Mietminderung wegen Schimmel

  • :confused: hallo ihr lieben,


    ich habe ein frage an euch und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
    ich beziehe momentan krankengeld und erhalte aufstockend hartz 4.
    da ich schweren schimmelbefall in meiner wohnung habe, hat mir mein anwalt eine mietminderung von 50% ans herz gelegt, die ich auch vollzogen habe.
    muß ich das denn der arge melden?
    immerhin beziehe ich ja nur leistungen aufstockend.
    ich hoffe mir kann jemand helfen.


    danke schonmal im vorraus :)

  • Hallo!


    Die Arge zahlt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Und wenn du, aus welchen Gründen auch immer, eine Minderung dieser Kosten erzielen kannst, wie z.B. Minderung wegen Baulärm, Senkung der Nebenkosten u.v.m. dann musst du es der Arge mitteilen und man wird dir entsprechend weniger überweisen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • So einfach, wie Schrader sagt, ist das natürlich nicht. Wenn du die Miete one Einverständnis des Vermieters minderst, muß auch damit gerechnet werden dass du die Beträge irgendwann nachzuzahlen hast; daher wäre es bis zur Klärung der Situation insgesamt und für dich als H IV-Bezieher das Beste, wenn du die einbehaltenen Beträge auf einem Extra-Konto "zwischenlagerst", um diverse Schwierigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Das Konto sollte neben natürlich deinem Namen, eine Zusatz-Bezeichnung haben, aus der hervorgeht, dass es ausschließlich diesem Zweck dient (beispielsweise: XXX-Firma, einbehaltene Mietanteile). Das ist allgemein möglich; Tipps gibt die zuständige Bankfiliale.