Neuberechnung bei neuem Kind???

  • Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage zum Kindesunterhalt und hoffe das mir jemand eine Antwort geben kann das wir schon mal wissen was auf uns zukommt.
    Mein Mann zahlt KU für seinen Sohn (7 Jahre) aus erster Ehe. Das sind 249 Euro. Für seine Exfrau blieb bei der Scheidung schon nix übrig wegen der Schulden und dem Nettogehalt.
    Wir sind jetzt verheiratet und erwarten Anfang des nächsten Jahres unser erstes Kind. Leider ist es so das ich arbeitslos bin und ab Oktober in Hartz4 rutsche. Das heißt für mich das ich im nächsten Jahr den Mindestsatz von 300 euro Elterngeld erhalte. Meinen Mann und mich beschäftigt jetzt die Frage ob sich am Kindesunterhalt für seinen Sohn dann etwas ändern könnte?
    Zumindest bis ich dann wieder arbeite. Er möchte sich ja nicht um den Unterhalt drücken aber fakt ist das ich nächstest jahr nicht auf die Arbeit kann und er sich jetzt gar nicht richtig freuen kann auf unser baby. Er hat extra schon einen nebenjob angenommen das er unterhalt zahlen kann und seinem Sohn auch bei uns etwas bieten kann (eigenes Zimmer, ausflüge, sparbuch).
    Über jede antwort oder auch hinweis wohin man sich da genau weden kann (jugendamt lassen wir vorerst sein solang die exfrau noch nichts davon weiß) wär ich sehr dankbar.

  • Genaue Zahlen kann man dir natürlich nicht nennen, weil im Einzelfall auch immer wieder unterschiedlich gerechnet werden kann (kleinere Differenzen). Klar ist jedoch, dass dein Mann ein Einkommen hat, und ihm ein Selbstbehalt zusteht. Der über dem Selbstbehalt liegende Betrag wird für die Unterhaltszahlungen zugrunde gelegt. Reicht er, erhalten die Kinder jeweils vermutlich die gemäß Düsseldorfer Tabelle aufgeführten Beträge; reicht er nicht für beide Kinder, also um deren Unterhaltszahlungen zu leisten, wird er geteilt. Unterhaltsrecht ist sehr kompliziert; nähere Hinweise erhälst du, wenn du hier im Forum in der oberen Menueleiste unter "Unterhalt" gehst. Dort gibt es Hinweise, Rechenbeispiele und so weiter.