Wohnung etwas zu teuer - was nun ?

  • Bißchen verzwickt das Ganze , aber ich versuch´ es zu beschreiben :


    Hauptverdiener arbeitslos ( ALG I )
    Ehefrau arbeitslos ( Erziehungszeit ohne Bezüge )
    Kind 2 Jahre


    Nun wollen wir umziehen ( in den Ort , in dem die Eltern wohnen ) , da hier die Mieten horrend sind . Meine Frau wird HartzIV beantragen müssen , da mein ALG I nicht ausreichend sein wird ( evtl. könnte vielleicht sogar ich *aufstockendes* Hartz IV beantragen ?) .
    Haben uns nach Wohnungen umgeschaut und auch einige gefunden , die von den Quadratmetern her *angemessen* sind - leider aber sind die Wohnungen etwas teurer , als die vom Amt als bezahlbar eingestuften . Die Differenz beträgt 70 € . Vielleicht noch zur Erklärung : unsere jetztige Wohnung ist 200 € teurer , als die Wohnungen im Ort der Eltern .
    Können wir trotzdem in eine solche Wohnung einziehen , wenn wir die Differenz irgendwie selbst tragen ? Oder werden wir *genötigt* , im Falle eines Falles , uns eine andere Wohnung zu suchen ? ( nur : woher nehmen und nicht stehlen ? )


    Habe ich verständlich geschrieben ? Erkennt jemand mein Problem ? Das wäre echt klasse , wenn jemand antworten würde .


    LG Cleo

  • Hallo!


    Da ihr augenscheinlich zur Zeit keine Hartz4-Empfänger seid, ist es abwegig zu versuchen, von der Arge eine Genehmigung zu einem Umzug einzuholen. Denn: die sind für euch derzeit nicht zuständig!
    Also zieht einfach um, beantragt dann am neuen Wohnort Hartz4 und wenn man euch die neue Miete nicht voll bezahlen wird und ihr den überfälligen Betrag sowieso selbst tragen wollt, dann soll das eben so sein.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Dank @Schrader :)


    Genau so ist es : z.Z. beziehen wir NOCH kein ALG II . Es ging mir nur um die Frage , ob wir dann vielleicht aus der - etwas zu teuren - Wohnung wieder ausziehen müssen ( wenn es zu ALG II kommt ) .


    LG Cleo

  • Hallo!


    Nein, Euch kann keiner zum Auszug zwingen! Ihr müsst halt nur den überfälligen Betrag der Miete selbst tragen. So und nicht anders ist es!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!