Harz 4 abgelehnt!! warum??

  • Meine freundin ist zumir gezogenund wollten harz4 beantragen da ich noch in ausbildung war(ausgelernt am 1.9.09) und sie ist schwanger(arge weis nix davon) da ihre eltern auch nicht genug geld haben aber amt meint sie müssen unterhalt zahlen! warum wird des nicht bewilligt? änder sich durch das kind?weil ich gelesen hab wenn jemand schwanger ist das die eltern dann nicht mit ran gezogen werden können!! Miete ist umsonst weil es das haus von meiner oma ist!!

  • Es kommt darauf an wie alt deine Freundin ist.Wenn sie unter 25 ist dann kann sie nicht einfach so zu Hause ausziehen denn dann sind die Eltern noch unterhaltspflichtig.Erst wenn das Kind geboren ist hat sie Anspruch auf Leistungen und würde dann eine BG mit ihrem Kind und dir bilden.

  • Es kommt darauf an wie alt deine Freundin ist.Wenn sie unter 25 ist dann kann sie nicht einfach so zu Hause ausziehen denn dann sind die Eltern noch unterhaltspflichtig.Erst wenn das Kind geboren ist hat sie Anspruch auf Leistungen und würde dann eine BG mit ihrem Kind und dir bilden.


    und was ist wenn die eltern nicht genug geld haben um UH zahlen?:confused:

  • Wenn sie unter 25 ist, wird das Einkommen der Eltern und auch Ihr Vermögen berücksichtigt. Es bring in diesem Falle auch nicht, wenn die Eltern sagen, wir unterstützen unsere Tochter nicht, weil sie MÜSSEN. (Unterhaltspflicht).

  • Die Frage war, was geschieht, wenn die Eltern nun mal kein Geld haben. Sollte die Freundin noch bei ihren Eltern wohnen, kommen sie ja sowieso für sie auf oder, falls sie H IV beziehen, ist die Tochter mit in der BG aufgeführt und erhält darüber die zum Leben notwendigen Leistungen. Wenn sie bereits 25 Jahre oder älter ist, sind die Eltern zwar unterhaltspflichtig, sofern sie kein eigenes Einkommen hat; natürlich aber können sie keinen Unterhalt leisten, wenn die Berechnungen ergeben, dass nu` mal nichts da ist, was das ermöglichen könnte.


    DerPaul
    Vermögen wird übrigens nicht berücksichtigt. Es sei denn, sie erwirtschaften aus dem Vermögen ein Einkommen, wie beispielsweise bei Wohneigentum die Mieteinnahmen, bei Geldanlagen die Zinsen etc.