1-Zimmerwohnung mit 2 Personen

  • Es wäre super nett, wenn ihr mir ein paar Fragen beantworten könntet.


    Habe zur Zeit ALG II beantragt und wohne noch mit meinem Freund zusammen in einer 2-Zimmerwohnung (Bedarfsgemeinschaft) . Hatte mich nun zum November auf einen Referendariatplatz beworben und die Wohnung daraufhin zum 1.11. gekündigt in der Hoffnung, dass es klappt mit der Einstellung.


    Nun werde ich wahrscheinlich doch erst im Februar eingestellt. Mein Freund hat sich eine 1-Zimmer Wohnung zum 1.11. gemietet (Er bleibt in dieser Stadt, nur ich muss fürs Referendariat die Stadt wechseln), in die ich für die 3 Monate miteinziehen will. Ist ja nur zur Überbrückung. Nur habe ich für diese Wohnung ja keinen Mietvertrag. Muss ich den vorlegen beim Amt? Wir sind doch weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, nur dass durch die geringere Miete meine Bezüge gekürzt werden. Oder bekomme ich dann gar nichts mehr, weil ich nicht im Mietvertrag stehe???


    Vielen Dank schon mal, an den der mir helfen kann.

  • Hallo!


    Ich sehe da kein Problem. Du ziehst da einfach für die drei Monate mit ein und ihr werdet weiterhin als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Gibt halt nur weniger Geld, weil auch weniger Miete. Aber die zweimal 323 Euro Regelsatz stehen euch auch weiterhin zu!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!