Kindesunterhalt in Höhe von 115% nicht nachvollziehbar für mich

  • Hallo,
    ich hab zwei KU-pflichtige Kinder (3 und 10) und mußte bisher 100% Mindesunterhalt zahlen.
    Kind1: €240
    Kind2: €199


    Das zahle ich gerne. Auch wenn das selbst bei meinen Einkünften wegen Schulden aus der Ehe schwer möglich ist.


    1) Dienstwagen
    Ich bin im Außendienst und hab eine variable Vergütung (Provision).
    Ein Dienstwagen (Ford Galaxy) wird mir gestellt und ist jetzt von der Stadt Schweinfurt "unterhaltsrechtlich nicht hinnehmbar".
    Zitat:
    Herr X (ich) gibt 352€ für Kfz Nutzung als berufliche Werbungskosten an.
    In den Gehaltsabrechnungen sind beim Bruttoeinkommen neben dem Grundgehalt und der variablen Vergütung = Provision 352€ für Kfz-Nutzung als steuerpflichtiger Sachbezug aufgeführt. Hintergrund dafür ist, dass die private Nutzung eines Dienst-Kfz. steuerrechtlich als geldwerter Vorteil und als Sachbezug behandelt werden und daher als Einkommen eingetragen und versteuert werden muss.
    Dass die 352€ aber am ende der Gehaltsabrechnung in voller Höhe beim Nettolohn wieder abgezogen werden, ist unterhaltsrechlich nicht annehmbar. Der Betrag ist viel zu hoch. Der Arbeitgeber zieht die 352€ ab, weil der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzt. (Das ist nicht richtig: Es muss heissen PRIVAT NUTZEN KANN). Würde es sich nur um rein dienstliche Belange handeln, wäre das ganze Abrechnen nicht notwendig.
    €352 sind aber mehr als doppelt soviel wie die höchste werbungskostenpauschale der Düsseldorfer Tabelle von 150€. Es wird nur die normale WK-Pauschale von 5% angesetzt, denn die private Nutzung des Dienstwagens kann nicht zulasten des Unterhalts für die beiden Kinder gehen.
    (GEHT SIE DOCH NICHT, IMMERHIN ZAHLE ICH 100%, für was gibt es dann 100%. KANN ES SEIN DASS DIE KINDER MEHR ZUM LEBEN HABEN ALS DER KU-PFLICHTIGE ELTERNTEIL?)
    Zitat Ende?


    ==> Das Kfz wird natürlich versteuert. Ich bekam das Geld zum Bruttolohn dazu und beim Nettolohn wurde es mir dann wieder abgezogen, was natürlich meinen Nettolohn um 352€ schmälert.
    Ich hätte gerne ein Fahrtenbuch geführt, aber das hat mein alter Arbeitgeber nicht zugelassen.
    Mehrarbeit...
    Jetzt werden gerade mal 5% berücksichtigt, d.h. 113,46€ vom durchschnittlichen Nettoeinkommen inkl. 352€ für die KfzNutzung (€2.269).


    2) Schulden aus Ehe, Rechnungen aus der Selbstständigkeit...
    Laut der "Schweinfurter Rechnung" hab ich somit ein netto-netto-Einkommen von ca. 2.000€.
    Berücksichtigt wurden dabei:
    5% Werbungskostenpauschale (vgl. Kfz) also €115
    Bildungskredit aus Studium während der Ehe also €120 pro Monat


    Zitat:
    Herr X (ich) führt Schulden laut Rechnungen vom 06.07.2007 (Scheidung !!!! Prozesskostenhilfe !!!!) und 28.04.2008 (Steuerkanzlei) in Höhe von insgesamt 3.100€ an. Diese sind zwar nicht unngemessen oder mutwillig verursacht, aber trotzdem nicht berücksichtigungsfähig. Sie könnten mittlerweile z.B. ratenweise getilgt sein.Es ist nicht haltbar, offene Rechnungen laange Zeit nicht zu zahlen und dann den Kindernals unterhaltsmindernd engegen zuhalten.


    Zitat DT2009 Anmerkung 4:
    Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.


    Ich war bis August 2007 voll selbstständig und hab leider jeden Überschuss (das Geld das ich eigentlich für Finanzamt, Steuerkanzlei) in meine Schulden "investiert".
    Desweiteren hab ich netto ja nie 2.000€ bekommen, sondern ca. 1.600€.
    D.h. von den 1.700€ die ich durchschnittlich seit September 2007 von meinem Arbeitgeber überwiesen bekommen habe, wurde folgendes abgezogen:
    - Schulden meiner Exfreundin, min der ich das Kind2 habe (ca. €100)
    - Kindesunterhalt für Kind1 aus der Ehe (€240, waren mal €245...)
    - Ausbildungskredit (120€)


    1.240€ - 700€ (Miete) = 540€
    d.h. ich hätte mit diesen 540€ neben Lebensmittel, Windeln, etc. also die Steuerkanzleikosten und die Scheidung abzahlen sollen.
    Das ist jetzt wohl ein Witz oder?


    Vor 2007 hab ich als Selbstständiger weit weniger verdient.
    Waschmaschine, Trockner, Fernseher steht als bei der Exfreundin und wird zum Teil noch von mir abbezahlt.


    3) €2.000 ==> nicht Gruppe 3 sondern Gruppe 4 (2.301 bis 2.700)
    Obwohl ich "nur" €2.000 netto-netto laut SCHWEINFURT habe, werde ich nicht "Gruppe 3" (1.901-2.300€) zugeordnet, sondern "Gruppe 4" (2.301 bis 2.700€).


    Zitat:
    Die Unterhaltsrichtsätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf einen Unterhaltspflichtigen mit drei Unterhaltsberechtigten bezogen. Bei Abweichungen in der Zahl der Unterhaltsberechtigten (BEI MIR "nur" zwei Kinder) sind Zuschläge oder Abschläge angemessen (IN DEM FALL €30 MEHR PRO MONAT, d.h. €360 pro Jahr).
    Nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer tabelle ist der Unterhaltspflichtige deshalt eine Gruppe höher, also der Gruppe 4 zuzuordnen. Danach ist ein Vomhundertsatz von 115% des Regelbetrages zu fordern.
    Zitat Ende


    Quelle für DT2009:
    h++p://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


    Bisher musste ich
    240€ (Kind1) und €199 (Kind2) zahlen.
    Jetzt soll ich
    289€ (Kind1) und €242 (Kind2) zahlen


    Klar falle ich damit nicht unter unter den Bedarfskontrollbetrag.
    Es bleiben mir, abgesehen von den nichtberücksichtigten Kosten/Schulden, noch ca. 1.500€.


    4) Beurkundung innerhalb von 3 Wochen: 115%


    Zitat:
    Ihr Sohn (Kind2) hat außer den Zahlungen auch einen Anspruch darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung in vollstreckbarer Urkunde bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt innerhalb von 3 Wochen anzuerkennen.
    Wir bitten Sie, sich wie folgt zu verpflichten:
    ab 01.04.2009 monatlich 115% des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß §1612a BGB in der jeweils gültigen Altersstufe. Dieser Unterhalt vermindert sich um die Hälfte des jeweiligen Kindergelds für ein erstes Kind (§1612b BGB).
    Sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass die Unterhaltsregelung gerichtlich geltend gemacht wird.
    Zitat Ende



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    Mir geht es nicht um das Zahlen von weniger als 100%, aber wie soll ich je meine Schulden abzahlen, wenn mir im Monat €49 (kind1) und 43€ (Kind2) mehr zahlen muss. Das sind immerhin 92x12= 1.104€ pro Jahr.


    Ich hab den Job gewechselt um endlich aus der Schuldenmisere rauszukommen. Aber jetzt fehlen mir weitere 1.104€ pro Jahr um die Schulden abzuzahlen.


    Ich hab eine lange Woche. Arbeite 7 Tage die Woche als Außendienst, was Selbstständigkeit gleich kommt
    und dann soll ich statt 5.268€ nun 6.372€ pro Jahr Kindesunterhalt zahlen.


    Des weiteren wird es meinem Arbeitgeber nächstes Jahr sehr schlecht gehen, weil 50% des Umsatzes wegfällt. Ich werde eine "schlechtere" Vergütung haben und womöglich sogar den Job verlieren.



    Grüße


    P.S.:
    Es wäre schön wenn mir jemand zu den 4 Punkten
    1) Dienstwagen €352
    2) nicht anrechenbare Rechnungen
    3) Eingruppierung in Gruppe 4
    4) Beurkundung
    kurz was schreiben könnte.

  • bei den 352 € handelt es sich um 1% des neuanschaffungswertes, dieser betrag wird nicht komplett abgezogen sondern nur versteuert, die daraus resultierende summe wird dann abgezogen. ich war selber im aussendienst war verheiratet und habe aus dieser ehe 2 kinder die scheidung war 2001 seit dem habe ich den glauben an gerechtigkeit verloren... mußte an unterhaltszahlungen 925 € monatlich leisten ,zu allen unheil wurde meine neue freundin dann auch noch schwanger , mittlerweile bin ich arbeitslos und führe nur noch prozesse... die anwältin meiner mittlerweile exfreundin ist auf einen vergleich eingegangen...mir würden 770€ zum leben bleiben, der anwalt meiner ex-frau lehnt ab er will mehr unterhaltsleistungen...wenn du fragen hast jederzeit ich kann dir da so einiges stecken.....
    lg:cool: