Sehr geehrte Sozialleistungen-Community
Ich habe seit längerer Zeit eine Frage im Kopf, welche ich aus eigener Kraft nicht lösen kann.. und deswegen wollte ich Sie freundlich bitten, ob Sie mir dabei helfen könnten.
Die Frage lautet: Wie sind Arbeitslosenhilfe und das Arbeitslosengeld II bezüglich des Fürsorge- und des Versicherungsprinzips einzuordnen?
Ich würde vermuten, dass die Arbeitslosenhilfe auf dem Versicherungsprinzip basiert, da man vor den Hartz-Reformen erst Arbeitslosengeld beziehen müßte. Und dies hat man nur bekommen, wenn man schon in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Also würde ich hier das Versicherungsprinzip zu grunde legen.
Beim ALG-II würde ich die Fürsorge wählen, da jeder arbeitsfähige Mensch ALG II beantragen kann.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei diesem Thema kurz behilflich seinen könnten.
Herzliche Grüße,
Susanne