400 Euro-Job und/oder ALG2

  • bin neu und habe eine Frage, die vieleicht naiv klingt ...
    Ich habe über 35 Jahre gut verdient , bin arbeitlsos und käme wohl bald in Hartz 4?
    kann ich darauf verzichten? oder muß ich in hartz 4?
    Ich käme doch mit einem oder zwei 400-Euro-Jobs auch zurecht. (bis zur rente) aber ich brauche die Behörenschikane die dann vermutlich auf mich zukommt nicht aushalten.


    danke im voraus für die antworten.

  • Hallo!


    Natürlich kann dich keiner zwingen Hartz4 zu beantragen. Aber wie ist es denn mit der Krankenversicherung? Mit einem 400 €-Job, oder auch zwei bist du nicht versichert. Wenn du verheiratet bist, dann kannste ja bei deinem Mann einen auf Familienversicherung machen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich brech ab! Geile Antwort Schrader!


    @ Stadtpflanze - In HARTZ IV kommt keiner, lediglich in den Leistungsbezug von ALG II kann man gelangen und das geht nicht automatisch, sondern hierzu ist es nötigdas Deinerseits ein Antrag gestellt wird.
    Dieser Antrag dient der Prüfung ob Deinerseits überhaupt eine Hilfebedürftigkeit besteht. Man muss ja nicht, nur weil man arbeitslos geworden ist auch automatisch arm sei - schau mal Frau Schickedanz an - wobei ich bezweifel das die jemals gearbeitet hat, die hat höchstens arbeiten lassen. Allerdings könntest Du ja auch über Vermögen verfügen, von em Dir nur ein Teil als Freibetrag angerechnet wüerden müsste und dann wäre es so das Du aus dem verbleibenden Rest eventuell Deinen Lebensunterhalt zumindest eine Zeitlang selbst finanzieren könntest, der Staat Dir also nicht unter die Arme greifen müsste. Dann ist nach ALG I für Dich sozusagen Ende mit staatlicher Unterstützung, zumindest solange bis Dein Vermögen über der Freigrenze aufgebraucht ist.


    Mehrere 400€ Jobs das höre und lese ich immer wieder, soviel mir bekannt ist, ist das nicht zulässig bzw. ist beim zweiten Arbeitsverhältnis dann eine andere Besteuerung und Abgabenbestimmung anzuwenden.


    Nur bei einem 400€ Job gilt die seit 01.07.2008 gültige pauschale Abgabenberechnung von 30% durch den AG ein weiterer 400€ Job ist dann kein 400€ Einkommen mehr sondern müsste rein Abgabentechnisch als 800€ Einkommen mit Abgaben belastet werden, die Du dann Einkommenstechnisch mitzutragen hast.


    Allerings kann Dich die ARGE auch nicht dazu auffordern einen 400€ Tätigkeit auf - bzw. anzunehmen. Wird zwar gemacht aber so steht es nicht in den Sozialgesetzlichen Bestimmungen und was bisweilen als Begründung genannt wird kann auch von Seiten des Leistungbeziehers genau als gegensätzliches Resultat angeführt werden, nämlioch das man dadurch die Chance auf eine mögliche Vollzeitbeschäftigung erhalten würde.


    Zielsetzung der gestezlichen Bestimmungen ist es, den Leistungsbezieher von ALG II gänzlich, mittels einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Bezug der Regelleistungen zu bekommen, hier liegt das Wörtchen gänzlich den ARGE Bediensteten bisweilen schwer im Magen, denn eine 400€ Tätigkeit erfüllt eben nicht diese vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien, ein Aufstocker ist immer noch Leistungsbezieher!


    Ich hoffe die Info hilft Dir jetzt weiter!

  • habe ich euch richtig verstanden,
    ich bin bei meinem Mann krankenversichert, mache einen 400€-Job und hätte dann ca 50€ mehr als bei ALG 2?
    dann würde doch Jeder, der etwas älter ist, auf ALG 2 verzichten?
    Oder überseh ich da etwas? :confused:
    Gruß stadtpflanze

  • Hallo!


    Na ob du nun 50 Euro mehr hättest, sei noch dahingestellt. Das hängt von der Einkommenssituation deines Mannes ab. Zudem spielen die Wohnverhältnisse, genaugenommen also die Höhe einer angemessenen Miete und auch die Vermögensverhältnisse eine Rolle. ES kann also durchaus möglich sein, dass du keinen Pfennig Hartz4 bekommen würdest.
    Ich habe so den Eindruck, dass du denkst, jeder hat nach dem Auslaufen seines ALG1 Anspruch auf die 359 € Regelsatz. Das ist allerdings weit gefehlt!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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