Beiträge von Peterpan79

    Hallo lirafe!
    Dankeschöööön für deine schnelle Antwort!!Nein,es steht nicht wie oder wo ich mich zu bewerben habe!Das Problem ist das wirklich nur Stellen auf 400€ oder Minijob drin stehen oder aber Führerschein ind PKW Vorraussetzung ist,was ich nicht habe!!In der EV steht aber ich muß mich bewerben damit ich in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältniss komme (was ja auch auf jedefall in MEINEM Interesse ist!!!),aber es gibt hier nichts!!!Man o man...da ist zum KO...!!!

    Hallo zusammen!
    Erstmal kompliment an dieses Forum!Hat mir bisher SEHR geholfen !!!
    Zu meinem Problem:Ich habe eine EV bei meiner SB unterschrieben in der verlangt wird das ich zwei Bewerbungen pro Monat bei bringe,um in ein versicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältniss zu kommen!Zwei Bewerbungen pro Monat sind wahrlich NICHT viel,das Problem ist vielmehr das es hier (wohne in Baden-Württemberg) keine zu besetzenden Stellen gibt!!Ich komme aus dem Call-Center Bereich (mehr als zehn Jahre als Telefonist tätig gewesen).Wenn ich doch mal das Glück habe und etwas in diesem Bereich angeboten wird,dann ist es nur auf 400€ Basis bzw Minijob.Meine EV besagt aber das ich mich zu bemühen habe in ein versicherungs-pflichtiges Verhältniss zu kommen!!Aber ES GIBT NICHTS !!!!Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll/kann,weil ich bei dem nächsten Termin meine Bewerbungsbemühungen vorlegen muß.Auch sämtliche initiativ-Bewerbungen als z.B Verkäufer im Einzelhandel brachten keinen Erfolg!!Ich versuche wirklich ALLES,aber es gibt NICHTS!!Habe auch bisher von der Arge nicht ein einziges Stellenangebot bekommen!Kann es mir jetzt passieren das ich eine Sanktion bekomme wegen nicht einhaltung der EV??Brauche wirklich hilfe!!!!

    Hallo ihr lieben!
    Hoffe mal ich bin richtig in diesem Thread??
    Folgendes:Ich komme gebürtig aus NRW,bin aber im März 09 wegen Job-Verlust und Trennung von meiner damaligen Freundin zu meinem besten Freund nach Baden-Württemberg gezogen.Hier bekome ich seitdem Hartz4.
    Mein `Problem`:Ich hatte mir das hier alles etwas einfacher vorgestellt was Arbeit usw betrifft!Aber hier,egal WO ich mich bewerbe,ist NICHTS zu kriegen.Jetzt habe ich seit gestern (15.12.09) eine Maßnahme vom Amt bekommen.
    Ist auch ok,aber nach zig erfolglosen Bewerbungen bin ich zu dem Entschluß gekommen das ich gern wieder nach NRW zurück möchte weil ich 1.) in einer Großstadt doch mehr Chance sehe endlich wieder in Arbeit zu kommen,und 2.)meine Familie SEHR vermisse (was vielleicht albern ist in meinem Alter,bin 33) aber ist so:(!!
    Meine Frage:Könnte das Amt einen Umzug ablehnen weil ich ja halt eben in der Maßnahme (dauert zwischen 6 und zwölf Monate) bin?Wenn ich die Zustimmung bekommen sollte,wie muß ich dann vorgehen bezüglich der Weiterbewilligung meines Hartz4?Sollte ich dann schon VOR meinem Umzug einen telefonischen Antrag bei der Arge in NRW stellen??Brauche wirklich eure Hilfe!!!
    PS:Gruß an Schrader!!!

    Hallo ihr lieben,
    hab mal ne Frage bezüglich Kostenübernahme von Contactlinsen bei starker Kurzsichtigkeit!
    Ich brauche dringendst neue Contactlinsen,da die alten schon sieben Jahre alt sind und ich nicht mehr richtig sehen kann da sich meine Augen extrem verschlechtert haben,besonders das rechte!War letztens bei Fielmann und habe meine Augen mal neu messen lasse:linkes Auge -3,75dp und rechtes Auge -10dp mit starker Hornhautverkrümmung!
    Nun meine Frage:Ist es möglich das die Krankenkasse vielleicht einen Teil der Kosten für neue Linsen bezuschußt??
    Ich würde ja auf eine Brille zurück greifen,was sicher billiger wäre,aber glaube das es verständlich ist das ein Brillenglas mit -10dp nicht gerade ästhetisch aussieht!!!Ich brauche auch keine dummen Kommentare von wegen eitel oder so,bin ich garantiert nicht!Es geht halt auch darum das das sehen mit Contactlinsen erstens Comfortabler ist,und zweitens (laut Aussage des Fielmann-Mannes) bestimmte Linsen einer weiteren fortschreitung der Verkrümmung entgegen wirken können.Natürlich geht`s mit auch um die Optik!Auch wenn ich "Hartzler" bin muß ich,wenn ich Brille tragen würde,doch nicht rumlaufen wie ein-entschuldigung- Außerirdischer der nen Colaglas als Brillenglas hat,oder?
    Vielleicht hat ja jemand schonmal das selbe Problem gehabt und weiß darüber bescheit ob Zuschuß ja oder nein?!Wäre euch sehr dankbar für eure Antworten!!lg Peterpan79

    Hallo Horst!
    Danke ganz herzlich für deine Antwort,hat mich gefreut!
    Zu 1.)Er ist der Hauptmieter,ich stehe nicht mit im Mietvertrag.Habe aber der Arge eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt das mein Einzug genehmigt ist!War oder ist auch alles ok seitens der Arge.
    Zu2.)Wir teilen Miete und Nebenkosten 1:1!Jeder zahlt die Hälfte.
    Zu3.)NATÜRLICH gibt es zwei getrennte Räume mit darin stehenden Betten,Kleiderschrank usw.!!!!!!!
    Habe das bereits alles bei der Antragsabgabe angegeben.Wie gesagt,war auch ok!Nur im selben Atemzug meinte dann der SB das es halt nach einem Jahr schwierig wird wegen eheähnlicher Gemeinschaft.Erst so dann so...versteh das nicht!!!!

    Danke euch Schrader und BineNRW!!!!Das heißt also im Klartext wenn die Arge mal prüfen sollte,sie keinen Zutritt zum Zimmer meines Kumpels haben?!Es reicht auch aus das meine Sachen im Kühlschrank in einem eigenen Fach stehen und getrente Zahnbecher vorhanden sind??Also ich finde Hausbesuche RESPEKTLOS und DISKRIMINIEREND!!!!!!!Das ist doch MEINE Privatsphäre!!!!!!Hat man als `Hartzer`in dieser Beziehung garkeine Rechte??Hab grad gelesen das wenn man denen den Einlass verweigert das Geld gekürzt oder gestrichen wird??DAS IST ECHT DER OBERHAMMER!!!!Hat denn noch niemand gegen diesen wie ich find SCHWEREN Eingriff in die Privarsphäre geklagt???????

    Hallo und guten Morgen ihr lieben!


    Erstmal kompliment an dieses Forum!!!Habe gerad einige Beiträge und Antworten gelesen,SEHR lehrreich!!Besonders `Schrader`gefällt mir sehr gut!!!!Hat echt was drauf der/die Gute...HUT AB!!!!!
    So,nun zu meinen Fragen oder besser zu meinem Problem:


    Ich wohne seit März 09 mit meinem besten Kumpel zusammen,er arbeitet und ich bekomme Hartz4.
    Das ist auch bis jetzt alles ok und von der Arge abgesegnet.Nun sagte mir mein SB,das nach einem Jahr die Arge davon ausgehen wird,das wir(trotz Gleichgeschlechtlich) dann so wie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden und mein Freund seine Einkünfte dann offen legen müßte!!!DAS KANN DOCH NICHT ANGEHEN,ODER??Das ist doch nicht wirklich deren ernst zu unterstellen das wir SCHWUL sind(was wir DEFINITIV NICHT sind!!!!!!!!!!!!)!!!!Ich hab da echt bammel vor und weiß nicht was ich machen soll wenn die Arge mir sowas unterstellen sollte,und wenn JA,wie ich dann reagieren soll?!?Zum zweiten habe ich mal was von Hausbesuchen seitens der Arge gehört...STIMMT DAS???War mal nen Bericht im TV,da wurde einem `Hartzer`das Geld gestrichen weil er die Lebensmittel im Kühlschrank nicht getrennt hatte und die Zahnbürsten und Hygiene-Artikel im Bad ebefalls ZUSAMMEN standen!!!!Die Arge ging dann sofort von einer EG aus und das war`s!Für den Fall das bei mir ebenfalls solch eine Durchsuchung ansteht,WAS ist GENAU zu trennen,worauf muß ich achten??Hab echt Angst und hoffe auf Eure Hilfe!!!!!!!lg PP