Arbeitslosenhilfe und ALG II wirklich Fürsorgeprinzip?

  • Sehr geehrte Sozialleistungen-Community


    Ich habe seit längerer Zeit eine Frage im Kopf, welche ich aus eigener Kraft nicht lösen kann.. und deswegen wollte ich Sie freundlich bitten, ob Sie mir dabei helfen könnten.


    Die Frage lautet: Wie sind Arbeitslosenhilfe und das Arbeitslosengeld II bezüglich des Fürsorge- und des Versicherungsprinzips einzuordnen?


    Ich würde vermuten, dass die Arbeitslosenhilfe auf dem Versicherungsprinzip basiert, da man vor den Hartz-Reformen erst Arbeitslosengeld beziehen müßte. Und dies hat man nur bekommen, wenn man schon in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Also würde ich hier das Versicherungsprinzip zu grunde legen.


    Beim ALG-II würde ich die Fürsorge wählen, da jeder arbeitsfähige Mensch ALG II beantragen kann.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei diesem Thema kurz behilflich seinen könnten.


    Herzliche Grüße,
    Susanne

  • Hallo!


    Mit der Einführung der Hartz4-Gesetze zum 01.01.2005 wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft.
    Jetzt gibt es nur noch Arbeitslosengeld 1, sofern man eingezahlt hat und Hartz4 für Bedürftige, die nicht erwerbstätig sind, aber arbeitsfähig. Oder denen die mit ihren ALG1-Bezügen unter Existenzminimum liegen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!