problem. Im Februar ´08 mit meiner jetzigen Ex-Freundin zusammengezogen, im Februar ´09 haben wir uns getrennt, verstehen uns aber noch supergut. Wir haben die gemeinsame Mietwohnung behalten; jedoch hat nun seit Februar jeder sein eigenes Schlafzimmer und zusätzlich sein eigenes Bad. Seit Mai ´09 ist ein Teil dieser WG in Hartz 4 gerutscht, der andere Teil seit März 09 auch noch arbeitslos geworden. Ab August hat sie wenigstens wieder einen Job. Nun ja, die ARGE stuft uns von Anfang an in eine Bedarfsgemeinschaft ein, da wir mal ein Paar waren und schon über ein Jahr miteinander wohnen, der Rest interessiert sie nicht. Wir hatten und haben noch nie ein gemeinsames Konto besessen, außer das Wohnungskonto, auf das aber nur ich eine Vollmacht habe, da dieses Konto auf meinen Namen läuft. Jeder von uns hat wie oben bereits erwähnt ein eigenes Schlafzimmer und sein eigenes Bad. Klar, wir verstehen uns noch gut und das war´s; das habe ich der ARGE auch alles so ge-/beschrieben. Die ARGE hat uns daraufhin einen Außendienstmitarbeiter in die Wohnung geschickt, der dann auch meinte, dass wir wohl noch eine eidestattliche Versicherung abgeben müssen, aber es folgte nun 2,5 Monate nach Antragsstellung eine Absage und niemand mehr fühlt sich zuständig, ich bekomme auch keinen Rückruf von den Damen, da laut ihre letzte Auskunft lautete: Egal was Sie machen, sie wohnen bereits über ein Jahr miteinander, sie sind eine eheähnliche Gemeinschaft und aus, man werde nicht anders entscheiden, ich (die Bearbeiterin) werde Ihren Antrag wieder ablehnen, da ich (die Bearbeiterin) mich sonst strafbar mache. Komisch, das wollte sie mir nicht schriftlich geben. Wie dem auch sei, ich habe nun seit fast drei Monaten nicht einen Cent bekommen, soll in eine eigene Wohnung ziehen, die viel teuerer ist, dann wäre es EVENTUELL zu genehmigen; und sonst soll doch meine Mitbewohnerin solange alles finanzieren. Meine Mitbewohnerin hat schon ihren Arbeitslosenbewilligungsbescheid vorgelegt, aber andere Daten wird sie natürlich nicht rausrücken, da wir keine BG sind und mich Ihre Daten noch nie zu interessieren hatten; und unsere Beziehung damals auch nicht so innig war, dass wir beide auch damals nicht füreinander eingestanden wären, wie jetzt auch nicht. Toll, wie beweise ich nun eine nicht eheähnliche Gemeinschaft? Alle erdenklichen Beweise habe ich schon abgegeben.
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort im voraus.