Erstaustattung?

  • schönen guten tag!!
    ich brauch ganz schnell hilfe..


    ich ziehe in 13 tage von frankfurt am main nach leipzig in eine eigene wohnung und fange dort meine ausbildung an.
    ich weiß das mir die kaution für die wohnung un die erstaustatuung zusteht, da ich bis jetzt noch zu hause wohne und kein einkommen habe.


    ich habe den antrag schon vor 2 monaten gestellt und heute kam die absage mit der begründung, das ich dieses in leipzig beantragen muss. in leipzig sagte man mir aber das die nich für mich zuständig sind, weil ich jetzt noch in frankfurt wohne und kein leistungsempfänger dort bin.


    wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
    was steht mir zu. in welchen paragraphen sind meine ansprüche auf eine erstausstattung festgelegt?


    bitte um möglichst viele anworten und um hilfe


    danke

  • Wie kommst du darauf das dir die Erstaustattung und die Kaution zusteht.Hast du das bereits von der ARGE schriftlich?Du schreibst du wohnst noch zu Hause bist also noch unter 25 und erhälst zur Zeit keine ALG2 Leistungen.Den Antrag hättest du auch in Leipzig stellen müssen denn die ARGE in Frankfurt ist für dich in Leipzig nicht zuständig.Ich denke aber wenn du keine Leistungen beziehst und jetzt eine Ausbildung beginnst hat die ARGE damit doch nichts zu tun.

  • Da gibt es keine Paragraphen.Die Erstaustattung steht dir zu wenn du über 25 bist und Leistungen beziehst bzw.berechtigt bist diese Leistungen zu beantragen und in eine eigene Wohnung ziehst.Nur dann bekommst du eine Erstaustattung von der ARGE finanziert.Die Erstaustattung bekommst du auch wenn du dich z.B. von deinem Partner trennst und keine Möbel hast oder irgendeinen anderen Schaden hattest wie z.B.wasser oder Brand.In deinem Fall sehe ich da nichts woher es sich rechtfertigt das du eine Erstaustattung bezahlt bekommen würdest.Ich glaube nicht das ein Widerspruch da Sinn hat.Außerdem eine Bearbeitung eines Widerspruches kann Monate dauern.