Kindesuntehalt---Vater im Ausland

  • Hallo lieber Forumer's
    ein Fall sieht folgendes aus:


    A wohnhaft in CH ist Vater von B (4 Jahre alt). B lebt mit C (Kindesmutter) in D.
    A und C sind nicht verheiratet.
    A wird nach neuer Berechnung vom Amt ca. 300 euros monatlich zahlen. Amt verlangt eine Titulierung durch deutsche Botschaft in Bern. A wird es gern machen.
    A wird im kürze heiraten mit E (sie arbeitet nicht) und die beide werden zusammen wohnen. Ein Kind ist 'unterwegs'.
    1) Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?

    A ruft regelmässig sein Sohn (B). A fährt wenn die Zeit passt zu ihm (in Berlin).
    A hat kein Sorgerecht, die Kindesmutter lehnt ab.
    A ist oft frustriert bzw fühlt sich nicht wohl wenn er der Sohn besucht (Besuch mit Zustimmung der Mutter)
    Grund. Die Kindesmutter lebt (unoffiziel) mit ihr Freund. Dieser reagiert oft komisch, und zeigt es.
    Die Kindesmutter lebt von Hartz4.


    2) Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
    Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?


    Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht? Verstehe das nicht!


    Danke für Feedback und Vorschläge
    ein trauriger Vater


    ps sorry für schreibfehler: A ist Ausländer:)

  • Hallo Herr A!


    Zitat

    Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?


    Also nach deutschem Unterhaltsecht wäre es ganz eindeutig so. Und in der Schweiz wird es wohl auch so ähnlich sein.


    Zitat

    Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
    Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?


    Nachverhandeln! Da hat C zunächst keinen Grund, sich darauf einzulassen. Die 300 Euro stehen erstmal und scheinen ihr in den Kram zu passen.
    Das Amt benachrichtigen! Ja, das Jugendamt muss die Höhe deiner Unterhaltsleistung auf Grund deiner neuen familiären Situation neu berechnen. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zutun.
    Oder meintest du, das Amt benachrichtigen, dass sie Hartz4-Empfängerin ist und mit einen Partner inoffiziell zusammen lebt?


    Zitat

    Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht?


    Das ist nicht nur üblich, sondern sogar gesetzlich geregelt. Zudem: was willst du denn mit einem Sorgerecht, wenn du in der Schweiz lebst und der Bube in Berlin?
    Aber da ihr nicht verheiratet gewesen seit, hast du keine Chance. Da müßte die Kindesmutter schon Verfehlungen anstellen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Mr!
    und besten dank für die prompte antwort.


    Zitat:
    Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
    Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?


    Nachverhandeln! Da hat C zunächst keinen Grund, sich darauf einzulassen. Die 300 Euro stehen erstmal und scheinen ihr in den Kram zu passen.
    Das Amt benachrichtigen! Ja, das Jugendamt muss die Höhe deiner Unterhaltsleistung auf Grund deiner neuen familiären Situation neu berechnen. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zutun.
    Oder meintest du, das Amt benachrichtigen, dass sie Hartz4-Empfängerin ist und mit einen Partner inoffiziell zusammen lebt?


    ich werde jungendamt benachrichtigen aufgrund der neuen lebenssituation.
    wegen ihr freund, der mich fustriert...überlege ich zutiefst ob, ich der weitere schritten machen werde.


    wegen sorgerecht; werde ich einfach vergessen. wichtig ist dass, das kind sich gut fühlt...


    Grusse aus CH