KAution hilfe vom amt?

  • hi ich hab da mal ne frage
    ich habe mich von meiner freundin getrennt wohnen aber noch zusammen in der wohnung bei der wir auch beide im mietvertag stehn .
    nun will ich ausziehen hab aber kein geld für kaution weil wir hier keine bezashlt haben .
    ich arbeite für ne zeitarbeit also hab ich auch nur 800 euro im monat sie arbeitet momentan nix und bekommt auch kein geld ,ausser unterhalt fürs kind und von der arge einen teil von der miete den sie aber für andere sachen ausgibt das heisst das ich die komplette miete zahl und mir da dann nur 300euro bleiben zum leben .
    wie komm ich an die kaution für ne neue wohnung ran will hier schnellstmöglich ausziehen brauch ja in der neuen wohnung die erste miete plus kaution das bekomm ich so net hin kann mir wer helfen bitte

  • Hallo!


    Da du selbst 800 Euro netto verdienst, liegst du bei einem Regelsatz von359 € und einer fiktiven angemessenen Wohnung sicher über Hartz4-Anspruch. Somit wirst du wahrscheinlich keine Unterstützung von der Arge erhalten.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    @ Schrader: Schon mal was von Freibeträgen für Erwerbseinkommen gehört?


    @ Golom4: Du bildest doch sicherlich mit deiner Ex und dem Kind eine BG, oder? Folglich bekommt ihr ja beide ALG II. Du solltest schriftlich einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen, dem ein Schreiben beifügen, indem du und deine Ex erklären, dass ihr euch getrennt habt und du nun ausziehen musst. Du kannst dich vorab mal informieren wie hoch die Miete für eine Person in deinem Wohnort sein darf (Größe der Wohnung max. 45 qm), und dem Antrag gleich einige Wohnungsangebote beilegen sowie einen Antrag auf Kautionsdarlehen und Übernahme der Umzugskosten.
    Dann geht die Sache vielleicht ein bissschen schneller über die Bühne.
    Wichtig: Nicht ausziehen solange dir keine Wohnung schriftlich genehmigt wurde! Sonst gibt´s nix.


    Ich denke, du wirst unabhängig von deiner Ex aufstockendes ALG II erhalten. Ich komme bei einem geschätzten Freibetrag von 220 € und einer angenommen Miete von 350 € auf einen Bedarf von über 900 €.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale!


    Bei einer angenommenen Miete vom 350€ und einem Regelsatz füe Alleinstehende von 359€ wäre sein Grundbedarf 709€. Verdienen tut er nun Netto 800€, also 90 Euro über Regelsatz. Nun redest du ihm ein, dass da noch Freibeträge vom Erwerbseinkommen zu berücksichtigen sind und er mit einer Aufstockung von ca. 220 Euro durch die Arge rechnen kann und auf ein Gesamtnettoeinkommen 1020 Euro kommt. Das glaubst du doch selbst nicht! Das ist ja Sozialromantik pur.
    Im Umkehrschluss würde es ja bedeuten, dass alle, die unwesentlich über Hartz4-Bedarf verdienen nur zum Amt gehen bräuchten und sich Einkommensfreibeträge in ihren Nettoverdienst einrechnen lassen um dann nennenswerte Hartz4-Bezüge fürs Nichtstun einstreichen könnten. Nein, so läuft es ganz sicher nicht.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • zu Golom4



    mach Dir keine Sorgen denn schrader hat nicht unbedingt Recht:


    denn Du hast einen Freibetrag von 20% bei 800 € wären das ein Freibetrag von 233,13 und dazu kommen noch ca. 30 € für Versicherungen.


    Also kannst Du auch einen Antrag wegen Übernahme der Kaution stellen ich weiss es aus eigener Erfahrung, und wenn Du Sie bekommen solltest dann als Darlehen.


    Das Amt müsste wegen Hartz4 bei Dir so rechnen:



    Sicherunge Lebensunterhalt : 359,00€
    Kosten Unterkunft: 382,00€ ( bei einer MIete von 350,00 und 40,00 HK)


    dann wäre dein Bedarf : 741,00 €


    davon würden dein Lohn abgerechnet und das wie folgt:



    du bekommst 800,00€
    davon geht Freibetrag ab von 233,13€
    Einkommensbereinigung 30,00€


    damit wird bei Dir ein Einkommen von 536,87 € angerechnet
    und du hättest noch einen Anspruch auf : 204,13 €



    stell auch den Antrag auf Gewährung der Kaution als Darlehen meist wird es auch genehmigt das soll Dir nur zeigen das Du das glauben kannst was jalale geschrieben hat.



    wenn schrader was anderes schreibt dann kann das nicht stimmen, da ich es aus eigener Erfahrung weiss das es so ist.


    LG

  • Schrader, lass es einfach. Du hast keine Ahnung und verunsicherst die Hilfesuchenden.
    Du solltest nur dann was schreiben, wenn du auch weißt wovon du sprichst. Es gibt sie wohl leider wirklich, die Leute hier im Forum, die immer was zu sagen haben wollen, auch wenn es noch so großer Quatsch ist.
    Aber ich bin mal nicht so, ich erklär es dir, als wärst du fünf:


    Wenn jemand arbeiten geht und Geld verdient, dieses Geld aber nicht ausreicht um damit über die Runden zu kommen, kann er zusätzlich ALG II beantragen. Nun stellt sich die Frage, wann jemand solche aufstockende Leistung erhält. Die Berechnung setzt sich wie folgt zusammen:


    Als erstes wird der Bedarf dieser Person ermittelt:


    1. die üblichen Bezüge Regelleistung + KdU (hier angenommen 359 + 350), wobie eine WM von 350 schon niedrig angesetzt ist


    2. Freibetrag vom Erwerbseinkommen (brutto) = 100 + 20% von 300 + 10% vom Rest (bis maximal 1000)


    So, nun weiß ich nicht wieviel er brutto hat, geschätzt 1200. Es ergibt sich ein Freibetrag von 220 €.
    (Zum Nachrechnen mit dem Taschenrechner: 100 + 0,2*300 + 0,1*600)


    Der Bedarf ergibt sich aus der Summe von 1. und 2., also 359 + 350 + 220 = 929 €
    Davon wird dann das Netto-Gehalt abgezogen, also 929 - 800 = 129 €.


    Hast du es jetzt verstanden? Nix mit Aufstockung von 220 oder was du da in meinen Beitrag rein interpretiert hast. Vergessen werden darf natürlich nicht, dass ich hier einige Sachen geschätzt habe. Aber ich geh davon aus, dass eine Miete von 350 € nicht zu hoch angesetzt ist. Eventuell könnte die Aufstockung auch etwas höher ausfallen.


    @ Golom 4, lass dich nicht verunsichern, du hast ganz bestimmt einen Anspruch. Also hin zu ARGE, die Vorgehensweise hab ich oben ja schon erläutert.


    LG, Jalale.


  • Ich stimme dir vollkommen zu, was die Freibeträge und Schrader angeht ;)
    Aber ich frage mich nur gerade, wie du auf die Zahlen kommst. Wieso 20% von 300 ?? Bei mir wären es 20% von 600 wegen § 30
    Kannst du mir nochmal erläutern, woraus du das zusammenrechnest? Gern auch per PN wenn das hier zu sehr abschweift :)

  • Hallo Doriel,


    du hast Recht, bis 800 € gibts 20% frei, und dann nochmal 10% bis 1200 €. Entweder wurde das kürzlich geändert, oder ich muss mich mal ernsthaft mit meinem Gedächtnis auseinander setzen.
    Ich bin mir echt sicher, dass das vor zwei Monaten noch anders war.
    Aber gut, ich will das nicht beschwören. Ist ja dann auf jeden Fall noch besser für Golom4 und alle die es betrifft. Golom4 hat dann einen Freibetrag von 280 €.


    Achso, aber wie kommst du dann auf 20 von 600? 100 sind frei, und 20% bis 800, also von 700. Oder?


    LG, Jalale.

  • Hm weil von 200 bis 800 sind es 600. So jedenfalls hat uns das unsere Dozentin immer vorgerechnet.
    Sicher bin ich mir da jetzt auch nicht zu 100%. Das hat auch zu reger Verwirrung geführt.
    Aber ich war zumindest schonmal sicher, das es nicht nur 300 gewesen sein konnten ^^"
    Ich schau nochmal in meine Unterlagen später und klär das :)