Was muß getrennt werden?

  • Hallo und guten Morgen ihr lieben!


    Erstmal kompliment an dieses Forum!!!Habe gerad einige Beiträge und Antworten gelesen,SEHR lehrreich!!Besonders `Schrader`gefällt mir sehr gut!!!!Hat echt was drauf der/die Gute...HUT AB!!!!!
    So,nun zu meinen Fragen oder besser zu meinem Problem:


    Ich wohne seit März 09 mit meinem besten Kumpel zusammen,er arbeitet und ich bekomme Hartz4.
    Das ist auch bis jetzt alles ok und von der Arge abgesegnet.Nun sagte mir mein SB,das nach einem Jahr die Arge davon ausgehen wird,das wir(trotz Gleichgeschlechtlich) dann so wie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden und mein Freund seine Einkünfte dann offen legen müßte!!!DAS KANN DOCH NICHT ANGEHEN,ODER??Das ist doch nicht wirklich deren ernst zu unterstellen das wir SCHWUL sind(was wir DEFINITIV NICHT sind!!!!!!!!!!!!)!!!!Ich hab da echt bammel vor und weiß nicht was ich machen soll wenn die Arge mir sowas unterstellen sollte,und wenn JA,wie ich dann reagieren soll?!?Zum zweiten habe ich mal was von Hausbesuchen seitens der Arge gehört...STIMMT DAS???War mal nen Bericht im TV,da wurde einem `Hartzer`das Geld gestrichen weil er die Lebensmittel im Kühlschrank nicht getrennt hatte und die Zahnbürsten und Hygiene-Artikel im Bad ebefalls ZUSAMMEN standen!!!!Die Arge ging dann sofort von einer EG aus und das war`s!Für den Fall das bei mir ebenfalls solch eine Durchsuchung ansteht,WAS ist GENAU zu trennen,worauf muß ich achten??Hab echt Angst und hoffe auf Eure Hilfe!!!!!!!lg PP

  • Hallo!


    Zitat

    Besonders 'Schrader`gefällt mir sehr gut!!!!Hat echt was drauf der/die Gute...HUT AB!!!!!


    Danke! Endlich mal einer, der mein Potential erkannt hat!:D


    Dein Problem ist seit beginn der Hartz4-Reformen eins der meisten Streitpunkte.
    Der Gesetzgeber hat den Punkt der gleichgeschlechtlichen und vermeintlichen Bedarfsgemeinschaften im Paragraph 7, SGB II, nicht konkretisiert. Es steht dort allerdings die Formulierung:


    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
    • länger als ein Jahr zusammenleben,


    Und Menschen seid ihr ja nun mal. Ferner gilt grundsätzlich:


    Zitat

    Zudem sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei der Berechnung des Anspruches auf ALG-II künftig eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt.


    Jetzt liegt die Die Beweislast bei euch, denn sollte diese Vermutung nicht zutreffen, müssen die Betroffenen den Gegenbeweis glaubhaft
    machen; bisher lag der Nachweis beim Staat (Beweislastumkehr). Die bloße Behauptung,
    dass eine Einstehensgemeinschaft nicht bestehe, reicht zur Widerlegung der Vermutung
    nicht aus.
    Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Eine andere Möglichkeit habt ihr leider nicht.


    Zu den Hausbesuchen:


    Was du da bei RTL2 gesehen hast, ist natürlich gestellt und sicher auch großer Unfug gewesen.
    Hausbesuche dürfen nur bei konkreten Verdachtsmomenten stattfinden. Sämtliche Schränke und Schubladen sind tabu, auch der Kühlschrank. Der/die Räume des nicht in Bezug stehenden Mitbewohners sind tabu. Und im Badezimmer: ihr werdet doch zwei getrennte Zahnbürsten nebst Becher haben? Oder zweimal Duschgel.
    Das sollte nun das kleinere deiner Probleme darstellen.


    Hier ist noch ein Leitfaden über Hausbesuche:


    http://www.diakonie-sh.de/teams/40/40.58/40.35/index.html

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • moinsen,


    ich denk mal, bei Euch steht eine Wohngemeinschaft in Betracht..
    zu beachten sei..
    jeder sein eigenes Zimmer, den Kühlschrank aufgeteilt, wie schrader schrieb zwei Zahnbürsten im eigenen Becher und 2x Duschgel..
    dann dürfte im Grunde nichts schief gehen..
    einige Wohngemeinschaften (wie man es immer wieder liest) stellen sich gegenseitig ein Schreiben aus, aus dem hervor geht das keiner den anderen finanziell unterstützt, jeder seinen teil der Miete zahlt..


    LG
    BineNRW

  • Danke euch Schrader und BineNRW!!!!Das heißt also im Klartext wenn die Arge mal prüfen sollte,sie keinen Zutritt zum Zimmer meines Kumpels haben?!Es reicht auch aus das meine Sachen im Kühlschrank in einem eigenen Fach stehen und getrente Zahnbecher vorhanden sind??Also ich finde Hausbesuche RESPEKTLOS und DISKRIMINIEREND!!!!!!!Das ist doch MEINE Privatsphäre!!!!!!Hat man als `Hartzer`in dieser Beziehung garkeine Rechte??Hab grad gelesen das wenn man denen den Einlass verweigert das Geld gekürzt oder gestrichen wird??DAS IST ECHT DER OBERHAMMER!!!!Hat denn noch niemand gegen diesen wie ich find SCHWEREN Eingriff in die Privarsphäre geklagt???????

  • Hallo PeterPan79 !


    Das Problem ist doch relati leicht zu lösen:


    Frage 1: Was für ein Mietertrag besteht zwischen Euch und dem Vermieter !


    Frage 2: Wer zahlt was von der Miete und den Nebenkosten!


    Frage 3 Gibt es für jeden von euch einen getrennten Raum der nur ihm zugänglich ist? Insbesondere Schlafzimmer/ Bett?


    Alternativ kann jeder von Euch beiden ei der AGE zur Niedrschrift vorsprechen und erkären das es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft und in keiner Weise um eine eheänliche Beziehung handelt und das keiner von ecuh Beiden für den Anderen einsteht oder zukünftig einstehen wird.


    Dies schriftlich zur Niederschrift erklärt dient der ARGE dann zukünftig für die Feststellung des Umstandes das die BG nur aus Deiner Person besteht! Sofern Dein Freund/Mitbewohner dann selbst einmal arbeitslos und in den Bezug von ALÖG II geraten würde wären in der Wohnung 2 BG's zu berücksichtigen!

  • Hallo Horst!
    Danke ganz herzlich für deine Antwort,hat mich gefreut!
    Zu 1.)Er ist der Hauptmieter,ich stehe nicht mit im Mietvertrag.Habe aber der Arge eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt das mein Einzug genehmigt ist!War oder ist auch alles ok seitens der Arge.
    Zu2.)Wir teilen Miete und Nebenkosten 1:1!Jeder zahlt die Hälfte.
    Zu3.)NATÜRLICH gibt es zwei getrennte Räume mit darin stehenden Betten,Kleiderschrank usw.!!!!!!!
    Habe das bereits alles bei der Antragsabgabe angegeben.Wie gesagt,war auch ok!Nur im selben Atemzug meinte dann der SB das es halt nach einem Jahr schwierig wird wegen eheähnlicher Gemeinschaft.Erst so dann so...versteh das nicht!!!!

  • Das wichtigste bei dieser Angelegenheit ist : Trag es mit Humor.
    Bitte die Damen oder Herren zum Käffchen hinein, antworte höflich und nett auf die Fragen und stelle selbst keine Fragen. Die Fragesteller sind geschult!!!
    Erkläre ganz nebenbei, daß ihr getrennt den Stuhlgang verrichtet, beschriftet im Kühlschrank die Fächer, dieser Käse ist für Hans, diese Salami ist für Dieter, selbstverständlich gilt das auch für Waschmittel, Weichspüler nimmt nur Hans und für die Radlerhose vom Dieter nimmt er nur Persil.
    Bei euch ist das ja einfach, niemand findet in deinem Schrank einen Büstenhalter.