kürzung rechtens?

  • hallo zusammen.
    ich habe mal wieder probleme mit der arge.
    mache es mal in stichpunkten damit das problem verständlich bleibt.


    am 30 juni habe ich online geld überwiesen
    100 euro stadtwerke & 30 euro an arcor.
    danach wollte ich geld holen und mir den restlichen betrag auszahlen lassen.
    hierbei hat sich die sparkassenangestellte um ca. 70 cent verrechnet da noch kontoführungsgebühren ab gingen.
    aufgrund einer kontopfändung des finanzamtes wurde die überweisung an arcor nun nicht ausgeführt.
    jetzt hatte arcor schon ne mahnung verschickt, drohte mit sperrung und setzte mir mit mahngebühren zu.
    kosten ohne ende den ich entgegenwirken wollte.


    jetzt musste ich 3 mal zur verbraucherberatung und 1 mal zum gericht und ein mal zum finanzamt wegen aufhebung der kontosperrung.
    das alles ist mit relativ viel kosten verbunden da eine busfahrt 4,10 kostet (somit fast 25 euro).
    soweit so gut.
    jetzt hatte ich auch einen termin bei der arge wo ich auch hin wollte (hatte noch was zu klären dort).
    ein bekannter wollte mich hinfahren (da ich kaum noch bargeld hatte), doch der hatte den abend vorher abgesagt.
    jetzt stand ich vor der entscheidung: arge oder nahrung (geld war durch den sparkassenvorfall sehr knapp) und so entschied ich mich führ nahrung worauf ich jetzt natürlich eine kürzung habe.
    am tage des termins hatte ich auch telefonisch versucht bescheid zu geben doch mindestens 10 versuche blieben erfolglos was ich dann auch in einer mail an die dame der arge so mitteilte und selber schon um einen neuen termin bat.


    den neuen termin bekam ich per post, mit der bestätigung der kürzung. allerdings ohne möglichkeit einen wiederspruch einzulegen (das formular fehlte).
    es gäbe die möglichkeit das beim nächsten termin zu machen.


    frage:
    bin ich nun der dumme da ich lieber essen wollte?
    was könnte ich tun?
    kann ich auch einen selbst verfassten wiederspruch an die arge senden?
    gibt es evtl. einen § auf den man sich evtl berufen kann?


    wäre echt nett wenn jemand helfen könnte.


    zudem bin ich momentan aufgrund meines bandscheibenvorfall krankgeschrieben (kann mich kaum bewegen), doch zu dem kommenden hitzigen gespräch möchte ich schon gut vorbereitet sein.


    danke euch im vorraus.

  • Du kannst zwar einen Widerspruch schreiben aber ob du damit Erfolg hast weiß ich nicht.Es ist so das die ARGE deine Schulden nicht interessiert.Das Finanzamt pfändet ja nicht einfach von heute auf morgen dein Konto sondern da gehen ja einige Schreiben vorraus.Demzufolge hättest du bereits mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren können um dieser Kontopfändung zu entgehen und dir wären diverse Kosten für Verbraucherberatung und Gericht gar nicht entstanden.Ich verstehe allerdings nicht ganz weshalb du gleich eine Kürzung bekommst wenn du einen Termin nicht einhälst.Es kann ja immer etwas dazwischen kommen und wenn man sich entschuldigt gibt es meist eine Möglichkeit einer Kürzung zu entgehen.Könnte es sein das du schon einmal einen Termin nicht eingehalten hast?Du kannst dir ja auch die Fahrtkosten von der ARGE erstatten lassen so das du trotzdem hättest einkaufen gehen können.

  • ein wiederspruch kostet nix, aber wenn dann kann man immer alles ins negative rücken sodass man am ende eben immer verliert.
    die iserlohner arge ist deutschlandweit bekannt für ihr vorgehen und ist unter den top 5 wenn es um gerichtliche auseinandersetzungen angeht.
    vor einiger zeit wurde mal bekannt, dass der leiter der arge mehr oder weniger die anweisung gab: immer kürzen, danach weiterschauen.


    die rückerstattung des busgeldes liegt natürlich unter dem was man, wenn amn us dem kreis iserlohn kommt, zurückerstattet bekommt ;-)

  • Du kannst ja Widerspruch einlegen dazu brauchst du kein Formular der ARGE sondern kannst diesen einfach formlos schreiben und an die Widerspruchsstelle schicken.Da mußt du eben deine Lage genau erklären und wirst ja sehen wie sie darauf reagieren.Allerdings hattest du eben einen Termin den du nicht eingehalten hast und hast dich auch nicht entschuldigt und eine neuen Termin rechtzeitig vereinbart und darauf wird dein SB seine Kürzung beziehen.Die Fahrtkosten bekommst du eigentlich komplett zurückerstattet wenn du eine Fahrschein vorweisen kannst oder eben dann die Kilometer wenn du mit dem Auto kommst.

  • Ich sehe hier irgendwie wieder das typische "Die ARGE ist schuld, ich hab mir nüschts zu schulden kommen lassen". Die Kürzung wird wohl - wie oben beschrieben - nicht von ungefähr kommen. Aber wenn ich sowas lese:


    Zitat

    [...] doch zu dem kommenden hitzigen gespräch [...]


    dann drehen sich mir die Augen in den Höhlen 10 mal herum. Du weisst also von vornherein, dass Du terz machen wirst? Liest sich jedenfalls so. Ruhige und Sachliche Darlegung Deines Anliegens? Öhm..warum denn, Du bist ja im Recht, nich?


    Wie Kitty schon angemerkt hat, wird das Finanzamt sich ja vorher gemeldet haben. Und wenn ioch das mit den 70 cent lese, könnte man ja davon ausgehen, dass Du vorher bescheid wusstest dass da ne Pfändung kommt, liest sich so. Ne Busfahrt für 4,10 is mir allerdings noch nicht untergekommen, ne örtliche Preisstufe is das ja eher nicht, oder?

  • Hallo Steffen,


    die Sanktion seitens der ARGE ist zunächst einmal vollkommen korrekt zu werten, zumal Du schreibst das der Bekannte Dir erst am Vorabend abgesagt hat. Hättest Du zu dem Zeitpunt dies der ARGE mitgeteilt, hätte man Dich vemutlich ebenso sanktioniert. Die Termine, egal ob die dort was zu tun haben oder nicht, sind Vorgaben die Du nicht einhältst, Ümstände zunächst einmal aussen vorgelassen. Somit kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nach und so wird es sicherlich uch begründet und was die Widerspruchsstelle angeht, diese wird genau diesen Punkt noch untermauern. Wenn man allerdings weis das dort prinzipell nur abgecheckt wird ob die Begründung auch einem <Verfahren vvor dem Sozialgericht stand halten könnte, dürfte einem klar werden das dort nicht unbedingt Deine Interessen verfolgt werden. Also solltest Du immer einen Widerspruch einlegen und darauf gefasst sein anschließend vor dem Sozialgericht um Dein Recht kämpfen zu müssen.


    Problematisch ist das in Deinem Fall weil Du aufgrund der Aussage dort angerufen zu haben, dies auch beweisen musst, aber das geht eigentlich nur wenn Du Deine Gespräche mit Datum und Uhrzeit belegen kannst was bei der Telekom gegen Gebühr möglich ist wenn man es vorher beantragt hat, bei Handy schicken die Gesellschaften ja auch solche Abrechnungsbelege mit. Allerdings müssten diese Versuche die ARGE zu erreichen auch vor dem eigentlichen Termin liegen, gleiches gilt für die E-mail, die Du ja auch schon am Vorabend hättest schicken können.


    Kein Geld für den Bus/Bahn ect. ist keine gültige Begründung für die Nichteinhaltung des Termins, man kann jemandem auch zumuten zu Fuss zu gehen, selbst wenn es 20 km sind (!) - eine Bandscheiben OP könnte da zu Deinen Gunsten gewärtet werden, muss aber nicht!


    den neuen termin bekam ich per post, mit der bestätigung der kürzung. allerdings ohne möglichkeit einen wiederspruch einzulegen (das formular fehlte).
    ....also manchal frag ich mich wieviel Hirn einige Leute haben, "Formular für einen Widerspruch"
    Du hast zwar da mit Bürokraten zu tun aber so bescheuett sind die auch slbst auf der ARGE nicht sich einfallen zu lassen, auch noch ein Formular für die Gegenseite zu erstellen! Vermutlich noch mit Ankreuzkästchen ob berechtigt oder unberechtigt, Leute - Leute, das kann ja echt nicht war sein!


    Du bist mit den Umständen nicht einverstanden, also schildere das in der Form wie Du es empfindest und begründest. Es reicht wenn darüber der Hinweis steht "Widerspruch" wichtig sind Datum, Unterschrift und eine anständige Begründung!


    Hat Du nicht selbst geschrieben das Du einen Bescheid über die Sanktion erhalten hast? Gegen diesen Bescheid kannst Du den Widerspruch einlegen, Du musst es sogar willst Du nicht durch Untätigkeit die Anerkennung dieses Bescheides ermöglichen, dazu hast Du genau 4 Wochen Zeit!




    Die Frage lieber Essen statt Termin einhalten schmettere ich Dir locker ab wenn ich auf der ARGE-Seite argumentieren müsste. Wärst Du dort erschienen hätte man das andere Problem mit einer Vorschusszahlung, Essensgutschein oder dem Verweis an die Tafel lösen können, also vergiß diese Argumentation, notfalls sitzt da immer einer der etwas schlauer argumentieren kann, weil die im Nachhinein auf Dein Verhalten reagieren können und bekanntlich ist man nachher immer schlauer. Klugscheissern kann man hinterher immer und begründen "sie hätten wissn müssen" auch, das ist ja meine Kritik an den beschissenen Reformen - das die im Prinzip keinen Deut besser sind aber so über andere Menschen bestimmen wollen!



    @ Stylewolf - ja und genau aus diesem Grund ist Krawall schon im Vorfeld angesagt, oder anders gefragt:
    "Wer hat mit dem Scheissdreck denn angefangen?"


    Du /Sie hörst/en sich an wie einer der dort arbeitet, - und für solche Leute uss man Verständnis haben, das denen auf der anderen Seite bei so einem Kleingeschisse die Hutschnurr hochgeht will dann keiner wahr haben. Möchte mal sehen wenn Dir ständig einer Vorschriften vorhält oder was Du im Leben alles falsch gemacht hast - wenn Dich auf der Strasse einer wegballert, kannste auch nicht sagen, wärste besser nicht vor die Tür gegangen, aber so kommt diese Bürokratische Besserwisserei der ARGE ( man sollte sagen Nachfolgegesellschft der Looser-Arbeitsagenturen) bei den Betroffenen an!


    Macht sich klasse auf seinem Arsch zu hocken und dem armen Schwein gegenüber sein erfolgreiches Leben vorhalten zu können und wieviel besser man doch als angepasster Mitläufer im System da steht!


    Das zeigt mir immer wieviel die Schulbildung dieser Leute wert ist!


    Rummmucken dürfen die, die Arbeit haben die anderen müssen schön ihre Klappe halten, nicht wahr?


    Hoffentlich sind solche Drecksäcke irgedwann auch mal selbst betroffen!


    Frage mich immer warum bestimmte Leute hier im Forum mitwirken!?




    Also Steffen, Du hast sogesehen einige Fehler gemacht, dennoch würde ich Widerspruch einlegen und auch beim Sozialgericht genau darauf hinwirken, auf die Frage ob wir als Menschen gänzlich nur im Leben Fehler machen dürfen wenn wir keine Leistungen beziehen.


    Daraus resultiert dann die Frage was ein Fehler ist!
    Und das beantworte ich einem Richter so das der hinterher nicht mehr weis ob es nicht sogar ein Fehler war Richter geworden zu sein!


    Die vom Amt sind nur unselbstständige Befehlsumsetzer und froh wenn sie Ihr Hirn nicht zu sehr anstrengen müssen!


    Gruss