Wird es genehmigt?

  • Hallo!


    Das Thema Oldenburg hatten wir vor einiger Zeit hier im Forum schon einmal.


    http://www.sozialleistungen.in…urg-wg-hartz-iv-9407.html


    Da meinten zwei junge Menschen, die nicht einen Tag in ihrem Leben gearbeitet haben, die Stadt Oldenburg müsse ihnen mal eben 760 Euro warm als Willkommensgruss bezahlen. Diese aberwitzigen Träume wurden dann auch noch in der folgenden Diskussion von einigen hier im Forum unterstützt.
    Wie dem auch sei, es ist zum Nachteil der Stadt Oldenburg, leider sehr schwer genaue Auskunft darüber im Netz zufinden. Ab er bei 8 Personen dürften 900 Euro o.k. sein:


    Zitat

    Oldenburg. Mit Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 hat sich der Personenkreis, der auf preiswerten Wohnraum angewiesen ist, deutlich erhöht. Die Erkenntnisse der Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes und Hinweise der GSG aus den letzten Monaten haben ergeben, dass es derzeit für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte nicht in allen Fällen möglich ist, angemessenen Wohnraum zu den bisherigen Mietobergrenzen in Oldenburg anzumieten. „Eine Neuregelung für diese Haushaltsgrößen war daher jetzt erforderlich“, so ARGE-Geschäftsführer Volker Trautmann. Zurzeit werden Unterkunftskosten (incl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) in Höhe von bis zu 325 Euro (Ein-Personen-Haushalte) bzw. 395 Euro (Zwei-Personen-Haushalte) anerkannt. <br/> <br/>Die bisherigen Regelungen für Haushalte ab 3 Personen gelten weiterhin. Um Umzüge zu vermeiden, können bei Haushalten ab 3 Personen jedoch bei bestehenden Mietverhältnissen, geringfügig höhere Unterkunftskosten anerkannt werden (monatlich maximal 470 Euro bei Drei-Personen-Haushalten, bei Vier-Personen-Haushalten maximal 545 Euro und bei Fünf-Personen-Haushalten maximal 625 Euro) <br/> <br/>In Einzelfällen werden auch darüber hinaus gehende Kosten akzeptiert, wenn besondere Umstände (z.B. Alter, Krankheit eines Haushaltsmitglieds) dies rechtfertigen und eine besondere – zum Beispiel behindertengerechte – Ausstattung erforderlich ist. <br/> <br/>Die ARGE weist darauf hin, dass die in den zu Jahresbeginn versandten Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten genannten Werte durch die nunmehr geltenden Beträge ersetzt werden. Bei Unsicherheiten der betroffenen Hilfebezieher empfiehlt die ARGE, einen persönlichen Beratungstermin beim Leistungssachbearbeiter zu vereinbaren. Für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung hat das Sozialamt die Regelungen der ARGE übernommen. <br/> <br/>


    Einfach mal die Arge in Oldenburg anrufen, die wissen es besser!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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