Insolvenzverfahren - wie sieht es da gesetzlich mit Resturlaub und Überstunden aus ?

  • Hallo,


    habe eine Frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.


    Meine Firma ist im Insolvenzverfahren(wurde inzwischen von einer anderen Firma aufgekauft)
    und hat mir die Kündigung und danach die Freistellung ausgesprochen mit dem Zusatz,
    dass der Resturlaub und die Überstunden angerechnet bzw. ausgezahlt werden.
    Nun habe ich auf meiner Lohnabrechnung gesehen, dass dies nicht der Fall war.
    Die "alte" Personalabteilung sagte mir darauf hin, dass bei Freistellung dies wegfällt.
    Der "neue" Personalchef teilte mir mit, dass ich auf jeden Fall Anspruch habe und ich
    sollte mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.


    Wer kennt sich hier aus und kann mir Tips geben, wie ich meine Anforderung am besten
    schreibe?


    Vielen lieben Dank !

  • Hallo!


    Natürlich hast du noch Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden und einen finanziellen Ausgleich des Resturlaubes. Der Ansprechpartner ist in der Tat der Insolvenzverwalter der "alten" Firma. Aber sicher werden deine Ansprüche als nachrangig bewertet und demzurfolge auch so behandelt. Also nur wenn im Topf was übrig bleiben sollte, kannst du mit etwas Geld rechnen. Die Chancen sind erfahrungsgemäß schlecht darauf.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!