Beleihung von Eigentum

  • Hallo zusammen,


    hat jemand hier in der aktuellen Zeit Erfahrungen mit Beleihung von Immobilienbesitz bei einer Bank gemacht, oder kennt sich generell damit aus?
    Ist es für einen Arbeitslosen ohne Leistungsbezug problemlos möglich, eine von ihm selbst bewohnte unangemessen große unbelastete Immobilie zu beleihen, wenn er diese der Bank als Sicherheit bietet.?
    Diese Forderung und die Möglichkeit der Beleihung meiner Immobilie steht jedenfalls in meinem Ablehnungsbescheid.
    Diese Möglichkeit ist mir lieber als ein Verkauf, zumal dieser von heute auf morgen nicht zu realisieren ist.
    Danke für die hilfreichen Antworten.

  • Hallo!


    Da musst du die Bank(en) fragen. Diese wird sich aber wiederum fragen, wie du, derzeit ohne Einkommen und mit einem Alter von 59 Lebensjahren, die dann fälligen Raten zurück zahlen willst. Die Aussicht im nächsten Jahr evtl. einen Prozess vor einem Sozialgericht gegen die Bundesanstalt für Arbeit zu gewinnen, sollte der Bank wenig Garantie für eine Rückzahlung der Hypothek geben.
    Ich würde von einem derartigen Modell Abstand nehmen.
    Mein Tipp für dich bleibt dabei: du musst die eine Freundin mit Kind die bei dir mit einzieht zulegen. Dann hast du auch wieder Anspruch auf Hartz4-Leistungen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Es ist wohl so, dass es (lt. Auskunft) "sittenwidrig" ist und nicht sein darf, dass Banken einem Arbeitslosen einen Kredit gewähren. Ich habe das so lösen können, dass mein Bruder Kreditnehmer wurde und ich "Bürgin". Das hat funktioniert. Wenn du niemanden hast, der das für dich tun könnte / würde, müssten wir mal neu überlegen. Du bist also 59 Jahre alt? Wie lange mußt du bis zur Rente noch arbeiten? Wie hoch wäre die Belastung, die du aufnehmen wolltest/müßtest? Aufgrund dieser Angaben kann ich dir evtl. einen klitzekleinen Tipp geben oder auch nicht - je nachdem - einen Versuch ist es wert und ich kann dich gut verstehen.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo!


    Zitat

    Wie lange mußt du bis zur Rente noch arbeiten?


    Er ist ohne Arbeit und Einkommen. Zu seinem Schicksal hat er doch nun schon 27 Beiträge geschrieben!:rolleyes:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich habe explizit "ihn" um Antwort gebeten, nicht dich, und im Gegensatz zu dir, "ziehe ich mir nicht alles `rein", sondern im Eigentlichen dasjenige, worauf ich aus (meist) eigenen Erkenntnissen "richtig" antworten kann. Du bist wirklich unangenehm (oll); unter anderem auch darum wurde gerade gestern wieder mal ein Beitrag von dir gelöscht.

  • der beitrag wurde nicht gelöscht, sondern lediglich korrigiert.


    Zitat

    wieder mal ein Beitrag von dir gelöscht.


    Wieso wieder mal? War die erste Korrektur seitdem ich hier im Forum schreibe!:D
    Zudem ging es darum, ob eine Nazibraut hier im Forum ihre braunen Ansichten äußern darf! Die Antwort : ja sie darf!:confused:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • @liralife
    Jetzt gibt es wegen mir auch noch Streit. :-)
    Also, ich könnte laut Auskunft der Rentenversicherungsanstalt mit 63 Rente beantragen (mit Abschlag ).
    Bis dahin dürfte ein Darlehen von ca. Euro 30.000,- reichen.
    Ich verstehe nur nicht, dass die ARGE mir in den Ablehnungsbescheiden immer wieder nahe legt, meine Wohnung zu beleihen, um von dem Erlös bis zur Rente zu leben, wenn so eine Aktion für Banken eine "Sittenwidrigkeit" darstellt.


    Gruß
    mumbiker

  • Hallo!


    Nein, ein Hypothekendarlehen ist doch nicht sittenwidrig(auch in deinem Fall nicht). Was Lirafe meint, sind die dubiosen Verbraucherkredite mit Wucherzinsen.
    Dein Problem ist halt, dass dir ja leider nichts anderes übrig bleibt um dein Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber ob du dann von deiner mit Abschlägen belegten Rente dann auch 30000 € plus Zinsen zurückzahlen kannst, ist ja auch nicht sicher, oder bekommst du evtl. doch eine relativ hohe Rente. Wenn du da mal in Zahlungsschwierigkeiten kommst, dann kann es auch ganz schnell gehen mit einer Zwangsversteigerung.
    Zudem hast du halt Abschläge bei deiner Rente, obwohl, als Hartz4-Empfänger hätte man die sowieso genötigt, mit 63 einen Rentenantrag zustellen.
    Aber ein Darlehen von 30000 € um 4 Jahre davon leben zu können! Ist das nicht ein bisschen wenig?
    Bleibt dir nur noch die Hoffnung, dass ein Sozialgericht dir Zugunsten entscheidet. Oder du solltest wirklich den Verkauf der Wohnung in Erwägung ziehen. Mehr kann man dir wirklich nicht raten!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • mumbiker
    Es ist wie mit allem in diesem Land. Die Arge empfiehlt dir, ein Darlehn aufzunehmen, von dem du leben sollst, damit die dich los ist. Ist schon klar. Banken aber haben (und das hat nichts mit Zinswucher zu tun) nach einigen Vorfällen und Urteilen der letzten Jahre) eine erhöhte Obliegenheitspflicht Verbrauchern gegenüber und "dürfen" einfach mal nicht mehr so ohne weiteres Kredite vergeben. Du müßtest also wirklich jemanden finden, der bereit ist den Kredit für dich aufzunehmen (in meinem Fall war das mein Bruder), wobei du in demjenigen Fall "nur" als Bürge fungierst. Demjenigen passiert ja eigentlich auch nichts, weil letztlich das durch Grundbucheintragung gesicherte Darlehen im Ernstfall durch gerade eben dieses Objekt gesichert ist.


    @Schrader
    Es war nicht der erste von dir gelöschte Beitrag und es gibt für deine Entgleisungen auch keine Entschuldigung. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen - schreiben und zu mehr gebe ich mich in deiner Richtung auch nicht her -.

  • Habe ich das richtig verstanden? Die Arge weigert sich, dir Hartz IV zu gewähren, weil du dein Grundstück beleihen könntest? Hört sich an wie etwas für "Hart aber fair". Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, bzw. klagen, evt. Sprungklage, einen Kreditantrag stellen, und die Ablehnung einreichen. Mal sehen, wie sich die Arge dann noch drücken will.


    Gruß


    .

  • nein, es geht darum, dass seine Eigentumswohnung für eine Person zu groß ist und er sie nicht verkaufen möchte. Nun muss er sehen, wie er bis zur Rente durchkommt,(oder bis zum Termin vor dem Sozialgericht)

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • einfach mal auf das Profil von Mumbiker klicken und seine älteren Beiträge lesen!;)


    Ansonsten: 8 qm!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Richtig, mein Problem ist hier in vergangenen Beiträgen bereits ausführlich behandelt worden.
    Allen Beteiligten danke ich noch einmal ganz herzlich.
    Durch die Hilfestellungen bin ich um einiges schlauer geworden.
    Übrigens hatte ich am Freitag ein Telefongespräch mit einem Bankfachmann, der mir auch mitteilte, dass ich in meiner Situation bei seiner Bank kein Darlehen bekommen kann. Ich habe ihn gebeten, mir das schriftlich zu geben, damit ich das Schreiben der ARGE vorlegen kann.
    Mein aktueller Stand: Klage vor dem Sozialgericht gegen Ablehnung von Unterstützung ist noch nicht verhandelt, Widerspruchsverfahren wegen beantragter Zahlung von ALG 2 als Darlehen von Seiten der ARGE bis zur Gerichtsentscheidung oder Verkauf der Wohnung läuft, nachdem ich inzwischen die geforderte Beauftragung eines Maklers zwecks Wohnungsverkauf nachgewiesen habe.
    Der nächste Schritt wäre ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren vor dem Sozialgericht, mir ALG 2 als Darlehen zu gewähren. Es ist und bleibt spannend. :-)

  • Hallo zusammen,


    die Widerspruchsstelle der Arge hat mir mündlich die Zahlungen der Leistungen auf Darlehensbasis zugesichert,nachdem ich nachweisen kann, dass eine Beleihung meiner Wohnung bei einer Bank in meiner Situation nicht möglich ist.
    Jeweils wurde die fehlende Sicherheit der monatlichen Rückzahlung angeführt.
    Nun warte ich auf den offiziellen Bescheid.


    Gruß
    mumbiker