Nebenjob / Anrechnung auf Unterhalt?

  • Hallo,


    ich bin diesen Sommer mit meinen Abitur fertig und möchte bis zum Studiumsanfang im Oktober arbeiten.
    Ist ein Nebenjob als Kellnerin auf 400 € Basis.
    Meine Eltern leben getrennt, ich wohne bei meiner Mutter und mein Vater zahlt Unterhalt.
    Meine Frage wäre nun ob mein Verdienst mit dem Unterhalt verrechnet wird und ich meinem Vater angeben muss wie viel ich verdiene, er somit weniger zahlen müsste?


    Bitte keine Antworten á la "Wenn du arbeitest und Geld verdienst kannst du deinem Vater es auch einfacher machen und mit weniger Unterhalt zufrieden sein". Die Antwort hab ich bei anderen leider all zu oft gelesen und bringt mich kein Stück weiter.
    Das Geld möchte ich fürs Studium zurücklegen, wobei es im Grunde ja egal ist wofür das Geld ist, oder?


    LG

  • Hallo!


    Solche Nebenjobs bleiben i.d.R. Unberücksichtigt wenn das "neben" stimmt. Also dadurch Schule, Studium bzw. Ausbildung nicht leiden. Zudem ist das Ende der Nebentätigkeit in diesem Fall absehbar.
    Allerdings gilt auch: bei Übergangszeiten zwischen 2 Ausbildungsschritten (z.B. zwischen Abi + Studium) dagegen kann das schon angerechnet werden.
    Das Familiengericht klärt das nur wenn eine Unterhaltsklage gestellt wird. Man kann sich auch gütlich einigen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Bei der Unterhaltsberechnung wird jedes Einkommen des Berechtigten berücksichtigt, wenn es angegeben wird. Rückwirkend greift so etwas - wie immer bei unterhaltsrelevanten Vorgängen - nicht. Wenn also deine Jobs "gelaufen" sind, kann dein Vater nicht rückwirkend kürzen, wenn er dann davon erfährt. Dass man natürlich von selbst angeben sollte, was läuft, liegt auf der Hand, führt aber der Kürze der Dauer nur zu Schwierigkeiten. Ich würde es daher laufen lassen.