400 Euro

  • Hallo!


    Ich beziehe neben ALG1 zusätzlich 190 Euro ergänzendes ALG2.
    Nun habe ich die Gelegenheit, einen 400€-Job anzutreten. Da mir dann 160 Euro als Freibetrag zustehen, müsste mir die Arge 240 Euro weniger an ALG2 überweisen. Aber ich bekomme ja nur 190 Euro von denen. Würde das bedeuten, dass ich dann Vollkommen aus dem ALG2-Bezug fallen würde und dann als ALG1-Bezieher nur 15 Stunden die Woche arbeiten gehen darf und dann auch nur 165 Euro im Monat anrechnungsfrei dazu verdienen darf? Dann würde ich mir ja selbst ein Bein stellen und mich finanziell verschlechtern.
    Danke für Eure Antworten.


    Michael

  • Da du Alg1 bekommst, darfst du generell nur 165€ in max.14,75h pro Woche verdienen, wenn mehr, dann gibt es kein Alg1 mehr und du bekämmst alles nur noch über Hartz4. Denn sonst reicht es ja nicht zum leben.
    Aber wie kommst du auf 240€ weniger?
    Viele Grüße

  • Da du Alg1 bekommst, darfst du generell nur 165€ in max.14,75h pro Woche verdienen, wenn mehr, dann gibt es kein Alg1 mehr und du bekämmst alles nur noch über Hartz4. Denn sonst reicht es ja nicht zum leben.
    Aber wie kommst du auf 240€ weniger?
    Viele Grüße


    na is doch klar
    400-160 (freibetrag) = 240 anrechenbares einkommen ;)

  • Hallo Doriel,


    na is doch klar
    400-160 (freibetrag) = 240 anrechenbares einkommen ;)


    Ich kenne das hier etwas komplizierter:


    Als ich 2005 zum ersten Mal in Hartz IV fiel, fand ich einen Minijob als Prospektverteiler. Dort bekam ich circa
    90 € pro Monat und der gesamte Zuverdienst wurde mit 80 % auf den Regelsatz angerechnet.
    ( Hatte also im Endeffekt ca. 18 Euro mehr im Säckel...)


    2006 kam dann eine Reform zum Zuverdienst...


    Ergebnis: 100€ Freibetrag und alles darüber wurde zu 80% auf den Regelsatz angerechnet.
    ( Da war ich zwar kein Prospektverteiler mehr, aber ich hatte einen Minijob in einer Großbäckerei...)


    War es bei Euch anders?


    Beim ALG I ist es so: unter 15 Wochenstunden Arbeit fällst Du nicht aus dem Bezug, da Du für den
    Arbeitsmarkt noch verfügbar bleibst. ( beim Minijob )
    Bei ergänzenden Sozialleistungen könnten sich Probleme ergeben, da ich praktisch nicht weiß, ab welchen
    Beträgen ( um Unterkunft warm bereinigt ) die ArGe unterstützende Leistungen einstellen würde und der
    Faktor " Zuverdienstgrenzen " von der Arbeitslosenversicherung zur Arge übernehmbar wären.


    In diesem Fall fehlen der Person 190€ beim ALG I im Vergleich zu ALG II + Unterkunft ( Warm ), um den eigenen Unterhalt vom ALG I zu bestreiten. Diese Differenz trägt ja die Arge schon.


    Daher leuchtet der Kern der Frage ein.


    Rein rechnerisch würde ein Minijob bei 400 € die Bezüge nach ALG I um 165 € anheben.
    Bliebe rechnerisch eine Differenz für die ArGe von 35 Euro im vergleich zu vorher.


    .....


    Also Frage:


    Werden also Zuverdienste auch Leistungsübergreifend berücksichtigt und die Person hätte trotz der Komplikationen bis zu 160 € mehr in der Tasche als JETZT...? ( durch den Minijob )





    Mfg


    Allo

  • Hallo Doriel, stimmt ich stand auf dem Schlauch, da sie ja nur nur 190€ bekommt.
    Allo- sie darf bei ALG1 die 165€ dazuverdienen, beim ALG2 werden ihr dann 52€ abgezogen(100€ Freibetrag+13€=20%von 65€). Bei ALG2 kann man soviel arbeiten wie man will, eingestellt wird die Leistung wenn es rechnerisch zum Leben reicht.
    VieleGrüße

  • Hallo Renate,



    Allo- sie darf bei ALG1 die 165€ dazuverdienen, beim ALG2 werden ihr dann 52€ abgezogen(100€ Freibetrag+13€=20%von 65€). Bei ALG2 kann man soviel arbeiten wie man will, eingestellt wird die Leistung wenn es rechnerisch zum Leben reicht.
    VieleGrüße


    Genau so war mein Gedanke, denn ich bin von der Aufstockung über Hartz IV ausgegangen.
    ( Das ALG I reichte ja nicht für Miete und Lebensunterhalt ).
    Daher vermute ich auch, das der Anrechnungsweg der ArGe angewandt wird.
    Bei 400 € Nebenverdienst: 100 € frei und der Rest zu 80 % angerechnet = + 160.
    ( So wurde es bei mir 2006 / 2007 auf meinen Regelsatz angerechnet mit vollständiger Hartz 4 Anmeldung )


    In meinem Fall wurden bei 400 € Nebenverdienst 240 € vom Regelsatz abgezogen und die 400 € wurden vom AG aufs Konto gezahlt.
    ( Bekam ich seinerzeit noch einen Regelsatz von 105 €uro + Warmmiete )


    ALG I und ergänzend Hartz 4 hatte ich noch nicht in dieser Konstellation. Kenne selber nur entweder / oder .
    Aber um Deine letzte Aussage zu ALG II noch mal zusammenzufassen:


    - Wenn ich davon ausgehe: Regelsatz und Mietzuschuss ( warm ) wären zusammen 650 €.
    - Mit einem Nebeneinkommen von 400 € könnte ich bis max. 160 € davon zusätzlich behalten.


    Das wären dann zusammen 810 € .


    Wenn ich also in einem dieser " Niedriglohn - Jobs " nur 700 € Netto hätte, würde ich laut meiner Rechnung
    noch 110 € aufstockendes ALG II bekommen.


    Sehe ich das so richtig ?


    Mfg


    Allo

  • Hallo Allo, bis zu den 810€ ist deine Rechnung richtig. Wenn du mehr verdienst als 400€, dann musst du den Bruttolohn nehmen und von 200€- 800€ 20% abziehen, und was über 800€ ist 10%, das + 100€ Freibetrag ziehst du dann vom Netto ab, was übrig bleibt wird dann auf das ALG2 angerechnet. Sollten Fahrtkosten und z.B. PKw- Haftpflicht über 100€ im Monat sein, wird dieser übersteigende Teil dir auch noch als Freibetrag gewährt.
    Also man muss bei der Berechnung wissen, wie viel Brutto es gibt.
    Viele Grüße