Vorläufige Leistungseinstellung wegen 400€ Job

  • Hallo zusammen,


    meine Schwester bezieht ALG 2 und hat nun einen 400€ Job angenommen und den Arbeitsvertrag and die Arge weitergeleitet.
    Heute bekam sie Post von der Arge, daß ab sofort die kompletten Leistungen von etwa 1000€ eingestellt werden, bis eine Verdienstbescheinigung und ein Kontoauszug, auf dem der Geldeingang erkennbar ist, vorliegen.
    Wenn dann anhand dieser Unterlagen festgestellt wird, daß ein weiterer ALG 2 Bezug nötig ist, würde die Zahlung wieder aufgenommen.
    Das Schreiben war kein Bescheid, sondern ein normales Schreiben von der Leistungsabteilung.
    Meine Schwester ist echt verzweifelt, am Montag wollte sie eigentlich Schülbücher kaufen und den Rest der Klassenfahrt bezahlen.


    1. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?
    2 Wofür brauchen die einen Kontoauszug, wenn Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigung vorliegen?


    Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.


    Nachtrag, habe ich eben vergessen.


    Im Arbeitsvertrag steht in Blockschrift, Fett und deutlich sichtbar, "Maximal 400 € , die auch nicht jeden Monat erreicht werden." Das kann sogar ich ohne Brille aus 2 Metern Entfernung lesen.
    Meine Schwester hat 2 Kinder, eines davon bekommt Alg 2. Das andere hat Vermögen, und fällt daher aus der Leistung raus. Ist rechtlich ein bisschen kompliziert, aber weder sie noch die Arge kommen da ran. Da ist das Familiengericht samt Vermögensverwalter vorgeschaltet, und die geben nur nach testamentarischen Bedingungen Geld raus. ( Eine davon ist: Sobald eine Behörde wie die Arge darauf Ansprüche erhebt fällt die ganze Erbschaft ans Tierheim.) Daher muss meine Schwester ihre Klassenfahrt aus ihrer eigenen Regelleistung bezahlen.

  • Das ist so nicht in Ordnung denn sie bekommt ja dadurch auch die Wohnkosten nicht mehr. Davon mal abgesehen bekommt sie ja wohl auch Leistungen für Kinder wenn ich das richtig verstehe.Diese müssen ihre Leistung ja weiter erhalten denn es würde sich nur an der Leistungshöhe für deine Schwester etwas ändern.Sie sollte sich nochmal von dem Arbeitgeber bestätigen lassen das es sich nur um einen 400 Euro Job handelt und auch nicht mehr zu erwarten ist und damit zur ARGE gehen und eine Leistungsfortzahlung verlangen.Die ARGE kann ja dieses Gehalt in eine neue Berechnung einfließen lassen und eine Neuberechnung nochmal durchführen wenn die Lohnbescheinigung vorliegt.Die Kontoauszüge werden sie haben wollen um zu sehen wann das erste Gehalt eingegangen ist.

  • hallöchen,


    normalerweise wird doch bei einem 400€ Job von einem fiktiven Einkommen ausgegangen und man erhält trotzdem Leistungen, eben halt mit Anrechnung der jeweiligen Beträge; so ist es jedenfalls bei mir..


    wenn ich das richtig lese, sie will Klassenfahrt den Rest bezahlen, hat sie die Übernahme denn nicht auf dem Amt beantragt?
    Sowas gibt es nämlich auch.


    Gruß
    BineNRW

  • Hallo, wenn ch das richtig verstehe, muss sie die Klassenfahrt für das Kind bezahlen, was Vermögen hat und an dieses nicht rankommt. Sie soll trotzdem sofort formlos einen Antrag auf Erstattung der Klassenfahrtkosten stellen, wenn die dann noch ein Formular haben wollen melden die sich, oder lehnen es ab. Dann in Widerspruch gehen, auch gegen den Wegfall von Hartz4, denn das Vermögen ist nicht verwertbar, gegebenenfalls klagen!!!
    Mit dem Schreiben und dem Arbeitsvertrag sofort zur ARGE gehen und noch mal klar stellen, dass nur 400€ als Lohn kommen. Denn wenn man sowas meldet hören die nur ARBEIT und stoppen das Geld ohne zu schauen wieviel es ist. Sie müssen pauschal eine Summe einsetzen und den Rest weiterzahlen. Das geht!!!!
    Auch wenn die was anderes behaupten, bleibt hartnäckig und besteht auf eine Weiterzahlung.
    Viele Grüße