Jährliche Überprüfung der Anspruchsvorraussetzung für Blindenhilfe

  • Hallo an alle Spezialisten hier im Forum!


    Ich bin eine alleinerziehende Mama, habe einen schwerstbehinderten Sohn, den ich zu Hause pflege und bräuchte dringend einen "fachmännischen" Rat von Euch!


    Also, ich fange mal an.


    Seit mehreren Jahren bekomme ich für meinen Sohn (8Jahre) anteilig Blindenhilfe i.H. von 5,86Euro monatlich gem. §72 SGB XII vom Land Sachsen-Anhalt (Sozialamt).


    Nun ist es so, dass ich jedes Jahr zur selben Zeit immer Anfang Juli eine schrifliche Aufforderung bekomme, Unterlagen einzureichen, die der Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse dienen.


    Und jedes Jahr werden die selben Nachweise gefordert, die ich hier einmal aufzählen möchte.
    Nachweise über:


    -gültiger Schwerbehindertenausweiß mit dem Merkzeichen BL (für blind)
    -Bescheid über die Bewilligung des Landesblindengeldes
    -Nachweise über alle Einkünfte
    -Rentenbescheide
    -Arbeitslosengeld-Hilfe
    -Kindergeld
    -Unterhaltsleistungen
    -Erwerbseinkommen
    -Nachweise über Weihnachts-Urlaubs-Sonstige Zuwendungen
    -Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    -Beiträge zu Berufsverbänden
    -Führung eines doppelten Haushaltes(aller im Haushalt wohnenden Angehörigen)


    -Nachweis über die Gewährung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
    -Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Pflegegldgesetz (Pflege VG)in Form von Geld und/oder Sachleistungen
    -Betreuungsurkunde falls ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist
    -Nachweis über die Höhe der Hausrat/Haftpflicht/Lebensversicherung/Sterbegeldversicherung inklusive Nachweise der Rückkaufswerte
    -Nachweise über Vermögen(Bargeld,Spar-u.Bankguthaben,Girokonten,Wertpapiere,Aktien,Pfandbriefe,Sonstiges-,Anlage-und Betriebsvermögen,Erbansprüche,Sachwerte)
    -aktuelle Sparbucheintragungen
    -Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen(Zinsen,Dividenden)
    -Bitte senden Sie die Nachweise folgender Kontoauszüge des Jahres 2008 nach:(vom 01.08.2008-dato 31.07.2009 (geordnet und kopiert)
    -Angabe/Nachweise über die Höhe des Verkehrswertes von Haus-und Grundbesitz
    -Angabe über Wohnfläche des Hauses und Grundstücksfläche
    -Nachweise über Vermietung und Verpachtung
    -Nachweise der Unterkunftskosten(Kopie)
    -Mietvertrag,aktuellen Mietbescheid(Kopie),Betriebskosenabrechnung
    -Wohngeldbescheid
    -Bescheid über die Höhe von heimkosten hier nur für Heimbewohner
    -Kosten der Unterkunft für Eigenheime und Eigentumswohnungen


    So, jedes Jahr bekomme ich nun diese Aufforderung sämtliche Nachweise obenstehender Punkte zu erbringen.
    Hierzu muss ich sagen, dass jedoch längst nicht alle Punkte auf mich zutreffen. Hierfür entfällt dann logischer Weise auch die Nachweispflicht durch mich!


    Nun zum eigentlichen Problem....


    Viele dieser geforderten unterlagen liegen der Behörde bereits vor, ohne das Änderungen eingetreten sind.
    Z.B. der Schwerbehindertenausweis meines Sohnes ist noch derselbe, wie vor 5Jahren, was ich der Sachbearbeiterin auch immer wieder schriftlich mitteilte.
    Trotzdem muss ich diesen jedes Jahr erneut kopieren und einsenden.(sie hat schon mindestens 5mal dieselbe Kopie dieses Ausweises in der Akte)
    Ist das denn rechtens?


    Zum 2.hat sich die Höhe des Kindergeldes auch nicht geändert(bis auf die bundesweite Erhöhung von 154 auf 164€ im April 2009).
    Mein Kindergeldbescheid ist immer noch aus dem Jahre 2001 und wurde noch durch keinen neuen ersetzt!
    Auch hier muss ich jedes Jahr den alten Bescheid in Kopie einreichen-und auch hier liegen mindestens 5 mal dieselben Kindergeldbescheide vor!
    Da würde mich doch interessieren, ob es nicht ausreichen würde, wenn ich das Amt darüber informiere, dass keine Änderungen eingetreten sind.


    Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid verpflichtet man sich doch automatisch dazu, Änderungen SOFORT bekanntzugeben!


    Punkt 3 Nachweise sämtlicher Versicherungen mit Rückkaufswerten.
    Also, ich habe wirklich nicht viel Versicherungen- eben das, was jeder hat. Eine Haftpflicht,Hausrat,Rechtsschutz und Rentenversicherung.
    Von meiner Rentenversicherung werden ständig die Rückkaufswerte verlangt.
    Nun ist es so, dass ich diese auch halbjährlich bei der Beantragung von ALGII vorweisen muss.
    Eine Abforderung der genauen Auflistung der Rückkaufswerte kostet mich bei meiner Versicherung jedes mal 5€.


    Und 3mal jährlich machen also 15€ Gebühren(2xALGII und 1x Sozialamt).
    Nun meine Frage hierzu. Ist es nicht möglich, dass die ARGE und das Sozialamt zusammenarbeit und sich diese Unterlagen gegenseitig zur Verfügung stellen können?
    Nochzumal von halbjährlichen der Antragstellung der Weiterbewilligung von ALGII und den dazu geforderten Nachweisen bis zur Überprüfung durch das Sozialamt keine 6 Wochen Zeitraum dazwischen liegen.


    Punkt4: Jedes Jahr muss ich meinen Mietvertrag in Kopie vorlegen-aber auch hier hat sich absolut nichts geändert. Der Mietvertrag ist noch genau derselbe, wie vor zig Jahren. (also sind auch bhier mind. 5x dieselben Mietverträge in der Akte)
    Nicht mal eine Mietererhöhung oder Minderung hat stättgefunden, da ich bei meiner Nebenkostenendabrechnung entwerde mal 10€ nachzahlen muss oder aber auch mal 7€ Guthaben habe.


    Und da ich die aktuelle Betriebskotenendabrechnung sowieso in Kopie vorlegen muss, geht doch daraus schon hervor, dass keine Änderungen in der Höhe der Miete eingetreten sind!


    Und nun zum 5. und letzten Punkt: Jedes Jahr muss ich Kontoauszüge über einen Zeitraum von 12Monaten lückenlos und in Kopie!!! einreichen.:confused:


    Also mittlerweile, hat das Sozialamt jeden einzelnen Kontoauszug der letzten 5 Jahre von mir.
    Da frage ich mich doch, ob das nicht Schikane sein könnte???:eek:


    Schließlich bin ich ALGII Empfängerin und muss auch dort bei jeder halbjährlichen Beantragung zur Weiterbewilligung von Leistungen Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.
    Kann denn da das Sozialamt nicht einfach mal mit der ARGE zusammenarbeiten???
    Muss ich allen Ernstes Jedes Jahr dem Sozialamt Kopien über einen Zeitraum von 12Monaten vorlegen??


    Auch den aktuellen ALGII Bescheid hat doch das Sozialamt in Kopie-da müsste denen doch klar sein, dass die Arge selbst auch Kontoauszüge überprüft und somit die Vermögensverhältnisse klärt-sonst würde ich ja kein ALGII bekommen!!


    Es ist jedes Jahr so, dass ich für sämtliche Nachweise hunderte von Kopien machen muss. Selbst bei Karstadt auf ökopaoier bin ich immer zwischen 8und 10€ kosten plus die Auflistung der Rückkaufswerte meiner Rentenversicherung, die noch einmal mit 5€ zu Buche schlägt.


    Es macht doch keinen Sinn, alles doppelt und dreifach zu kopieren, wenn gewisse Sachen bei anderen Ämtern schon vorliegen. Gibt es da nicht die Möglichkeit der zusammenarbeit der Ämter untereinander?? Oder gar einen rechtlichen Beschluss hierzu??


    Ich wäre für Antworten echt sehr dankbar!:)

  • Hallo Francis!


    da gebe ich Dir vollkommen Recht und für die Weiterbewilligung von Lesitungen nah dem ALG II gibt es inzwischen sogar einen Vordruck auf dem man ganze 3 Kreuze machen muss und erklärt das sich zur bisherigen Antragstellung keine Veränderungen ergeben haben bzw. Veränderngen bereits mitgeteilt wurden was ja auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.


    Mach Deinen Sachbearbeiter einfach mal auf diesen Umstand aufmerksam und zur Sicherheit erkläre diese Info doch einfach zur Niederschrift! Wenn ihm das nicht passt kann er Di r ja einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen. Dagegen kann man dann, weil ja Verwaltungsakt eben mit allen möglichen Mitteln vorgehen, Widerspruch oder sogar Klage vor dem Sozialgericht!


    Manche §§§-Reiter sind eben in Preussen erzogen worden!