Einsicht in Pass

  • Hallo


    darf das Amt nach meinem Zuzug aus dem Ausland eine Passeinsicht verlangen? Oder muss eine an und abmelde bestättigung genügen?


    Gibt es da evtl ein Urteil drüber?


    Die zweite Frage ist das es ja ein Urteil vom Sozialgericht gibt wo das Amt auch Maklerkosten übernehmen MUSS, dies will das amt nicht tun! Was wäre der nächste schritt, Anwalt und verklagen? reden hat nicht geholfen!!!!


    Danke für die hoffentlich reichlichen Antworten


    Grüsse


    Pat

  • Hallo!


    Die Frage ist: wieso willst du denn deinen Pass nicht vorzeigen? Und dann noch die Argumentation:



    Zitat

    und ich bin mir nicht sicher ob das unter persönlichkeitsrecht fällt!


    Selbstverständlich muss du dich mit dem Pass oder Personalausweis bei der Arge ausweisen.
    Aber es scheint mir doch eher so, dass du was zu verbergen hast und bestimmt Sozialbetrug begehen willst. Nix da mit Persönlichkeitsrecht!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Nein nein!!


    Mein Antrag ist ja durch und ich bin auch mit Personalausweis registriert! Alles in bester Ordnung!!


    Ich will auch keinen Sozialbetrug o.ä. machen. Es geht mir darum das ich die letzten Jahre in Diversen Ländern ausserhalb Europas gearbeitet habe und es die Arge in meinen Augen nichts angeht wie wo und wann ich mich aufgehalten habe.


    Also um es nochmal klar zu sagen, ich habe nichts zu verbergen!! Allerdings bin ich nicht gut auf das Amt zu sprechen, Bewilligung hat über 3 Monate gedauert!! und es wurde ständig auf Zeit gespielt!


    So und nun verstehe ich nicht warum die Leiterin meinen Pass sehen will und deshalb die Frage muss ich den vorzeigen und oder fällt das unter privatsphäre/persönlichkeitsrecht??


    Danke im voraus


  • Dein pass dient nichts anderem als Diener Legitimation, falls Dir das was sagt. Und ich denke schon, dass Du verpflichtet bist den vorzuzeigen. (was soll da, so Du deutscher Staatsangehöriger bist, denn schon draufstehen? Vielleicht eine andere Meldeadresse?)

  • Im Pass stehen keine Meldeadressen, niemals!


    Ich bin doch schon Legitimiert, hast du nicht richtig gelesen???


    Dein pass dient nichts anderem als Diener Legitimation, falls Dir das was sagt. Und ich denke schon, dass Du verpflichtet bist den vorzuzeigen. (was soll da, so Du deutscher Staatsangehöriger bist, denn schon draufstehen? Vielleicht eine andere Meldeadresse?)

  • Wenn du nichts zu verbergen hast dann zeig den Pass vor und fertig.Ich glaube nicht das die ARGE es interessiert in wievielen Ländern du gearbeitet hast.Du bist ja jetzt hier gemeldet und beziehst hier Leistungen und hast auch einen gültigen Personalausweis also würde ich daraus kein Riesenproblem machen.

  • Es ist ja auch keine grosse sache, nur muss man ja eh schon einen Seelenstriptease machen um überhaupt Leistungen zu bekommen und irgendwann ist auch mal gut. Bei mir ist das halt jetzt der Fall ich möchte einfach ein bisschen Privatsphäre erhalten und bin der meinnnung das es die Arge nichts angeht!



    Deshalb wäre halt wichtig ob sie das recht haben oder nicht!


    Ich mein ich lass die GEZ leute auch nicht in meine Wohnung, selbst wenn ich bezahlt habe.


    Ist halt blöd das hier so zu beschreiben das es jeder versteht wie ich es meine!


    gruss

  • Ich kann dich schon verstehen.Du hast ja bei der Antragstellung deinen Personalausweis bereits vorgelegt so das sie abgleichen konnten das es sich bei dem Antragsteller wirklich um dich handelt.Vielleicht solltest du deine SB einfach mal fragen warum du jetzt noch deinen Reisepass vorlegen sollst.Sie muß es dir ja irgendwie erklären können.Andererseits gibt es immer wieder SB die sinnlose Sachen anfordern oder Dokumente mehrmals haben wollen obwohl sie bereits vorliegen auch vielleicht um einerseits ihre Macht zu demonstrieren und auch um die Antragsteller ein bisschen zu ärgern.Schließlich ist man sich ja nicht immer sympatisch.Die Frage ist ob ich mich durch ein solches Verhalten ärgern und provozieren lasse und eine Diskussion beginne die mich nur aufregt.Also würde ich das ganze abkürzen und die geforderten Sachen vorlegen und gut.

  • Hallo!


    Zitat

    Ich mein ich lass die GEZ leute auch nicht in meine Wohnung, selbst wenn ich bezahlt habe.


    Wer in Deutschland GEZ-Gebühren bezahlt oder befreit ist, der bekommt eigentlich nie Besuch von den GEZ-Häschern. Wir haben 50 Millionen Haushalte in Deutschland, da bräuchten die ja Jahre um wenigstens jeden Haushalt einmal zukontrollieren. Die GEZler gehen nur in die Haushalte die nicht zahlen. Wozu gibt es denn Einwohnermeldeämter.
    Zum Thema Pass: da fällt mir dieser Thread ein:




    http://www.sozialleistungen.in…bei-algii-bezug-9203.html


    Mir kommt die Sache so vor, als ob du die Sache mit der Passeinsicht und der Arge hier nochmals unter einen anderen Namen aufwärmen tust.:confused:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Nicht im Ton vergreifen, danke.


    Wioe Kitty schon sagte, zeig doch bei Bedarf einfach den Pass vor? Du hast es doch bereits getan, warum nciht ein zweites, ein drittes mal? Das ist es was ich nicht verstehe. Ich muss auch bei fast jedem besuch meinen Ausweis abgeben, was daran liegt, dass die SB oft bis zu 500 'Kunden' haben (gut, hier sinds im Schnitt etwas weniger) und sich nunmal nicht jedes einzelne Gesicht merken können.
    Also wird die BPA-Nummer abgeglichen. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Stylewolf
    Natürlich legt man einfach - und auch jedes Mal - seinen Ausweis vor. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die aber jetzt zusätzlich auch den Reisepass sehen möchten. Vielleicht möchte man davon ausgehen, das jemand, der hier H IV empfängt, nicht ständig hin- und herreist bzw. daraus resultierend erkennbar ist, dass der "eigentliche" Aufenthalt eher mehr im Ausland ist oder dergleichen und/oder sie/er ggf. nur zum kassieren herkommt. Irgendeinen Hintergrund jedenfalls hat das offensichtlich, und das wäre aus den Stempeln im Pass ersichtlich.

  • Stylewolf
    Natürlich legt man einfach - und auch jedes Mal - seinen Ausweis vor. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die aber jetzt zusätzlich auch den Reisepass sehen möchten. Vielleicht möchte man davon ausgehen, das jemand, der hier H IV empfängt, nicht ständig hin- und herreist bzw. daraus resultierend erkennbar ist, dass der "eigentliche" Aufenthalt eher mehr im Ausland ist oder dergleichen und/oder sie/er ggf. nur zum kassieren herkommt. Irgendeinen Hintergrund jedenfalls hat das offensichtlich, und das wäre aus den Stempeln im Pass ersichtlich.


    Danke!!
    genau das ist ja die frage warum muss ich als Deutscher der bereits mit Perso ausgewiesen ist meinen Reisepass vorzeigen?


    Ich habe mich ordnungsgemäss in Duetschland abgemeldet und mich auch ebenso ordnungsgemäss wieder angemeldet, dann mich beim Amt gemeldet und dort auch ausgewiesen mit Perso.


    Also wieso brauchen die meinen Pass? und ist da rechtens? Muss ich das tun?


    Das sind die Fragen ;-)

  • Hallo Philipp!


    Das Thema hatte ich mit ihr im alten Thread schon besprochen. Eine Auskunftsanfrage beim Landeseinwohnermeldeamt durch die Arge würde die Wahrheit mit einem Mausklick zu Tage bringen, ob sie einen Pass hat oder nicht.
    Ihre Arge weiss schon lange, dass sie einen Pass hat und auch dass sie gerne mal in der Weltgeschichte rumgurkt! Darum geht es, um Ortsabwesenheit.
    Sie kann ja vor einem Sozialgericht klagen. Der Richter wird dann gleich in der Einladung dazu auffordern, ihren Reisepass zum Termin mitzubringen.
    Sie muss sich auf Wunsch der Arge in jedem Fall mit ihrem Pass ausweisen.
    Eine weitere Diskussion ist in diesem Fall nicht von Nöten.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ok das mit dem abwesenheits dingens sehe ich ein! ABER, dafür muss ja ein begründeter Verdacht bestehen!


    Also ich werde meinen Pass mitnehmen und fragen WAS der genaue GRund für die einsicht ist. Sollte es nur ein abgleich der Daten wie name etc sein, kein Problem!


    Will sie sehen was ich seit der Antragstellung gemacht habe, auch kein Problem. Allerdings wenn sie wissen will wo ich mich VOR der antragesstellung aufgehalten habe werde ich es nicht erlauben meinen Pass zu sehen.


    Das geht nämlich niemanden dem ich das nicht mitteilen will etwas an! Dann soll sie mir die Rechtsgrundlage nennen und mich schriftlich laden. Sollte das nicht der Fall sein no way!!!!


    Ich werde mich melden!