Heizkosten/Nichtprüfungsgrenze

  • Ein herzliches Hallo an alle :D
    Ich habe am Freitag einen Brief v.d. ARGE erhalten und bin irgenwie ein wenig :mad: verärgert, weil ich meine Pflichten immer erfülle. Es heißt in dem Brief: Im Rahmen Ihrer Mitwirkungpfl. bitte ich Sie bis.....folgende Unterlagen bzw, Nachweise vorzulegen: Ihre Heizkosten liegen mit 1,82 €/pro qm (habe 50qm)bei weitem über der Nichtprüfungsgrenze. Bitte führen Sie sachliche Gründe f.d. Höhe der Heizkosten an. Des weiteren steht.....ohne Unterlagen nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistunganspruch besteht. :eek: Muß ich mir jetzt Sorgen machen??
    So, nun zum Kern der Sache: Seit 1.7.08 bin ich in der neuen whg. bekomme 350,-€ miete + 64,82€ Heiz.+359,-regell.. Die Abr. Dez.08 des Energieversorgers hatte ich sofort d. ARGE geschickt. War 1 Rückz., die habe ich auch sofort an die überwiesen. Die Abschläge 2009 für Gas wurden aber auf 91,-€ erhöht. Die Differenz v. 26,-€ zahle ich v. meiner Regell. Meine Nachfrage b. Energieversorger warum die Erhöhung. Ich hätte ja noch keine richtige Heizperiode gehabt. Meine Frage.. Was für Unterlagen wollen die denn jetzt???? Habe doch alle (Veränderungen etc.)immer geschickt. Ist auch ein anderer SB . Die Unterlagen sind doch in meiner Akte. Was "Nichtprüfungsgrenze" heißt, habe ich mir schon ausgedruckt.
    Kann mir bitte einer kurzfristig etwas dazu konkretes sagen .Vielen Dank!!
    So am Rande: Ich habe die Wartung d. Gastherme selbst bez., die NK o8 am Freitag bez.