Unterhaltsanspruch

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    ich bin alleinerziehend und habe 2 Volljährige Kinder, die noch bei mir wohnen. Der ältere ist jetzt seit Beendigung seines Wehrdienstes arbeitslos und sucht eine Ausbildung. Der Jüngere geht noch die nächsten 3 Jahre zur Schule. Der Vater ist arbeitslos, zahlt also kaum Unterhalt (50,00 € mtl.).


    Welche Ansprüche auf Zahlungen hat der Ältere, da ich dem Jüngeren ja voll unterhaltspflichtig bin und mein eigenes Gehalt nicht ausreicht um auch den Älteren zu finanzieren. Außerdem möchten die Beiden sich gerne eine eigene Wohnung nehmen, da ihnen hier alles zu eng ist und wegen der Finanzen ständig Streit gibt.


    LG

  • Hallo Jolina!


    Weil es wegen der Finanzen ständig Streit bei euch gibt, kann man sicherlich daraus keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung ableiten.


    Hat der ältere Deiner Kinder, der jetzt seinen Wehrdienst beenden wird, denn nicht eine abgeschlossenen Berufsausbildung?


    Wenn das so ist, sind die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn von der ARGE behauptet wird das Kinder bis zum 26 Lebensjahr bei den Eltern unterkommen müssten, ist dies nach der abeschlossenen Ausbildung nicht mehr der Fall, denn dann können diese rein theoretisch ja eigenständig für Ihren Lebensunterhalt sorgen und somit können sie auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen wenn sie sich eine eigene Wohnung nehmen. Aber diesbezüglich sollte der Sohn in jedem Fall eine Genehmigung für die eigene Anmietung vorab einholen!


    Gruss

  • Hallo!


    Wenn dein Einkommen und Kindergeld sowie die 50 Euro Unterhalt vom Vater nicht zum Leben reichen, könnt ihr Hartz4 beantragen. Da die Kinder kein eigenes Einkommen haben würdet ihr als Bedarfsgemeinschaft zählen. Was dabei für euch rüber kommt hängt von deinem Nettoeinkommen und der Höhe eurer Miete, die allerdings angemessen sein sollte, ab. Das Kindergeld und die 50 Euro Unterhalt zählen ebenfalls als anrechenbares Einkommen.
    Das mit einer eigenen Wohnung können sich die Kinder aus dem Kopf schlagen. Ich nehme mal an, dass beide noch unter 25 Jahre alt sind und somit nur bei schweren sozialen Verwerfungen oder aus beruflichen Gründen ein Anspruch auf Kostenübernahme durch einen sozialen Träger besteht.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    also ich habe folgendes problem!
    Und zwar bin ich 23 jahre alt und fange im April 2010 eine schulische erstausbildung an und bekomme kein schüler-Bafög, da mein vater weit über den wert von 40.000 € Brutto im jahr liegt. Meine eltern sind geschieden und beide neu verheiratet.Würde gerne wissen wie ich von meinen eltern unterhalt bekommen kann ohne es einzuklagen oder ob es noch weitere möglichkeiten gibt. Das problem ist, dass meine mutter krank ist und arbeitslos geworden. Dazu kommt noch das es eine privatschule ist und somit geld kostet.


    Würde mich über hilfe sehr freuen!!


    mit freundlichen grüßen


    Daniel198607

  • Hallo!


    Zitat

    Das problem ist, dass meine mutter krank ist und arbeitslos geworden.


    Damit fällt deine Mutter schon mal aus der Unterhaltspflicht dir gegenüber raus, da sie offensichtlich nicht Unterhaltsfähig ist.
    Und dein Vater ist dir, da du noch keine Ausbildung gemacht hast, voll Unterhaltspflichtig, gemäß Düsseldorfer Tabelle. Wenn er nicht freiwillig zahlt, dann gibt es nur den Weg der Klage vor dem Familiengericht für dich.


    Und nun noch eine persönliche Meinung zu dir: wenn du mein Sohn wärst und hättest mit 23 Lebensjahren nichts in die Reihe bekommen, würdest du einen gewaltigen Tritt in den Arsch bekommen, aber keinerlei finanzielle Unterstützung. Daran gewöhnst du dich nur ganz schnell und denkst, das Leben ist schön, solange andere für dich aufkommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @schrader
    Deine persönliche Meinung war hier glücklicherweise nicht gefragt. Du bist so ätzend und ich hoffe, dass du kein Kind hast. Meine persönliche Meinung zu dir erspare ich dir lieber; aber da gibt es ja auch noch die vielen anderen Forenmitglieder, die sich diesbezüglich schon geäussert haben, die reichten von "armselige Wurst ..." bis sonstwo - alles ein Tenor -.


    Daniel198607
    Wie sich das nach 4 Jahren Bundeswehrzeit verhält, weiß ich nicht. Wie wird diese Zeit gewertet; hast du dort evtl. eine Ausbildung absolviert, die irgendwie anerkannt ist? In dem Fall wäre dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig. Ansonsten ist er dies aber und außer dem Klageweg bliebe dir nichts anderes übrig. Ich kann aber verstehen, dass du das natürlich nicht möchtest; würde ich auch nicht wollen.


    Hast du denn den Schüler-Bafög-Antrag gestellt und der wurde abgelehnt? Beim Studentenbafög ist es so, dass sich das Amt an Eltern, die nachweislich nicht auf Aufforderung ihr Einkommen darlegen und zahlen müßten, selbst wendet und das Ganze übernimmt. Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, und ob das der Regelfall ist, weiß ich nicht. Aber ganz ehrlich: Da du eine Ausbildung anstrebst, die dann auch noch Geld kostet, hast du schlechte Karten und ich halte das für etwas unrealistisch, weil - selbst wenn du Unterhalt vom Vater erhieltest - der vermutlich maximal zum Leben reicht. Ansonsten kannst du höchstens versuchen, neben dem dann möglicherweise doch gezahlten Unterhalt für die Schulkosten einen Bildungskredit zu erhalten.

  • Hallo!


    Zitat

    zudem das ich mit 23 noch keine ausbildung habe muss ich sagen,dass ich 4 jahre bei der bundeswehr war.


    Also nie auf eigenen Beinen gestanden und immer von anderen gesagt bekommen, wo es lang geht. Na dann wundert es mich erst recht nicht, dass du mit 23 Jahren nach Unterhaltsleistungen deiner Eltern schreist.
    Warum bist du denn nicht beim Bund geblieben? Ich nehme mal an, die wollten dich nicht länger da haben.:o

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • hörmal du verdammter bastard ich war 6 monate in afgahnistan hatte triotz meine Dienstgrades bis zu 8 soldaten unter mir also gehorchen ist anders wahrscheinlich hast du den kriegsdienst verweigert. Und zu dem bleiben naja dazu kann ich nur sagen,dasswenn du ne ahnung hättest was man in afgahnistan erlebt, dann hättest du auch nicht verlängert.


    Also erzähl mir nichts du bist echt ne armselige wurst.Ach ja und nochwas ich hasse meinen vater und habe das geld aber ich will das er leidet und offiziel habe ich kein geld mehr und bin deshalb leider auf die unterstützung meines vaters angewiesen.

  • Hallo!


    Zunächst mal vielen Dank für die an meine Person gerichteten freundlichen Worte.:)



    Zitat

    Ach ja und nochwas ich hasse meinen vater und habe das geld aber ich will das er leidet


    Dir scheint Afghanistan nicht gutbekommen zusein. Haben eigentlich alle Rückkehrer einen Solchen an der Bimmel wie Du?:(


    Und schön zu wissen, dass du Geld hast. Dann haben wir ja wieder einen weniger, der auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Somit ist der Zweck des Forum in deinem Fall mal wieder erfüllt!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Von deiner Mutter wirst du kaum etwas bekommen können wenn sie krank und zudem arbeitslos ist.Wenn du noch keine Ausbildung hast dann ist dein Vater dir gegenüber natürlich noch zu Unterhalt verpflichtet.Du wirst ihn also daruf ansprechen müssen auch wenn du ihn nicht gerade leiden kannst.Du weist ja gar nicht ob er dir nicht unterhalt zahlen würde.Wenn du was ich jetzt mal annehme gar keinen Kontakt zu deinem Vater hast weiß er vielleicht gar nichts von deinen Ausbildungsplänen.Was ich aber aus meinem Bekanntenkreis weiß ist das wenn du in Afghanistan warst du dort sehr gut verdient hast und sicher in der Lage wärst diese Ausbildung selbst zu bezahlen.In diesem Falle da du ja in den letzten Jahren nicht gerade mittellos warst weiß ich nicht wie die rechtslage ist ob dein Vater da herangezogen werden kann.

  • @schrader
    Also, wenn du jemanden, wenn der dann wirklich aus einem solchen Krisen-(Kriegsgebiet) kommt, so beschreibst ... Zitat: " Haben eigentlich alle Rückkehrer einen Solchen and er Bimmel wie Du?", finde ich, solltest du definitiv aus diesem Forum ausgeschlossen werden. Du must wirklich ganz heftig krank sein, wenn du etwas derartiges äusserst. Ich hoffe wirklich, dass endlich mal der admin auf dich aufmerksam wird und dich "entsorgt".