Zum Freund in eine andere Stadt ziehen trotz ALG II?

  • Hallo ihr,


    ich habe eine dringende Frage und bin in dem ganzen Amtsdeutsch etwas überfordert. :eek:
    Aus diesem Grund suche ich Infos zur Folgenden Situation.


    Ich bin 26, wohne in NRW und beziehe dort ALG II (nur den regelsatz) und möchte jetzt zu meinem Freund ziehen der Voll Berufstätig ist und in Brandenburg wohnt. Mit meiner Beraterin habe ich gesprochen und diese stimmt einem umzug zu, wäre allerdings dafür das ich mir eine eigene wohung auf eigene kosten nehme, das möchte ich allerdings nicht. Wir sind erst 3 Monate zusammen aber können auf diese entfernung nicht einschätzen ob es was für länger ist oder nicht und wollen daher noch dieses Jahr zusammenziehen. Er möchte keine Vermögens - und Einkommennachweise beim Amt vorlegen da er findet das dies zu früh ist, was ich verstehen kann.
    Ich möchte mich aber auch ungerne ummelden und dann ohne Geld darstehen, wenn mir keines zusteht.
    Ich habe gelesen das eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 1 Jahr besteht (zusammen wohnen oder zusammen sein?!)
    Zudem ist die Wohung in der ich zuziehe nur eine 1 Raum Wohung (ca 45qm) und der Mietvertrag auch nur auf meinen Freund ausgelegt. Ist es bei einer so kleinen Wohung direkt eine eheähnliche gemeinschaft?


    Wie beweise ich am besten das es eine beziehung auf probe ist?
    Was tue ich jetzt am besten zuerst? :rolleyes:


    Grüße Maggy