Ich beziehe eigentlich BAföG und habe einen Antrag auf die Übernahme von ungedeckten Heiz und Wohnkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
Nun würde ich gerne wissen, ob es in Orndung ist, dass man die Müllgebühren nicht berücksichtig, wenn man die MOG erreicht hat.
Ähnliche Themen im Forum
- 
			
- Thema
 - Antworten
 - Letzte Antwort
 
 - 
		
- 
				
 - 
										
					
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
 
 - 
					
- Antworten
 - 8
 
- Zugriffe
 - 18k
 
8 
 - 
				
 - 
		
- 
				
 - 
										
					
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
 
 - 
					
- Antworten
 - 5
 
- Zugriffe
 - 10k
 
5 
 - 
				
 - 
		
- 
				
 - 
										
					
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
 
 - 
					
- Antworten
 - 1
 
- Zugriffe
 - 7,6k
 
1 
 - 
				
 - 
		
- 
				
 - 
										
					
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
 
 - 
					
- Antworten
 - 0
 
- Zugriffe
 - 4,4k
 
0 
 - 
				
 - 
		
- 
				
 - 
											
										
					
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
 - Wohnung und Miete
 
- ~jule~
 
 - 
					
- Antworten
 - 12
 
- Zugriffe
 - 20k
 
12 
 - 
				
 
