Eigene Wohnung obwohl U25?

  • Hallo! Ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Problemschilderung: Ich habe vier Jahre lang mit meinem Exlebenspartner zusammen gewohnt. Im Juni war die Trennung und ich sah mich gezwungen wieder bei meinen Eltern unterzukommen. Ich bin arbeitslos, bekomm zur Zeit keinerlei Leistungen vom Amt wegen dem Einkommen meines Vaters. Ich würde jetzt gerne wieder einen eigenen Haushalt haben, weiß aber nicht wie das jetzt abläuft. Denn wenn ich in eine eigene Wohnung ziehe, würde ich ja theoretisch Hartz IV bekommen. Jetzt meine Frage: Kennt sich da jemand aus und weiß wie die Vorschriften sind?
    Es wäre sehr schön, wenn mir jemand helfen könnte!
    LG

  • Hallo!


    Die entscheidende Frage ist: unter 25 oder über 25 Jahre alt. Deinem Nick nach zu urteilen bist du Jahrgang 1985.
    Also noch keine 25 Jahre alt. Bist du vor dem 17. Februar 2006 aus deinem Elternhaus ausgezogen?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Da du zur Zeit keine Leistungen bekommst gehe ich davon aus das du noch keine 25 Jahre alt bist.Das Problem bei dir ist das du jetzt wieder zu Hause eingezogen bist.Du hättest bevor du bei deinem Ex ausgezogen bist eine eigene Wohnung beantragen müssen und auch ALG2 und hättest es auch bekommen da du ja schon einige Jahre nicht mehr zu Hause gewohnt hast und dich das Amt nicht hätte zwingen können wieder bei deinen Eltern einzuziehen.Nun wirst du warten müssen bis du 25 bist und dann kannst du ausziehen.

  • so wie Kitty es schreibt ist es richtig , selbst wenn wie Schrader auch richtig festgestellt hat, Du vor besagtem Datum eine WG mit Deinem Ex hattest, Du hast die Fakten für die Entscheidung mit dem Einzug bei Deinen Eltern geschaffen. Einzige Möglichkeit dann, die ARGE hätte Dir trotz Kenntnis dieses Umstandes vorsätzlich eine falsche Auskunft erteit, was voraus setzen würde das Du gezielt nach der Möglichkeit in eine eigene Wohnung ziehen zu dürfen, angefragt hättest!