Wohnung bei Sohn mieten

  • Hallo liebes Forum,


    meine Frau (70) und ich (70) wohnen in Niedersachsen und planen in eine neue Wohnung, die zurzeit baut unser Sohn in NRW, umzuziehen.
    Hier die Fakten in Kürze:
    - Wir beide sind Altersrentnern, aber wegen kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses (wir sind in Deutschland nur 10 Jahre) beziehen wir zusammen nur 300 EUR Rente.
    - in Moment beziehen wir keine Grundsicherung, da ich noch als freiberuflicher Ingenieur verdiene (durchschnittlich ca. 2000 EUR/Monat). Meine Frau arbeitet nicht mehr.
    - im Jahre 2010 muss ich wegen Alter meine Arbeitstätigkeit zu beenden und Grundsicherung für meine 2 Köpfige Familie beantragen
    - Unser Sohn (34, wohnt in NRW, verdient 3000 EUR/Monat) baut DHH und schlägst uns vor bevor Beantragung der Grundsicherung zu ihm umziehen und mit ihm weiter zusammen leben


    Nun die Fragestellungen:
    - Anerkennt das Amt den Mietvertrag mit unseren Sohn in dem steht, dass er uns 2 Zimmer (ca. 50 m2, ohne separate Außeneigang) in seinem DHH mit ortsübliche Mietpreise oder weniger mietet?
    - Welche Probleme könnten noch grob auftreten?



    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße,


    Valery

  • Hallo Valery,


    die ARGE wird und muss das anerkennen. Ich halte es auch für sinnvoll, dass ihr umzieht, bevor du die Grundsicherung beantragst. Ihr solltet darauf achten, wie hoch die Miete für zwei Personen im Ort deines Sohnes sein darf (das erfahrt ihr durch einen Anruf bei der zuständigen ARGE), und die Miete sollte diesen Betrag nicht überschreiten.
    Weiterhin wird die ARGE zuerst davon ausgehen, dass euer Sohn euch finanziell unterstützt, wenn ihr beim ihm wohnt. Das solltet ihr vermeiden, indem ihr beim Antrag ein Schreiben zufügt, aus dem hervor geht, dass euer Sohn nicht finanziell für euch einsteht, und das solltet ihr drei unterschreiben.


    Aber was mich wundert, du hast doch sicher bevor du nach Deutschland gekommen bist, auch gearbeitet. Bestehen da keine Rentenansprüche?


    LG, Jalale.

  • Hallo Valery,


    Aber was mich wundert, du hast doch sicher bevor du nach Deutschland gekommen bist, auch gearbeitet. Bestehen da keine Rentenansprüche?


    LG, Jalale.


    Danke für die Antwort.
    Selbstverständlich habe ich 30 jährige Arbeitserfahrung als Maschienenbauingenieur in Ausland, leider aber BfA hat es nicht anerkannt.
    Es ist ein bisschen kompliziert, aber kurz zu sagen die BfA Entscheidung hatte Rechtsgrundlage.



    Valery