Beiträge von Morticia1985

    ja schon klar.. nur der brief kam zwei tage später als bei der bank an und ich frage mich die müssen doch wenn die pfändung eintrifft dem Kunden die schutzfrist gewähren. das war hier nicht der fall... gerrechnet habe ich ja irgendwann damit.... aber ich verstehe nur nicht wieso mir die frist nicht gewähert wird

    wir haben das konto nicht zusammen. mein freund hat auch eine betreuerin für vermögenssorge.... da geht das alles nicht so einfach.
    was mich nur interessiert... die bank müsste das schreiben am 4.11. 10 erhalten haben... müssen sie sich dann nicht an die 7 tage frist halten bei harz4?

    Hallo Ihrs :-)


    ich bin total verzweifelt und weiss nicht mehr weiter. Mein Lebensgefährte und ich beziehen beide harz 4 und es geht auf ein konto...
    jetzt habe ich aus altlasten eine Pfändung auf dem Konto.
    Was das kuriose daran ist, normalerweise hat man doch 7 tage zeit bei eingang von sozialleistungen das geld von seinem konto abzuheben... nur den pfändungs und überweisungsbeshluss habe ich 2 tage nach dem mein konto gesperrt war erst bekommen.
    wie muss ich mich jetzt eigentlich weiterverhalten??? ein sogenanntes P-konto einrichten. mit dem pfändungsbeschluss und des leistungsbescheides aufs amtsgericht und zur bank gehen???
    lg Morticia

    hallöchen, so habe mal auf die zuständige behörde in diesem landkreis angerufen. sie sagten mir die kaltmiete beträgt 235 und die nebnekosten die sie übernehmen 140 euro. sie sagte zu mir das ich einen antrag abholen kommen soll vom zuständigen vermieter die mietbescheinigung unter schreiben lassen soll und dann vom zuständigen sachbearbeiter warten muss ob ich grünes licht bekomme. sie sagte da ich ALG1 beziehe kann ich eine aufstockung beantragen.

    ja ich weiss... nur zu meinen eltern kann ich nicht mehr... und da ich noch keine führerschein habe wäre diese wohnung voll toll da sie 10 minuten füßweg vom bahnhof weg ist,,, ich rufe morgen mal da an und frage nach...

    naja nicht wirklich... ich kläre das morgen zuerst mit der zuständigen behörde ab... habe nicht viel alg 1 ich will einfach nur so schnell wie mölich raus hier, mein lebenspartner ging mir fremd und ich halte es einfach hier nicht mehr aus... und will wieder in meine heimat

    hallo an alle...


    wie ist es eigentlich wenn eine wohnung 45 qm hat aber die kaltmiete 295 euro beträgt und die nebenkosten für mich alleine 140??

    mal noch ne frage wie ist es wenn die wohnung größer ist als 45 qm aber in dem ermessenen rahmen des finanziellen bleibt??

    hmmm komisch, bei dem letzten forum wurde mir gesagt das ich als ALG1 bezieherin hinziehen kann wo ich will da ich keinem rechenschaft ablegen müsse. klar das es bei harz4 anders ist weiss ich das man das erst genehmigen lassen muss..

    hallöchen an alle...


    wie ist das eigentlich wenn man alleine umzieht mit alg1 und muss dann wohngeld beantragen?? ich meine damit quadratmeterzahl und kaltmiete.


    lg morticia