hallöchen an alle...
wie ist das eigentlich wenn man alleine umzieht mit alg1 und muss dann wohngeld beantragen?? ich meine damit quadratmeterzahl und kaltmiete.
lg morticia
hallöchen an alle...
wie ist das eigentlich wenn man alleine umzieht mit alg1 und muss dann wohngeld beantragen?? ich meine damit quadratmeterzahl und kaltmiete.
lg morticia
Hallo!
Als ALG1-Empfänger brauchst du zunächst mal keine Umzugsgenehmigung vom Amt. Richtig ist auch, dass du dann einen Antrag auf Wohngeld stellen kannst.
Die Miete sollte aber angemessen sein, also zum einen förderfähig und falls du später dann Hartz4 bekommen solltest, auch Hartz4-fähig. Für einen Single ist der Richtwert etwa bei 45-50 qm und die Warmendmiete etwa bei 360 €. Das ist allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
hmmm komisch, bei dem letzten forum wurde mir gesagt das ich als ALG1 bezieherin hinziehen kann wo ich will da ich keinem rechenschaft ablegen müsse. klar das es bei harz4 anders ist weiss ich das man das erst genehmigen lassen muss..
achso huch falsch gelesen sorry
mal noch ne frage wie ist es wenn die wohnung größer ist als 45 qm aber in dem ermessenen rahmen des finanziellen bleibt??
Hallo!
Sollte nicht so problematisch sein.
dann ist es ja ok, weil ich will nicht schon wieder dann innerhalb eines halben jahres umziehen