Zahlungsaufforderung ?!

  • Hallo,

    also ich von der Bundeswehr zurück war bekamen wir ALG II mit meinem Papa.
    Ich lebte nur mit Ihm zusammen einer großen Wohnung, Miete ca 630,-€
    Mein Vater hatte eine Arbeitstelle gefunden und wir meldeten es sofort der ArGe.
    Mein Vater reichte der ArGe jeden Monat seine Lohnabrechung ein!
    Trotzdem zahlte die ArGe weiterhin, zusätzlich zum Gehalt meines Vaters den
    vollen ALG II Satz für mich und meinen Vater.
    Mein Dad war vom 15.November 2008 bis 30.April 2009 bei der Stelle beschäftigt,
    bis er dann gekündigt wurde. Mit der Kündigung ging er dann zum Arbeitsamt und zeigte sie vor.
    Ihm wurde gesagt er hätte keinen Anspruch auf ALG I, ist eig klar da nicht 1 Jahr beschäftigt war.


    So !


    Jetzt bekamen wir je einen Brief wo mein Dad 1500,-€ und ich 1350,-€ zurückzahlen sollen!
    Ich mein, ist ne Menge Holz !
    Drin steht:


    "Nach meinen erkentnissen......Leistungen von für die Zeit vom 01.11.2008 - 30.04.2009 in Höhe von
    1345,43,-€ zu Unrecht bezogen......"
    "Ihr Vater . . . . . .hat während des genannten Zeitraumes Einkommen aus eigener Tätigkeit bei der Firma XXX erzielt."
    "....SIe haben Einkommen oder Vermögen erziielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres ANSPRUCHS
    geführt hat"
    "Die aufgeführten Leistungen sind gem §50 SGB X zu erstatten"


    Jezt hatte ich den beigelegten Wisch ausgefüllt und eine Ratenzehlung vorgeschlagen von 20,-€
    monatlich. Ich habe es in den Hausbriefkasten geworfen, das war am 23.08.2009.
    Jetzt kam aber am 04.09.2009 schon die Zahlungsaufforderung wo ich bis zum 17.09.2009
    den Betreg von 1345,43,-€ zurückzahlen soll !


    Was ist nun zu machen ? Ist es rechtens was die mit uns machen ?
    Papa hat das gleiche bekommen, auch mit der gleichen Fälligkeit. :confused:
    Soll ich bei diesem Forderungsmanegement mal anrufen und die Lage schildern ?


    mfg Andi

  • Hallo Andi!


    In solchen Dingen ist es bei der ARGE immer besser persönlich beim zuständigen Fallmanager vorzusprechen, kommt Du da zu keiner für Euch vernünftigen Reelung kannst Du den Teamleiter in dieser Angelegenheit aufsuchen.


    Fakt ist das, sofern Deine Angaben hier so in Ihrer Richtigkeit zutreffen von der ARGE Versäumnisse und Überzahlungen zu verantworten sind die dann in dr Folge nicht zu Euren Lasten gehen sollten, dürfe darf die ARGE selbst Rückforderungen nur bis zu 30% auf den Regelsatz.


    Der Anspruch einer staatlichen Institution ist aber anders wie bei Unternehmen oder Privatpersonen gegen euch nicht von dem Einverständnis des Schuldners abhängig, sondern kann in jedem Fall gegen diesen durchgesetzt werden.


    Versäumnisse seitens der ARGE bestehen aber darin das Deinem Vater bei Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis seitens der ARGE eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe gewährt werden können, vorausgesetzt er hätte einen diesbezüglichen Antrag gestellt was aber sicherlich nich der Fall gewesen ist, weil fast alle ARGEn diese Möglichkeit dem Leistungsbezieher vorenthalten, obwohl sie genau wissen das ab dem Zeitpunkt des Arbeitsantritts eine Überzahlung und damit eine Rückforderung gegen den Leistungsbezieher aufläuft. Kein Arbeitgeber gibt in der Regel auf nicht geleistete Arbeitszeiten einen Vorschuss und die Beihilfe ist genau für den Umstand das im Aufnahmemonat der Arbeit sowieso schon höhere Kosten für den bis dahin als Leistungsbezieher geführten Bedürftigen entstehen, dafür gedacht da in dem Monat kein Leistungsanspruch mehr besteht - weil besagte Person dann in Arbeit ist.


    Das Einkommen Deines Vaters wirkt sich zudem auch auf die BG aus, somit bekomm Ihr nicht mehr den vollen Leistungssatz, weil er Dich ja mit dem Verdienst mit unterstützen kann, daher die Rückforderung auch gegen Dich.


    Hast Du eigentlich eine abgeschlossene Ausbildung ? Du schreibst das Du den Wehrdienst hinter Dich gebracht hast und ich denke mal da Du nicht studierst. Denn wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung besitzt musst Du nicht mehr in der elterlichen Versorgung untergebracht werden! Könntest somit eine eigene BG aufmachen!


    In jedem Fall darf die ARGE die Forderung nur bis zu 30% des Regelsatzes verrechenen, heisst das Du auch weiterhin ALG II bekommen musst aber eben erheblich weniger weil davon die berzahlun zu tilgen ist. Weil aber die ARGE aus meiner Sicht sehr schlampig bzw. lnagsam in der Sache aggiert hat würde ich auch dies nicht ohne weiteres so akzeptieren und auf eine niederigere Verrechnung hinwirken!

  • Hey,


    danke für deine Antwort !
    Ich hatte vergessen zu schrieben das ich keine Ausbildung habe und seit dem 1.07.2009
    einen Arbeitsvertrag mit einer Firma habe, wo ich deutlich merh verdiene als mein ALG II Satz.
    Arge weiss bescheid, außerdem bin ich seit dem 4.08.09 umgezogen, Arge weiss auch bescheid
    Somit bin ich doch seit dem 1,7,09 nicht in einer BG da Kinder gegenüber Eltern nicht unterhaltungspflichtig!


    Papa hat zb jetzt nur für sich Geld überwiesen bekommen, für mich kommt da nix mehr, ist ja auch richtig!


    Nur, wie ist mein Verhalten ab jetzt richtig ? Wiederspruch ? Wie geht das ? Habs noch nie gemacht.
    Arge behauptet uns im Mai was zugesendet zu haben, das wir uns eine neue Wohnung suchen sollten wegen der hohen Miete,
    dieses Schreiben haben wir aber nie bekommen! Ist auch so eine sache zb!


    Mir geht es halt um die Zahlungsaufforderung erstmal, um die 1345,43,-€ die bis zum 17.09.09 bezahtl werden müssen :eek:


    Was mache ich nun ?


    mfg Andi

  • guten morgen andi,


    ich schreibe dir mal wie es bei uns abläuft, hatte auch so ein problem der überzahlung.


    wir bekamen ein schreiben wegen überzahlung, anhängend ein anhörungsbogen, auf dem wir stellung nehmen mußten, natürlich auch ein rückzahldatum..
    ich habe den bogen zurück geschickt, dann bekam ich eine antwort zurück, mit dem zusätzlichen vermerk die zahlung wird nicht einbehalten sondern muß an die rechnungsstelle der arge, mit denen mußte dann auch einen ratenplan austüfteln..
    seither läuft das ohne probleme in niedrigen raten (15€) mtl.


    vl kannst du damit ja was anfangen..


    wenn ihr *angeblich* eine aufforderung zum umzug erhalten habt, dann ist es aber für deinen vater nun sehr wichtig, das er auch umzieht..bzw. sich nach was günstigerem ( was bei euch so übich ist für 1 person, telef. zu erfragen bei der arge) umschaut..er sollte angebote von wohnungen vorlegen bevor er den mietvertrag unterzeichnet..dann kommt alles ins rollen..sonst bekommt er irgendwann nur noch die kosten für eine person und muß den rest selber drauf legen..ich denke das ihm das nicht möglich ist auf dauer..am besten nochmal mit dem sb rücksprache halten, wegen der frist..


    lg
    BineNRW

  • @ Bine NRW - stopp, niemand muss umziehen nur weil die ARGE dazu auffordert. Grade in diesem Punkt kommt nicht nur das SGB II zum Tragen sondern auch die anderen Gesetzesbücher und unter anderem gibt es da den Passus das man aus seinem sozialen Umfeld nicht herauszureissen ist nur weil man in den Bezug von ALG II kommt auchwenn man in dieser Wohnung schon Jahrelang wohnt darf die ARGE einen zwar auffordern aber eben nicht die diesbezüglichen Mittel kürzen was aber sehr häufig gemacht wird. Die Angemessenheitsregel steht in diesem Fall auch mal hinter dem Recht dort wohnen bleiben zu dürfen an.
    Notfalls muss man den Sachbearbeiter einfach mal damit konfrontieren das dies so im Gesetz steht und das man deshalb vor das Sozialgericht ziehen wird. Natürlich geht das nicht ohne Widerspruch und den sollte man aufgrund der Aufforderung unbedingt sofort einlegen den die Verwaltungsmühlen und Gerichtstermine brauchen so Ihre Zeit - oft genug stellt die ARGE dann die Leistungen eigenmächtig ein sodas man quasi gezwungen ist sich mit dieser Situation des erzwungenen Umzuges anfreunden zu müssen, aber diese Praktik entspricht nicht der Rechtslage - und wir sollten uns diese Rechte nicht durch angewandte andersartige Praxis nehmen lassen!

  • Hey,


    also mein Vater hat auch schon einen neue Wohung gefunden und seit ca einer Woche hat er schon die Schlüssel!
    Er zieht schon langsam um....


    Was muss ich jetzt nun machen ?
    Ich habe kein Zettel mehr wo ich was schreiben könnte und dann absenden könnte.
    Wenn ich es richtig verstanden habe darf die ArGe nur 30% von den 1345,43,-€ von mir zurückverlangen ?
    Aber wie mache ich Ihnen das klar ? Könnt ihr mir dabei helfen ?


    mfg Andi

  • @ Horst grunert


    ich danke dir für deine antwort..aus dieser sicht habe ich es noch nie gesehen, nunja, ich habs auch noch nicht erlebt..resultierte nur aus meinem erlesenen wissen..und ich habe die vorgehensweise der argen in diesen fällen für richtig betrachtet..man lernt eben doch nie aus..


    dankeschön habe wieder was dazugelernt..


    lg
    BineNRW

  • Hey,


    Wenn die Behörde
    • sich zu Ihren Ungunsten verrechnet hat oder
    • Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Sie nachweislich mitgeteilt haben oder
    • Das Recht zu Ihren Gunsten falsch angewendet wurde,
    darf es die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht wieder zurückfordern und erst recht nicht einfach in monatlichen Raten von Ihrer Sozialhilfe abziehen. Denn:
    “Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht [...] hat.” (§ 45 Abs. 2 SGB X)


    Das stimmt bei uns zu denke ich ?!
    Kann mir mal jemand erklären was es genau heisst und wie ich jetzt am besten vorgehen soll ?
    Warum steht hier nix von den 30% die Herr Horst GRUNERT erwähnt hat ?


    mfg Andi