Wieder Heizkosten-Thema

  • :confused: Hallo nochmal! Ich habe ja am 01.08.09 eine Frage zum Thema Heizung - Nichtprüfungsgrenze gestellt. Kann es sein, daß ich die Abrechnung des Energieversorgers schicken muß oder was ist noch erforderlich?? Was für Beweismittel sollen das denn sein?
    Der Energieversorger bekommt mtl. 91,-€ -(Gas) ARGE zahlt 64,87€- den Rest 26,13€ zahle ich selber. Ich habe was gefunden da steht:.....Die von der ARGE durchgeführte qm bezogene Durchschnittsabrechnung in Mehrfamilienhäusern zur Ermittlung der angemessenen Heizkosten sei demgegenüber nur für das jeweilige Abrechnungsjahr zulässig, da die Kosten wg. der Witterungsverhältnisse und schwanken der Energiekosten nur insoweit vergleichbar seien. Das trifft bei mir so gesehen zu, da ich erst seit dem 01.07.08 in der neuen Whg. wohne. Oder nicht :confused:?? Ich hatte ja noch keine Heizperiode zum Zeitpunkt d. 1.Abr., daher sehe ich es so, das die bis Ende des Jahres warten müssen ob Nach-/Rückzahlung ist. Der Energieversorger sagte mir auch, das ich erst einmal warten soll und wenn eine evtl. Rückz. ist, wäre die ARGE ja auch froh. Die 1.Abr. war ja Rückz., hat die ARGE auch bekommen, obwohl dann dier Abschlag erhöht wurde. ....
    :D Die ARGE hat doch bisher keine Mehrbelastungen durch mich. Ich habe alle anfallenden Kosten d.KDU selber getragen. Die sollen mich endlich in Ruhe lassen.Könnte mir wirklich jemand was dazu sagen. Ich muß denen antworten. Herr Grunert, doriel od. sonst erfahrene User. Schätze jede Antwort. DANKE