zusammenziehen + ausstattungsantrag bei ALG1 und Hartz4

  • Hallo,


    ich habe folgendes problem.....
    Ich ALG 1 empfänger möchte aus meiner derzeitigen wohnung ausziehen.ich wohne in meiner jetzigen wohnung seit 4 jahren.Die in der wohnung bestehende Küche war und wird in dieser wohnung bleiben.hab ich anspruch auf erstattung fehlender möbel durch die arge?????Davor habe ich in einem 22 qm² möbelierten appartment gewohnt und mir die vorhanden möbel grösstenteils selber besorgt bzw schenken lassen.


    desweiteren zieht meine freundin aus Irland zurück hier hin und wird erstmal hartz4 beantragen müssen...wir wollen eig direkt zusammenziehen und da wir auch noch nicht solange zusammen sind soll dieses auf probe geschehen, wo ich weiss das dieses bis zu 12 monaten möglich ist.da meine freundin auch keinerlei möbel hat und ich wie gesagt nicht alles, wollte ich mal wissen was mir bzw uns da zusteht...


    hoffe ihr könnt mir helfen.


    MFG
    BJ

  • Hmm, also ich weiß dass man nur für die erste wohnung ausgestattet wird.
    da aber deine freundin mit zu dir ziehen möchte, gibt es evtl die möglichkeit, dass sie geld für die erstaustattung bekommt, sofern sie noch nie ne eigene wohnung hatte.
    Aber frag doch einfach mal beim Amt nach, die können dir dort mehr helfen..

  • Vorsicht mit der Zusammenzieherei.Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft , das heißt ihr bekommt zwar möbel oder das was ihr braucht , aber euer geld wird zusammen gerechnet!! ich habe dasjetzt auch durch ob auf probe oder nicht , das interessiert die einfach nicht.
    Ich klage seit einem halben Jahr...Überlegt das gut , ob ihr euch den streß antut...zum leben bleibt da nicht mehr viel....

  • @ Kathy und was ist wenn sich seine Freundin einen Job sucht? Beziehungsweise einen findet?
    Dann hat er doch immer noch ALG1 und es wird nichts angerechnet, oder wie sieht es dann aus?
    Ich meine, wenn man alg1 bekommt, dann gelten andere regeln als bei alg2 oder hartz4.

  • Man bildet nicht automatisch eine BG wenn man zusammenzieht es sei denn das Kinder vorhanden sind.Man kann bis zu einem Jahr zusammenleben und wird nicht zusammen berechnet nur muß man das der ARGE mitteilen am besten schriftlich.Sie kann sich natürlich einen Job suchen aber ob das gleich so klappt steht in den Sternen und dann bekommt er ja nicht auf ewig ALG1.

  • wir wollen das als "zusammenziehen auf Probe" laufen lassen, dass kann bis zu 12 monaten gehen....danke für die antworten.....
    ich fahre morgen einfach mal zur arge, auch wenns wieder den ganzen morgen dauert:( ^^